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bernd75

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1

Montag, 18. Februar 2013, 21:11

Von UK nach Deutschland fahren?

Hallo liebe Subaru Liebhaber
Mein Name ist Bernd und ich bin recht neu hier...und ich hab da mal eine Frage.
Ich habe auch die such Funktion benutzt,bin aber nicht fündig geworden.

Ich möchte mi einen Impreza in Englad kaufen, rüber fliegen, Leihwagen nehmen und mir einen suchen.
Und dann möchte ich mit dem Wagen zurück fahren.
Wie ist das mit der Zulassung?Bei uns gibt es Ausfuhrkennzeichen,düben auch?
Ich habe auch was über Grenzversicherung beim ADAC gelesen,auch schon da angerufen und gefragt,
ist aber sehr kopliziert wegen den papieren,machbar wäre es schon aber aufwendig.

Gibt es die möglichkeit das man in Englad alles regeln kann,sozusagen wie hier in Deutschland?
Ausfuhrkennzeichen quasi.

MFG Bernd

Titus

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2

Montag, 18. Februar 2013, 21:26

Wie lange möchtest du denn suchen vor Ort? Ist es nicht abzusehen wann du eine Grenz-Überfühungsnummer brauchst und diese in Zusammenarbeit mit deiner Versicherung schon vorher in Deutschland besorgst?
Gruß
Der Titus
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bernd75

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3

Montag, 18. Februar 2013, 21:53

naja ich werd von zuhaus aus n paar aussuchen und dann rüber.
Wenn der erste ok ist dann nehme ich den.
Für die Versicherung muss ich die papiere hier einreichen,
und da ich die ja erst drüben habe nachdem ich das Auto gekauft habe ist das nicht so einfach,
ich müsste ne kopie hier her faxen,und dann müsste hier jemand mit Vollmacht das regeln und zurück faxen,
alles sehr aufwendig weil der nächste ADAC nicht um die Ecke ist.
Und mit meiner normalen Versicherung geht da gar nichts.
Können die Händler in England was regeln,eben wie hier mit einem Ausfuhrkennzeichen?

hschaf

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4

Montag, 18. Februar 2013, 22:24

Hallo und willkommen,

möchte Dir dieses Amtsblatt hier nahelegen:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU…015:0024:de:PDF

Da steht drin, wie Gebrauchtwagen innerhalb der EU überführt werden können.

Grüße
Martin

PS: Die Wahl der Rubrik solltest Du für Deine Frage bitte nochmal überdenken.

bernd75

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5

Montag, 18. Februar 2013, 23:20

soweit nicht schlecht,aber ob die möglichkeit von England aus besteht steht da nicht.
und darum geht es ja,gibt es ein Ausfuhrkennzeichen?
MFG

Titus

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6

Montag, 18. Februar 2013, 23:25

Was ich weiß ist, Deutschlandintern kann eine Überführungsnummer im Verkaufskreis auf den Käufer ausgestellt werden. benötigt wird dabei jedoch trotzdem eine Autoabhängige vorläufige Deckungskarte von der Versicherung. Dies geht in Deutschland jedoch zum Teil schon mit dem Handy...
Was ich weiter oben nicht verstehe, warum kann dir deine Versicherung bei der das Auto zukünftig versichert wird, keine Überführungsnummer geben? das müsste doch ebenfalls telefonisch oder per email möglich sein. W&W kann das zumindest...
Gruß
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Fitty

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7

Dienstag, 19. Februar 2013, 07:32

Einfacher gehts wohl nicht:

Zitat

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.


Ich gebe keine Garantie das es klappt bzw. erlaubt ist, habe lediglich zitiert um einen Hinweis zu geben. ;)

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8

Dienstag, 19. Februar 2013, 08:29

Hat England den Euro eingeführt ? Ist England ein vorzeige EU-Mitgliedsstaat ?

