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  • »charly brown« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 17:19

Felgenfrage 17"

Hallo,

weiß jemand wo ich Maße (inlkl. ET), Bilder, Teilenummer und evtl. Gutachten für Felgen des Impreza WRX STi My 02-04 und des Impreza WRX My 02-09 herbekomme?

Hintergrund: Ich suche Felgen für meinen Impreza Kombi MY 07.
Die Felgen vom Zubehörmarkt gibt es nur für die Limo, oder für den Kombi nur mit Karrosseriearbeiten (das ist für mich keine Option).
Ich weiß, das die Felgen des WRX MY07 passen (7x17 ET55 mit 215/45 17), hab' ich auch ein Gutachten für.
Jetzt habe ich aber gehört, das Felgen der Größe (7,5x17 ET53 mit 215/45 17) ebenfals gehen müssten. (Sind angeblich die Maße der Felge des STI MY 02-04).

Jetzt wäre mir eine 7,5" breite Felge lieber, als eine 7" breite (von wegen Kurven und so).
Außerdem hätte ich gerne etwas Auswahl, was das Design angeht.
Auf der Subaru Homepage sind im Prospektarchiv ja nur die Modellprospekte und nicht die Zubehörprospekte.

Also wenn jemand weiß, wo ich sowas finde, oder wenn mir jemand etwas zukommen könnte wäre echt nett.

Die Suchfunktion und den Herrn Google habe ich auch schon bemüht, ohne Erfolg.

Charly

Dacki

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2

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 18:00

Alutec Spyke in 7,5 X 17 ET48 für ca. 90,- EUR/Stück




OZ Ultraleggera in 8X17 ET48 für ca. 250,- EUR/Stück ;)




oder du schaust nach original Speedline Felgen von Subaru in 18"
oder WRX Felgen oder STI-Felgen bis Modelljahr 2004...

ansonsten richtig viel Auswahl gibts dann halt wenn du hinten bördeln tust...

Grüße, Michael.
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  • »charly brown« ist der Autor dieses Themas

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3

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 18:22

Okay,

Zusatzfrage: Wenn im Gutachten steht: "Kantenschutz entfernen" oder "umlegen der Radhauskante" ist das zwingend erforderlich, oder kann man darauf verzichten, wenn genügend Platz sein sollte?

Das wirft natürlich die Frage auf: Was ist genügend Platz?

Der Kantenschutz hat ja wohl eine Schutzfunktion, was kann passieren, wenn der entfernt wird?
Ich denke da an Steinschlag. Außerdem wieviel trägt der den auf?

Danke im vorraus.

tnp

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4

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 19:28

So schick die OZ ist, ET48 bekommst du beim Kombi nicht ohne basteln ins Radhaus.
Ich hatte mich auf die Serienfelgen des 07er WRX Kombi geeinigt (7,5x17 ET55), Subaru Teilenummer muss hier noch irgendwo rumfliegen.

Cu
Jan

  • »charly brown« ist der Autor dieses Themas

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5

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 19:34

Gutachten und Teilenummer der WRX-Felge MY 07 kenn ich und hab ich. Ist aber 7x17 ET55.
Ich wollte aber noch ein paar Alternativen sehen, bevor ich mich dafür entscheide.
Und eine 7,5" breite Felge wäre mir auch lieber.

daddy

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6

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 19:37

Für die goldenen STI-Felgen 7,5x17 ET 53 hast Du die richtigen Maße bereits genannt. Es gibt dazu von SD aber kein Teilegutachten. Sondern Du bekommts für Dein Auto eine spezifische Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Eintragung,die dann aber teuerer ist (ca. 90,oo€). Aber: Die Modell-jahre ab 2003 (oder sogar ab 2001)
die teilweise noch die alten Zulassungspapiere hatten, waren von Anfang an ausgestattet mit diesen Felgen als zulässig, auch der Kombiu. Ich habe auch einen Kombi 2003 und habe entsprechende Kopien der alten Papiere. Zulässige Bereifung 215/45-17. Die Prüfleute haben in der REgel heutzutage in ihren PC alle zulässigen Felgen- und Reifenkombinationen gespeichert. Beim Kombi war ein Entfrernen
der Schutzleisten nicht angesagt. mach´sie trotzdem ab, sie sind Rostnester durch den Dreck, der nicht abließen kann. Ohne diese Teile
fällt der Dreck von der innneren Kante fast automatisch ab. Meine Autos fahren mittlerweile alle ohne diesen "Schutz". und das seit jahren
und ohne (Rost-)Problmee.

TurboGurke

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7

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 23:55

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für WRX-Felgen auf GX hab ich per e-mail nach Anfrage über die Subaru-Homepage bekommen. Eintragung kostete 57€ zusammen mit Fahrwerk.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »TurboGurke« (9. Dezember 2009, 23:56)


daddy

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8

Donnerstag, 10. Dezember 2009, 22:50

@turbogurke

Für die WRX-Felgen gibt es ein Teilegutachten. KeinProblem bei SD.

Für die STI-Felgen gibt es nur eine GAnz für das genau bestimmte Fahrzeug ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Teilegutachten und U-Bescheinigung sind zwei ganz verschiedene Sachen.

TurboGurke

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9

Donnerstag, 10. Dezember 2009, 23:28

Oh, falsch, ich meinte wRX-Felgen mit STI-Reifengröße (225er) auf GX.

ZKYY

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10

Montag, 28. März 2011, 12:52

Hallo,

kann mir jemand die Teilenummer für die Originalfelgen vom Impreza WRX 06 Kombi geben, wie oben beschrieben .... 17 Zoll mit 55 ET

Ich wollte die evtl. auf meinen Impreza 2.0R MJ 06 Kombi drauf machen mit 215/45 R 17 Bereifung. Dürfte ja gehen, oder ? Gibt es eigentlich große utnerschiede zwischen den Modellen ?

Hat evtl. jemand sogar ein Teilegutachen von der Felge ?

Vielen Dank für eure Antworten !!!!

mfg

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11

Montag, 28. März 2011, 13:48

Ich hänge mich mal hier an das Thema 17" Felgen ran.

Ich habe ebenfalls keinen bock zu bördeln oder dergelichen (Innenkotflügel mit Heißluftfön erhitzen und etwas wegdrücken wäre aber in Ordnung)

Wenn ich mir da die Gutachten der Hersteller so ansehe heißt es zB

Zitat

Auflage 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/ Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Was heißt das nun? Im Kern würde ich sagen das sichergestellt sein muss das der Reifen nicht raussteht (Kotflügel muss ihn komplett (+ das 0,02fache) abdecken). Aber irgendwie finde ich das verwirrend Vorallem so eine Aussage "es kann sein das es auch ausreichend ist" Das ist doch nichts halbes und nichts ganzes.

Der Rüstzustand des Fahrzeugs ist übrings original