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paul

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1

Donnerstag, 9. Dezember 2004, 22:47

Heckspoiler eintragen?

Hallo,

hatte heute meinen 96er Impreza Sport bei TüV u. ASU.
Da hat der TüV Mann doch tatsächlich gefragt, warum den der Hechspoiler nicht eingetragen ist? Der ist doch serienmässig ab Werk drauf darauf der TüV Mann das ist egal muss trotzdem eingetragen werden.

2. Fragt der mich doch glatt, warum ich mit Winterreifen zum TüV fahre
Weil vieleicht Winer ist.

3. Bei Fahrwerken ( bei mir KW Var.1) muss der Winterreifen die gleich dimension haben wie Sommerreifen.
Ist das wirklich so? Das hörte ich heute zum ersten mal.

Aber im endefekt ein Lob fürs ganze Auto sehr guter zustand für das Alter
TüV neu mit einem geringen Mängel (eine Abblendlicht Birne Defekt).

Gruss
Sven


STI-Prodrive

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2

Freitag, 10. Dezember 2004, 00:07

lol

Gruss Helmut


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3

Freitag, 10. Dezember 2004, 08:24

Hey Paul,
also bei meinem STI ist der kleine Serienspoiler nicht eingetragen! Brauch er auch nicht. Wenn der Serienmässig drauf ist! Wenn ein Fahrzeug neu auf den Markt kommt wird es doch zur erstellung einer Betriebserlaubnis untersucht. Da der Spoiler Serienmässig montiert ist wurde das Fahrzeug also mit Spoiler
geprüft und gesegnet!

Wegen Fahrwerk:
Genau weiss ich das nicht, aber wenn du nur Winterreifen in der gleichen Dimension fahren dürftest, müsste das in deiner Eintragung erwähnt werden!
Bei Alufelgen, welche nicht mit Schneeketten gefahren werden dürfen steht z.B.: Alufelge TypXX mit Bereifung BLABLABLA nicht zulässig in Verbindung mit Schneeketten.Oder sowas in der art.

Was warn dass für ein Tüvler? Prüfstelle oder in einer Subi Werkstatt?

gruß
der Christian

Profeus

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4

Freitag, 10. Dezember 2004, 08:35

jaja, jeder Prüfer ist sein eigener Gott.


AAABER: Glühlampe defekt ??? welch Frevel...

das guckt man doch wenn man hinfährt...

...Westerwood Customs : pimp your light...

vonderAlb

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5

Freitag, 10. Dezember 2004, 08:41

Hat der sie noch alle?

1. Das KBA (Kraftfahrtbundesamt) hat den Wagen genau so geprüft und eine ABE bescheinigt. Ein serienmässig montierter Spoiler braucht nicht extra eingetragen zu werden. Wenn er an der Rechtmässigkeit des Spoilers zweifelt kann und muss er sich bei der entsprechenden Stelle sofort telefonisch erkundigen ob der Spoiler serienmässig ist.

2. dazu fällt mir nichts ein ausser Kopfschütteln.

3. Welche Reifen mit dem Fahrwerk gefahren werden dürfen steht klipp und klar im <u>Gutachten von KW</u>. Da steht auch klipp und klar drin: Alle anderen Rad/Reifen-Kombinationen die im Fahrzeugbrief eingetragen sind, sind zu streichen bzw. nach § 21 StVZO erneut zu begutachten.
Sind die Winterreifen in deinen Papieren (Fahrzeugschein) gestrichen? Nein? Also, was will der TÜV'ler dann?

Mei oh mei oh mei. Typen gibt's. kennen sich nicht mal in ihrem eigenen Beruf aus.

Andreas
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StukkiAlex

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6

Freitag, 10. Dezember 2004, 08:46

@sven: der prüfer soll sich fürs nächste mal einfach mal schlau machen, evtl. bietet sein dienstherr ja auch ne nachschulung für ihn an...

