Soll das heissen, Du hast zuerst den Hänger gekauft und dann in den Fahrzeugschein geschaut? Tja.
Wikipedia sagt:
Pkw-Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht: Dies ist bei einachsigen ungebremsten Anhängern laut StVZO §42 Abs. 2 "höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg". Schwer genug sollte der Impreza für 750 kg ungebremst also sein. Da hilft evtl. eine Sonderabnahme/Anhängelasterhöhung (des Autos). D.h. beim TÜV vorfahren und fragen.
Ich würde heuzutage keinen ungebremsten Anhänger mehr kaufen (wegen fast immer fehlenden Stossdämpfern, 100km/h-Regelung und auch wegen dieser Last-Beschränkungen).
Habe leider nur in B Füherschein und ich brauch den hänger nur selten. Ich konnte den ersten Satz irgendwie nicht folgen. Bitte nochmal erklären für dumme.
Danke für deine Antwort
Habe leider nur in B Füherschein und ich brauch den hänger nur selten. Ich konnte den ersten Satz irgendwie nicht folgen. Bitte nochmal erklären für dumme.
Danke für deine Antwort
OBK-Berlin wollte damit sagen, dass es eigentlich andersrum laufen sollte!
Erst in den Fahrzeugpapieren nachschauen, wie hoch die Anhängelast des Zugfahrzeugs ist und dann einen für seine Bedürfnisse (Ladeflächengröße, Zuladung, Gesamtgewicht und auch die Art des Anhängers) passenden Anhänger kaufen.
Wobei, wenn Du selten einen Anhänger brauchst, dann wärst Du mit einem Leihanhänger besser bedient!
Du brauchst Dich nicht um Zulassung, Reparaturen, Versicherung und Hauptuntersuchung kümmern und kannst Dir sogar immer den für die jeweilige Transportaufgabe passenden Hänger ausleihen. Anhänger zum ausleihen gibt es auch an Tankstellen, manche Bau- und Möbelmärkte bieten gelegentlich ebenfalls ihren Kunden zu geringen Konditionen Hänger auf Leihbasis an.
Zu deinem Problem mit der Anhängelast:
Zitat
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Das heißt, bei einem leichten Zugfahrzeug darf man auch ohne den Anhängerführerschein BE einen Anhänger ziehen, der schwerer als 750 kg ist, solange ich die zulässige Anhängelast und das zulässige Gespanngewicht von 3,5 t nicht überschreite. Also darfst Du mit der FS-Klasse B auch Anhänger mit mehr als 750 kg ziehen!
Ein Beispiel: Dein Auto hat eine Leermasse von 1250 kg, dann darfst Du aufgrund der obigen Regel einen Hänger mit 1250 kg zG ziehen, das zulässige Gespanngewicht von 3,5 t wird solange nicht überschritten, wie dein Auto nicht mehr als 2250 kg zG hat.
Gruß,
Stephan
PS:
Offtopic - Lesen auf eigene Gefahr
Zu meinem Problem mit deiner Schreibweise:
Zitat
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Zurück zu Deinem eigentlichen Problem: der für Dich zu kleinen eingetragenen Anhängelast für ungebremste Anhänger von 500 kg. Alle aktuellen Imprezas (auch der kleinste mit 1.5er Motor mit 107 PS und Frontantrieb) dürfen 650 kg ungebremst ziehen. Das sind 150 kg mehr gegenüber Deinem Fahrzeug. Warum das so ist - keine Ahnung. Vielleicht hat Dein Fahrzeug kein VDC (ABS wird der ja haben). Aber ich würde damit mal beim TÜV vorstellig werden. Man könnte auch bei Subaru Deutschland bzgl. einer evtl. Erhöhung der ungebremsten Anhängelast anfragen. Ich kenne das bislang nur für die Erhöhung der gebremsten Anhängelast, aber ein Versuch ist es wert. http://www.subaru-presse.de/news/juli-20…acyoutback.html