Kennzeichen nehmen rüberfliegen und dranbauen geht eigentlich nicht ! Weil: "Amtsakt- Eingriff in den Hoheitsbereich von England" sinngemäß.

Am sichersten wäre es wenn der Verkäufer bis auf die Fähre fährt.
Es soll aber schon öfters vorgekommen sein das der Käufer das einfach selber gemacht hat.

pro

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9

Dienstag, 19. Februar 2013, 12:20

In UK bleiben die Schilder in der Regel am Fahrzeug, auch bei Halterwechsel.
Die Tax und MOT macht man im voraus.
Also ist ein ordentlich eingelöstes Fahrzeug sofort fahr- und überführungsbereit.

Hat das Fahrzeug im Moment keine Tax und keine MOT, muss dies sowieso vom Verkäufer gemacht werden, da sonst gar keine Probefahrt möglich wäre.
Wenn der Wagen also die ordentliche Tax und MOT hat, kannst du einfach deinen Namen bei den Käuferdaten im V5 Dokument eintragen und dann damit rüber nach Deutschland fahren.

Dies ist die Regel beim Privatkauf. Wenn du in ne Garage gehst, kann die Probefahrt mit sogenannten Werkstattschildern gemacht werden.
Eine gute Garage wird dir den Wagen jedoch MOTen und halt nen Monat Tax machen, damit du ihn mit den englischen Schildern rüber fahren kannst.
So kannst du ihn dann in Deutschland auch noch fahren bis die Tax oder MOT abgelaufen ist.
Ist noch von Vorteil, wenn die Zulassungsbehörden bockig tun und dir keine nationale Zulassung geben wollen ;)
Romania, thank you for having us. And can we stay forever?

10

Dienstag, 19. Februar 2013, 12:41

Kurzzeitkennzeichen gehen auch - gabs keine Probleme ;)

Tax und Mot schön und gut aber was ist wenn nen Unfall passiert. Die Versicherung läuft auf den Engländer - klar kann man damit fahren und es klärt sich sicher auf - ABER das wird stressig!

Und in Deutschland fahren bis MOT/TAX ablaufen kann man machen - hat aber keinen Versicherungsschutz - das ist dir klar Pro oder? Dafür gibts dann die 1-Monatige Grenzlandversicherung (die Grauzone beim ADAC fürn Monat zum Fahren - aber immer angeben dat der Wagen noch in UK steht ;) )

PS: sind letztes mal den Wagen mit Hänger holen gefahren. Kein Stress mit Flug/Zug usw. - für dich vll eher von interesse. Leih dir nen Zugfahrzeug und nen Hänger aus und hol dir 2 Freunde mit und dann kannst auch übeall rumfahren ;)

hschaf

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11

Dienstag, 19. Februar 2013, 17:50

Einfacher gehts wohl nicht:

Zitat

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.


Ich gebe keine Garantie das es klappt bzw. erlaubt ist, habe lediglich zitiert um einen Hinweis zu geben. ;)


+1

Im o.g. Link von mir steht dann auch nochmal für den aufmerksamen Leser das hier:

Zitat

" 4.2. Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
In vielen Mitgliedstaaten ist die Kurzzeitzulassung möglich. Mit ihr kann ein Kraftfahrzeug gefahren werden, bis es die endgültige Zulassung erhält oder den Zulassungsstaat verlässt. Die Kurzzeitzulassung erfolgt in der Regel im Herkunftsmitgliedstaat des Fahrzeugs. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich aber aus dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass der Herkunftsmitgliedstaat auf seinem Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen des Bestimmungsmitgliedstaates anerkennen sollte."