@andreas: locker bleiben
muss dir aber uneingeschränkt recht geben...

alex

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^mc

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7

Freitag, 10. Dezember 2004, 10:05

tüv prüfer sind im allgemeinen sehr seltsame menschen...

ich wollt mal ne auspuffanlage eintragen lassen
bin zum tüv, der hat die eintragung verweigert
mit 3 mängel
zu laut
hinten zu weit raus
und zu nah an der strasse...

paar stunden später bei nem anderen prüfer in ner anderen werkstatt
eingetragen ohne probleme...

wobei da der auspuff viel lauter war, weil warmgefahren...

da versteh einer die welt noch...



vonderAlb

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8

Freitag, 10. Dezember 2004, 11:49

zu laut

wie hat er das festgestellt? Professionell gemessen (wie es sich gehört) oder nur mal das Ohr hingehalten?


hinten zu weit raus

Wo steht wieweit das Endrohr rausstehen darf? Hat er es nachgelesen und gemessen?


und zu nah an der strasse...

Hat er die Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) nachgemessen?


Alex, und da soll man ruhg bleiben? *Arghhhh* mir kringeln sich die Fußnägel und gleich hauts mir das Überdruckventil raus.

Andreas
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9

Freitag, 10. Dezember 2004, 11:55

Ein Auspuffendrohr darf nicht über die Heckschürtze ragen .
So steht es z.b. in einer ABE für ein Anschweissendrohr.

gruß
der Christian

Carver

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10

Freitag, 10. Dezember 2004, 11:56

Das ist doch der Directors-Cat !

übrigens: auf der Homepage von Suabru-Deutschland gibts die alten Prospekte noch.
runterladen, ausdrucken, fertig Diskussion !

geändert von: carver on 10/12/2004 11:58:53

StukkiAlex

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11

Freitag, 10. Dezember 2004, 12:01

tüv-prüfer sind schon nen komisches volk LOL
andreas treiben sie in den wahn & uns tragen se die sachen ein wie se gerade lustig sind & ohne jegliche möglichkeit für den laien die bregründung nachvollziehen zu können...

wie schauts aus leute, wir legen alle zusammen & kaufen uns nen eigenen prüfer

alex

ps: andreas bleib locker nich das de noch nen herzkasper bekommst

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stingray

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12

Freitag, 10. Dezember 2004, 12:42

zwar OT

aber es ist wirklich ein Problem, wurde auch schon angehalten. Die beiden Sheriffs liefen um den Wagen um zu sehen was ist das überhaupt für ein Auto ?? 2 fragende Gesichter, da ich aber alle Schilder die auf Subaru oder Impreza hindeuten entfernt habe ein Blick in meinem Fahrzeugschein ,,Fuji Heavy" was ist den das ???

Hätte ich jetzt geantwortet das ist ein Daewoo oder ein KIA hätten die das 100% gefressen.

Dann gings weiter ist der Auspuff eingetragen ?? Ich natürlich, nein das ist der Orginale. Was ist das für eine Hutze auf der Motorhaube, ich wieder da ist der Ladeluftkühler für den Turbo darunter. Ahh ja das Auto hat einen Turbolader, machen Sie mal die Haube auf....
Die zwei Typen hatten zwar absolut keinen Plan, aber einen auf wichtig machen.

Durfte dann weiterfahren, aber um solche Unstimmigkeiten in Zukunft zu vermeiden wäre es von vorteil Teile eintragen zu lassen.

Aber mit was denn ich hab doch für die Originalteile überhaupt kein Gutachten oder sonst was als Basis für eine Eintragung.

oder bin ich bisher der einzige dem sowas passiert ist ??

stingray


geändert von: stingray on 10/12/2004 18:12:10

Durch Leidenschaft lebt der Mensch durch Vernunft existiert er nur!

vonderAlb

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13

Freitag, 10. Dezember 2004, 12:57

Der WRX hat ja serienmässig keinen Heckspoiler. Ist aber kein Problem das Heck etwas gefälliger zu gestalten indem man den kleinen Flügel aus dem Subaru-Prospekt ordert.
So weit so gut.
Aber, das Teil ist dann definitiv nicht Serie (auch wenn Subaru drauf steht) und muß entweder eingetragen werden oder man hat eine ABE.

Subaru liefert den Flügel ohne irgendwelche Papiere und erst auf meine Nachfrage hin, wurde mir per Fax eine ABE zugeschickt.
Hier muss ich Subaru D einen Vorwurf machen: Sowas gehört IMMER mit den Teilen zusammen verschickt. Die meisten Kunden wissen doch gar nicht, das sie sowas unbedingt brauchen (beim WRX). Dann gibt's auch keine Diskussionen mit TÜV und Polizei.

