in einigen Fällen ist es möglich, über eine Begrenzung der Steigung die Anhängelast zu erhöhen. D.h., wenn der Hersteller das bescheinigt könnte ein Eintrag von z.B. 1700kg bis 8% eingetragen werden. Ich kann mich erinnern, auch schon Beschränkungen auf 12% gesehen zu haben. Aber ohne Herstellerfreigabe dürfte hier nichts gehen.
Das ist doof da:
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
* Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
* Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mit der alten Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Ich glaub fast nicht das dir Subaru eine freigabe für 2to. geben wird.
[i]greetz
Markus
i´d like to meet a madman who makes it all seem sane
[/i]
geändert von: blubbel on 18/05/2006 21:38:01