Hier geht es ja nicht um eine Auflastung (=Erhöhung des zulässigem Gesamtgewichts) des XV´s sondern um die Eintragung einer
Anhängerkupplung. Hat der XV eine Anhänge- und Stützlast in den Papieren eingetragen (glaube Feld O.1 und O.2 müsste die
Anhängelast gebremst/ungbremst sein, Stützlast weiß ich grad nicht)? Falls ja und die von dir ausgesuchte
Kupplung ein E-Prüfzeichen hat darf sie sogar einfach ohne Eintragung angebaut werden (ACHTUNG: gefährliches Halbwissen!).
Falls bisher nichts im Schein steht führt am TÜV kein Weg vorbei, wenn die Kupplung entsprechende Papiere hat ja auch kein
Problem. Hat bei mir letztes Jahr bei einem anderen Auto 93€ und nochmal ein paar Kröten an der Zulassungsstelle gekostet.