@privatemartin:
Das mit der Garantie wäre ich nicht sicher. Woher hast Du diese Information. Bzw. hat sich diesbezüglich in den letzen Jahren was geändert?
Denn: Ich habe einen Impreza RX 2.0 Bj. 99, 125 PS, der aus Dänemark stammt.
Gewährleistung hat man gegenüber dem Händler zwei Jahre lang mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monate ab Kauf. Schon klar...
Nur: Die Gewährleistung gegenüber Subaru, ist das, was ich meine. In meinem Fall hat Subaru Deutschland abgewunken und gemeint, dass man sich an den Importeur des Fahrzeugs bezüglich der Garantie wenden muss. Dieser ist in meinem Fall aber nicht Subaru Deutschland gewesen, sondern die NORDIC CAR Bla Bla, die für Dänemark und ein paar andere Länder da oben den Subaru vom Hersteller importiert.
Die Garantiebedingungen werden somit nicht von Japan aus diktiert, sondern von jeweiligem Importeur (wie z.B. Subaru Deutschland, NORDIC CAR irgendwas, etc.) festgelegt und abgewickelt. Somit fühlt sich jeder Importeur nur für die Fahrzeuge verantwortlich, die er selbst aus Japan von Subaru ins Land eingeführt hat.
Ist etwas kompliziert das ganze, aber so war es damals.
Im Falle eines Rechtsstreits, müsste ich somit gegen den Importeur im Ausland auf die Garantie klagen müssen, etc. Im Endeffekt sinnlos, wenn man nicht genug Geld und Zeit mitbringt.
Gruss
Artur