Meine Vorgehensweise war bei zwei Autos bisher so:
Man nimmt ein Kurzeitkennzeichen aus D und eine grüne Versicherungskarte mit.
Hat man dann das Wunschfahrzeug gefunden und mit einem Kaufvertrag gekauft, trägt man die Fahrzeugdaten in die Versicherungskarte und in den Schein des Kurzzeitkennzeichens ein.
Danach schraubt man die englischen Kennzeichen ab, die Kurzzeitkennzeichen ordnungsgemäß an und pappt auch noch ein "D" Zeichen auf die Heckscheibe. Der englische Verkäufer nimmt seine Versicherungsplakette von der Windschutzscheibe und erhält vom V5 Dokument (welches Du ansonsten natürlich mitnimmst) einen kleinen heraustrennbaren Abschnitt, auf dem steht, daß das Fahrzeug dauerhaft aus GB ausgeführt wird. Davon sollte man sich mindestens ein Foto machen und einen Vermerk hierüber im Kaufvertrag machen, damit das eigene Straßenverkehrsamt später sieht, daß das Fahrzeit in GB nicht mehr zugelassen ist.
Nun ist das Fahrzeug nicht mehr im Herkunftmitgliedsstaat zugelassen, sondern hat eine Kurzzeitzulassung des Bestimmungsstaates.
Und ab da kommt o.g. Amtsblatt mit Abschnitt 4. und 4.2 zum Tragen.

Ich möchte nicht ausschließen, daß ein lokaler Polizist in GB, B, F oder NL die Rechtmäßigkeit bei so einer Überführungsfahrt anders sieht, jedoch gibt es das Amtsblatt in verschiedenen europäischen Amtssprachen und damit hat man eine gute Diskussionsgrundlage.

Grüße
Martin

bernd75

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12

Dienstag, 19. Februar 2013, 20:30

Danke für eure Hilfe ;)

Aber,das mit der Grenzversicherung vom ADAC ist ja so ne Sache,
ich muss mit den Papieren ja hier zum ADAC und das klar machen,
hab da angerufen und die haben mir das so gesagt,
oder wissen die selber nicht was bei denen möglich ist,kann ja sein.
Weiss da jemand vielleicht mehr drüber?

Und wo bekommt man die grüne Karte?
Auf der Zulassungsstelle haben die mir gesagt da geht nichts,
weder mit Kurzzeitkennzeichen und auch mit Ausführkennzeichen nicht.

vl125

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13

Dienstag, 19. Februar 2013, 23:04

Also ich arbiete in der Zulassungstelle und es ist zurzeit so, das die Polizei in Frankreich euch die Kurzzeitkennzeichen abbaut und die Fahrzeuge mitnimmt. Haben in den letzten 3 Monaten zwei mal berichte darüber bekommen. Es kann klappen aber wenn nciht wirds teuer.

Ausfuhrakz gibts idr nur wenn das Fahrzeug vor Ort ist und die Papieren vorhanden, das fällt also aus.
Bester Weg ist britische Schilder mit Papieren dran lassen und nach Hause fahren.

S-XT

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14

Donnerstag, 21. Februar 2013, 05:46

Kurzzeitkennzeichen gehen auch - gabs keine Probleme ;)

Eben nicht! In der Regel kann man sagen dass die Kurzzeitkennzeichen (5Tage/gelb) nur in D gelten, zumal in der Verordnung ja keine Verpflichtung steht sondern man meint dass andere Staaten sie akzeptieren SOLLTEN und nicht MÜSSEN

4.2. Kraftfahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
In vielen Mitgliedstaaten ist die Kurzzeitzulassung möglich. Mit ihr kann ein Kraftfahrzeug gefahren werden,
bis es die endgültige Zulassung erhält oder den Zulassungsstaat verlässt.
Die Kurzzeitzulassung erfolgt in der
Regel im Herkunftsmitgliedstaat des Fahrzeugs. Nach Ansicht der Kommission ergibt sich aber aus dem
Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Richtlinie über Zulassungsdokumente, dass der Herkunftsmitgliedstaat
auf seinem Hoheitsgebiet auch Kurzzeitkennzeichen und Zulassungsbescheinigungen des Bestimmungsmitgliedstaates
anerkennen sollte
.

