wurde mir doch gesagt, dass das ganze original Subaru ersatzteile sind und man die nicht eintragen muss...
Das ist eine glatte Lüge.
Wie bereits gesagt: es gibt keinen STI mit gelochten Scheiben. Also kann es sich nicht um Subaruersatzteile handeln.
Ausserdem, wenn du die Bremsanlage eines Fahrzeuges änderst, muss dies entweder eingetragen werden oder die Bremsanlage muß über eine ABE/Gutachten verfügen.
Ich hab in meinen alten Forester MY98 die vordere Bremse (Sattel, Scheibe) meines ehem. WRX MY03 einbauen lassen. Obwohl es sich dabei um original Subaruteile handelt musste dies vom TÜV überprüft und abgenommen werden weil der Forester nie mit dieser Bremse gebaut wurde. Dazu brauchte ich von Subaru Deutschland eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Da du die STI-Bremse aber auch mit gelochten Scheiben von Brembo, die nie in einen STI eingebaut wurden, verändert hast, brauchst du dafür von Brembo ein Gutachten.
Egal wie auch immer, du brauchst was Schriftliches in der Hand. Entweder ein TÜV-Gutachten mit dessen Hilfe die Bremsanlage in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann oder eine ABE in der klipp und klar steht das diese Bremse mit diesen Scheiben und mit diesen Beläge in dieses Auto eingebaut werden darf. Auf mündliche Zusagen darfst du dich auf keinen Fall verlassen. Du fährst mit einem Auto das keine Betriebserlaubnis und damit auch keinen Versicherungsschutz hat.
Wer hat dir die Bremse eingebaut? Der soll dafür sorgen das die Bremsanlage eingetragen wird. Wenn nicht, rückrüsten auf Serienbremse und Geld zurück.