Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

robotti

Fortgeschrittener

  • »robotti« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 274

Registrierungsdatum: 2. Februar 2014

Wohnort: Graz

  • Private Nachricht senden

1

Sonntag, 4. Mai 2014, 16:17

Bei Vorliegen einer ABE mit anderer Felgen/Reifen Kombi Eintragung notwendig in Ö?

Fakten
Land der Zulassung: Österreich (Steiermark/Graz)
Fahrzeug: Subaru Impreza Boxer Diesel Sport MY2011 mit EZ 07/2012
einzige eingetragene Felgen/Reifen Kombination mit 17": 205/50 R17 89V mit ET55
Sommerfelge derzeit mit originaler Auslieferungs-Bereifung: ATS StreetRallye 7Jx17H2 mit ET45 (SY707)

Es ist für die Zukunft angedacht einen breiteren Reifen zu verwenden, also 225 oder 215mm.
Beide Reifenbreiten sind für ATS StreetRallye freigegeben neben der derzeitig in Verwendung befindlichen Reifenbreite von 205mm.

Laut TÜV Gutachten der ATS StreetRallye Felge trifft folgender Punkt zu:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


In der ABE derselben Felge steht nun fett gedruckt:
Die ABE-Nr. 48828 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ SY 707, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55029712 (2. Ausfertigung) vom
18.06.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
1-19 (2. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Frage?
Bedeutet das jetzt, dass ich Reifen mit mehr als 205mm Breite nicht mehr eintragen lassen muss und mir den zukünftigen Weg in eine Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung STMK sparen kann?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »robotti« (4. Mai 2014, 16:22)


hcloder_01

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 215

Registrierungsdatum: 10. Februar 2014

  • Private Nachricht senden

2

Montag, 5. Mai 2014, 13:24

Ich würde mal bei denen anfragen, oder zumindest bei einem Zivilingenieur. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Wenn die Dimension nicht im Zulassungsschein eingetragen ist wird dir der Wald und Wiesen Cop sofern er überhaupt wahrnimmt dass da andere Schlappen drauf sind vielleicht Probleme machen. Normalerweise nutzt es in Ö nicht viel ein Gutachten mitzuführen. Kommt halt auch immer drauf an wer dich aufhält und ob er sehr penibel ist bzw. gar nicht nachforscht wenn er "normale" Felgen sieht.
(Seit wenigen Jahren werden nämlich alle typisierten Reifendimensionen im Zulassungsschein angegeben.)

Gruß
HC