Hallo,
ich habe gerade schon Schauermärchen hier im Forum gelesen.
Ich wollte mir neue Felgen kaufen, hab damit nun schon einiges durch an Gutachten lesen, Designs auswählen, Preise vergleichen etc. Offenbar ist es unmöglich eine wirklich schicke Felge nach meinen Vorstellungen mit Zulassung zu erschwinglichen Preisen zu bekommen.
Stehen geblieben bin ich nun bei der Barracuda Voltec T6, welche es in der Dimension 8.0Jx17 bei ET35 für 5er Lochkreis gibt. Blöderweise nur Festigkeitsgutachten. Nun habe ich mir nach Rücksprache mit Tüv, Hersteller und Händler Gutachten einer baugleichen Felge eines anderen Herstellers bedient. Der Tüv-Gutachter nennt dies dann Vergleichsgutachten. Hier ist dann eine Felge (ASA AR1) in der Dimension 8.0Jx17 bei ET35 für 5er Lochkreis zugelassen.
In diesem Vergleichsgutachten steht jedoch das volle Programm an Auflagen:
- K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
- K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
- K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
- K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
- R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Das liest sich für mich nun gar nicht toll. Wir sprechen also davon, die Radkästen zu "bördeln"!? - ich weiß nicht genau, was das heißt, ein Kumpel meinte das und ich lese es überall. Nur darauf eingehen tut niemand. Und an den Radhausausschnittkanten soll irgendwas gemacht werden. Auch hier weiß ich nicht, was wirklich der Punkt sein soll.
R70 ist sicher mit Recherche irgendwo im Internet schon zu finden. Wir sprechen dabei von Yokohama 205/50 R17 die bereits auf der OEM-Felge waren.
Ich habe gerade schon den hier referenzierten Rechner verwendet:
http://www.waxtum.com/auto/rechner/et.html
Unter Angabe von WRX sagt er für hinten: "- Die Kante des Radlaufs muss umgelegt werden". Vorn hingegen soll alles ok sein.
So nun zum eigentlichen:
Gibt es bei 8x17 ET35 wissentlich bereits Probleme mit den Radhäusern, so dass man ohne Anpassung nicht mit den Felgen klar kommt?
Funktioniert die Eintragung auf Grund des Festigkeitsgutachtens in Zusammenarbeit mit dem Vergleichsgutachten gut?
Was ist letztendlich an Umbaumaßnahmen nötig, um die Auflagen zu erfüllen (ich würde es gern verstehen um auch zu beurteilen, in wiefern ich das als zu kritisch ansehe) - kann da irgendwas kaputt gehen oder ist das eher idiotensicher und bedenkenlos?
Was kosten diese Umbaumaßnahmen so im Schnitt. Natürlich kann das hier keiner pauschal auf den Cent sagen, aber so ganz grob wäre schon hilfreich.
Puh, dass so Eröffnungsthreads immer so riesig werden müssen
Ich hoffe ihr könnt mir da etwas unter die Arme greifen.
Viele Grüße
Christian