Noch ein kleiner Nachtrag:
Ich hatte nach dem Produktionsstandort gefragt, da ich einen Legacy BP H6 aus der Schweiz importieren wollte, und dabei den Einfuhrzoll in Höhe von 10% gespart hätte, wenn das Fahrzeug in der EU oder einem EFTA-Land produziert worden wäre.
Ich habe den Legacy gestern aus der Schweiz geholt und offiziell als Privatmann importiert. Nachfolgend beschreibe ich kurz den Ablauf für diejenigen, die es interessiert:
Zunächst zu den Kosten:
Man bezahlt bei einem Schweizer Händler 7,7% MwSt. auf den Kaufpreis, die man nach dem nachgewiesenen Export aus der Schweiz wieder von dem Verkäufer zurückbekommen kann, wenn man es vorher mit ihm abgesprochen hat. Bei Privatkäufen oder Fahrzeugen, bei denen die MwSt. nicht ausgewiesen ist, entfällt das. Die MwSt. ist im Kaufpreis enthalten und kann nicht ausgewiesen werden.
Beim Import nach Deutschland fallen 10% Einfuhrzoll an, wenn das Fahrzeug außerhalb der EU oder EFTA produziert wurde und erstmalig in die EU importiert wird. Außerdem ist die MwSt. an der ersten EU-Grenze zu entrichten. In D sind es 19%, in A 20% (meine ich)
Jetzt zum praktischen Teil:
Eigentlich braucht man vorab nichts zu erledigen. Man kann in die Schweiz fahren, ein Fahrzeug anschauen und mit Kaufvertrag kaufen. Die Zollbehörden (CH und D) bestehen darauf, dass man Ex- und Import vorab online anmeldet. Dazu sage ich: Knicken und Ablage "P". Das Ganze ist dermaßen kompliziert, dass man es nur falsch machen kann. Man sitzt Tage am Rechner und versucht die Formulare auszufüllen, man telefoniert mehrfach mit den Hilfetelefonen der einzelnen Zollbehörden mit dem eindeutigen Ergebnis, dass es an der Grenze nicht akzeptiert wird. Also einfach bleiben lassen.
Wenn der Wagen gekauft wurde, ist es am einfachsten, den neuen Wagen aufzuladen und außer Landes zu bringen. Rote Kennzeichen sind in der Schweiz nicht zulässig. Wenn er auf eigener Achse nach Hause gebracht werden soll, kann man in der Schweiz Ausfuhrkennzeichen bekommen, aber da variieren die Preise von 100,- bis 300,- SFr. Ich hab ihn auf den Trailer gepackt.
Wenn man an der Grenze angekommen ist, braucht man die Fahrzeugpapiere und den Kaufvertrag. Damit geht man am einfachsten zu einer der dort zahlreich ansässigen Zollagenturen. Die erledigen dann den Papierkram für den Ex- und Import. Das hat ca. eine 3/4h gedauert und für den Schweizer und den deutschen Zoll zusammen 120,-€ gekostet.
Der Schweizer Zöllner schaut die Unterlagen an und bestätigt die Ausfuhr, damit muss man dann zu einem deutschen Zöllner und der macht dann den Import fertig. Dabei prüft er auch, ob der ausgewiesene Warenwert realistisch ist. Er fragt, wie man den Wagen gefunden habe, ob die Anzeige noch online sei und prüft vergleichbare Angebote im Netz. Danach prüft er noch den Zustand des Wagens. Es soll wohl Zeitgenossen geben, die einen deutlich geringeren Kaufpreis in den Kaufvertrag eintragen lassen, als der Wagen tatsächlich gekostet hat. Aber das wäre ja Steuerhinterziehung. Zum Schluss bekommt man einen Gebührenbescheid, den man vor Ort entrichten muss. Danach erhält man seine Unterlagen und, ganz wichtig, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgehändigt. Damit ist der Import abgeschlossen.
Zur Zulassung:
Der importierte Wagen braucht dann eine deutsche Zulassung. Hier muss man unterscheiden, ob es sich um ein Fahrzeug mit einer EG-Typgenehmigung (i.d.R. seit ca. 1996) handelt, oder um ein Fahrzeug mit einer nationalen Genehmigung. Handelt es sich um ein Fahrzeug mit einer EG-Typgenehmigung (die Nummer steht auf dem Typschild zwischen Fahrzeughersteller und Fahrgestellnummer) dann wird das sogenannte CoC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) benötigt. Wenn man Glück hat, ist sie noch vorhanden, ansonsten muss man sie beim Fahrzeughersteller beantragen. Bei Subaru hat das 218,-€ gekostet und dauert ca. 2 Wochen).
Wenn man dann die Schweizer Fahrzeugpapiere, das CoC (Certificate of Conformity), die Unbedenklichkeitsbescheinigung und den Kaufvertrag zusammen hat, kann man den Wagen zu einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS...) bringen und eine Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung machen lassen. Wenn der Prüfer möglicherweise noch eine Datenbestätigung ausstellen kann, wird das von den Zulassungsstellen gerne genommen. Dann brauchen diese nicht nach den deutschen Schlüsselnummern zu suchen und den Antragsteller möglicherweise wieder wegschicken, wenn sie die Nummern nicht herausfinden.
Wenn der Wagen dann über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt, kann man zur Zulassungsstelle gehen und die Zulassung des Wagens beantragen.
Bei einem Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung reicht eine HU nicht aus, man braucht eine Einzelabnahme nach §21 StVZO. Ansonsten ist der Ablauf identisch, nur dass die Einzelabnahme deutlich mehr kostet.