Hallo Robert,
rein rechtlich gesehen verhält es sich dahingehend, dass Teile die nicht direkt mit dem Gewindefahrwerk in Verbindung stehen auf jeden Fall durch die Garantie abgedeckt werden müßen. Plattes Beispiel : wenn Du ein Gewindefahrwerk einbaust und Dir innerhalb der Garantie das Display des Radios abschmiert oder ein Kolbenfresser vorliegt, sind diese Dinge nicht in Zusammenhang zu bringen, sprich die Garantie greift.
Wenn Aufgrund Einbau des Gewindefahrwerks Schäden an anderen Teilen der Fahrwerksgeometrie entstehen, sieht die Sache anders aus. Hier kann der Hersteller sich streitig stellen, das ist auch nachvollziehbar. Hier kommt es, wie Ernst geschrieben hat, auf die Flexibilität des Subaru- Händlers an ....
(hey es sind seit Neuestem 6 smileys verfügbar !)
Zu beachten sind noch die Unterschiede zwischen 2jähriger gesetzl. Gewährleistung (hier könnte es evtl. sein, dass der Hersteller noch kulant ist) und der (freiwilligen) Herstellergarantie im 3. Jahr .... diese kann u.U. auch verfallen, bzw. der Hersteller sich sträuben ohne dass man Ansprüche stellen kann :heuler:
Wenn Du ein gängiges, nicht zu extremes Fahrwerk verbaust und nen vernünftigen Händler damit beauftragst sollte es keine Schwierigkeiten geben. Hier im Forum gibt es ja genügend Leute mit Erfahrung.
Viele Grüße
silversurfer