Andreas
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paul

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14

Freitag, 10. Dezember 2004, 13:30

Hallo,

den TüV habe ich in einer freien Werkstatt machen lassen und der Tüvler war, glaube ich, von TüV Nord.
Das mit der Birne war dumm gelaufen aber sie wurde ja sovort ersetzt.
Das Fahrwerk ist mit 16Zoll Reifen zugelassen in den Papieren sind aber noch 8x17ET35 von OZ eingetragen und nicht gestrichen auch die anderen Rad/Reifengrössen wurden nicht gestrichen.
Der hatte warscheinlich ne menge Zeit, weil mein Auto das einzige war.
Der hat sich auch erst in aller ruhe den ABE stapel angeschaut.
Dann war er wohl auch ein bissel genervt, weil er probleme hatte das Auto auf die Hebebühne zu fahren wegen der geringen Bodenfreiheit.
Zu den Sport ESD, Schwellern und Heckecken hat er allerdings nichts gesagt war wohl OK seiner meinung nach obwohl auch nicht eingetragen und keine ABE ausser für ESD.
Auch die standlichtbirnen von Profeus hat er nicht bemerkt er dachte die gehören mit zum Abblendlicht er hat das Standlicht ja auch garnicht getestet.
Hat den schalter wohl nicht gefunden .

Aber die hauptsache ist das er durch ist.

Gruss
Sven


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15

Freitag, 10. Dezember 2004, 14:14

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Subaru liefert den Flügel ohne irgendwelche Papiere und erst auf meine Nachfrage hin, wurde mir per Fax eine ABE zugeschickt.<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>
Das mit dem Gutachten ist Aufgabe deines Subaru Händlers wo du die Teile kaufst.
Der hat Zugriff auf alle Teilegutachten von Subaru Zubehörteilen. Ausdrucken und fertich.

gruß
der Christian

Profeus

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16

Freitag, 10. Dezember 2004, 15:13

"Auch die standlichtbirnen von Profeus hat er nicht bemerkt er dachte die gehören mit zum Abblendlicht"


grins, so hell sind die ja auch fast...


ich führe immer ein STI Prospekt mit, die Polizei ist ohne Prospekt nie von der serienmäßigen STI LLK-Hutze zu überzeugen.

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Silvio

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17

Samstag, 11. Dezember 2004, 18:03

Na Gott sei dank bin ich nicht der einzige mit solchen Problemen.
Bei mir war es genauso.
Heckspoiler u. Dachspoiler original Subaru ,Motorhaube und Stoßstange vom GT an einen GL ,zwar nachträglich angebaut aber egal.
TÜVer wollte die ABEs sehen, ich gesagt habe ich nicht!!
Resultat Auto stillgelegt!!!!!!
Riesen Diskussion ,dem Prüfer beinah eine aufs Licht gesetzt,wütende Proteste meinerseits!!
Bester Einfall Subaru Deutschland anrufen
Einmal Herrn Koch vom Zubehör bitte, 5 Minuten Prüfer Palaber ,einmal Verbinden in die Homologation und nach weiteren 5 Minuten ein sichtlich betroffener Prüfer
der mir lieb und nett die Plaketten klebte und die von der Zulassungsstelle auch holen musste.
Zum Schluss : Entschuldigung ,tut mir Leid und die Kosten für den TÜV wurden mir erlassen.

Ein Jahr Später : Polizei mit Blaulicht hält mich an , das gleiche Theater wieder!!!!!!
Für alle Anbauteile ,auch originale ,gäbe es ABEs .
Ich wieder ,aber die Kollegen wars egal.
Mein Tipp : Rufen Sie doch in der Prüfstelle oder bei Subaru direkt an.
15 Minuten Dauertelefonat, dann wars geklärt.
Gute Weiterfahrt wünschte man mir.
Dachten was für ein Fetter Fisch zum abzocken.
Dumm gelaufen.




Silvio

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18

Samstag, 11. Dezember 2004, 18:08

Mir wurde von Subaru Deutschland gesagt das ich für Originalteile keine ABE benötige, da durch die Homolgation von Subaru Deutschland die Fahrzeuge mit allen Originalteilen beim KBA vorgestellt wurden.
Soweit ich mich entsinne sind die Seitenschweller und der Heckspoiler/Dachspoiler beim GT doch auch nicht in der Zulassung.

Subaru hat die ABEs ,habe sie mir schicken lassen um allen folgenden Ärger aus dem Weg zu gehen.