Das Exportkennzeichen (30Tage/roter Rand) fällt auch aus da es für den umgekehrten Fall gedacht ist,sprich Autos von D nach XY und nicht von XY nach D so wird dies sicher auch die Versicherung auf Nachfrage bestätigen! Die 06er und 07er Nummern haben ihre Gültigkeit ja auch nur im Inland

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Baumschubser« (21. Februar 2013, 19:20) aus folgendem Grund: Zitat und Antwort getrennt


Tauruss

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15

Freitag, 22. Februar 2013, 11:25

Also ich habe mein Impreza auch aus England.. Hab vorab Termine gemacht und bin glücklicherweise in London direkt auf meinen jetzigen Impreza gestoßen...

Hatte vorab online eine eVB gekauft und ausgedruckt. Damit dann zur Zulassungsstelle und habe mir Kurzzeitkennzeichen geholt.

Hatte einen Flug früh morgens genommen und bin dann mit der Fähre von Dover aus zurückgefahren (innerhalb von 1 Tag) und das alles mit den englischen Kennzeichen drauf. Ich bin an der französischen Polizei vorbei gefahren und das hat niemanden gejuckt mit den englischen Kennzeichen. Hab die Kurzzeitkennzeichen halt im Auto bei mir gehabt.

Selbst hier in Deutschland hat mich niemand mit den UK-Kennzeichen angehalten...

16

Freitag, 22. Februar 2013, 11:49

Jo - und der Englische Zoll erkennt die Kennzeichen an. Außerdem hast du damit im Ausland immerhin nen geregelten Versicherungsschutz. Was mit den UK Kennzeichen wieder schwer wird.
Aber jeder solls für sich machen wie er meint. Ohne TAX zu fahren gibt auch teils gehörig Ärger z.b. ;)

PS: ich würde es wieder mit Kurzzeit machen oder mim Hänger (das war entspannter) - sind mein Erfahrungen und kein Hörensagen

bojo

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17

Freitag, 22. Februar 2013, 13:07

noch ein paar ergänzende Informationen:

Grenzversicherung über ADAC:
Die wenigesten ADAC Geschäftsstellen wisser hier ausreichend Bescheid - ich habe da die abenteuerlichsten Dinge erlebt und das auf vier Stellen vier Mal unterschiedlich! Die Grenzversicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Man benötigt zum Erhalt der Versicherung die "Papiere" des gekauften Fahrzeugs - das wird zum Problem wenn man noch nicht vorher weiß, welches Fahrzeug man kaufen möchte. Die "Papiere" müssen dabei NICHT im Original vorliegen. Z.B. reicht auch ein ausgedrucktes (!) Bild der Plakette aus dem Motorraum! und das englische Kennzeichen.
Mit dieser Versicherung kann man dann mit Haftpflichschutz nach D fahren.

Allein mit Englischen Kennzeichen, englischem TÜV und englischer Versicherung zu fahren, geht natürlich auch. Der Verkäufer muss für die Dauer der Überführung den Fahrer (Käufer) "einfach" bei der englischen Versicherung versichern lassen. Kostet halt ein paar Pfund.

resonic

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18

Freitag, 22. Februar 2013, 13:10

Ich habe meinen Impreza im Netz angeschaut, Fotos angefordert etc. und alles für den Kauf vorbereitet. Dann vom ADAC ne Grenzversicherung für die UK Kennzeichen geholt, rüber geflogen, Fahrzeug gekauft und ganz regulär mit den UK Nummern hier runter gefahren. Alles problemlos.

19

Freitag, 22. Februar 2013, 15:40

das geht hier und jetz so nicht mehr - da die Papiere da sein müssen (zur Not auch in Kopie)

bojo

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20

Samstag, 23. Februar 2013, 17:37

Aussage gegen Aussage :D
Ich sage, dass das geht. Hab´s ja auch selbst schon so gemacht und andere scheinbar auch.
Kommt halt auf den Informationsstand und IQ des ADAClers an.