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Volker NRW

Schüler

  • »Volker NRW« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 88

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1

Sonntag, 6. Dezember 2009, 16:56

Verbot gasbetriebener Fahrzeuge?

Hallo zusammen,

gibt es eigentlich Verkehrsbereiche (Garagen, Fähren, etc.), in denen gasbetriebene Fahrzeuge verboten sind?

Ich habe so dunkel in Erinnerung, dass z.B. in einigen Tiefgaragen Vorbotsschilder angebracht sind.

Gibt es da evtl. auch einen Verbots-Unterschied zw. LPG und CNG? Gibt es auch Erfahrungen aus dem Ausland?

Vielen Dank für die Antworten.

Viele Grüße

Volker

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Volker NRW« (6. Dezember 2009, 17:01)


vonderAlb

Erleuchteter

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2

Sonntag, 6. Dezember 2009, 18:56

Andreas

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3

Sonntag, 6. Dezember 2009, 19:14

RE: Verbot gasbetriebener Fahrzeuge?

das ist im Prinzip richtig, die Garagenverordnung, die das Einfahren von Gasbetriebenen Fahrzeugen in Tiefgaragen verboten hat ist mittlerweile aufgehoben.
Hintergrund war, das die Abgase von Flussiggas schwerer sind als Luft und nach unten fallen (was in einer Tiefgarage nicht ideal ist). Aber die Menge der Abgase steht in keinem Verhältnis zur Gefährdung.

!Aber der Betreiber eines Parkhauses hat als Eigentümer Hausrecht!

Das heißt wenn der Betreiber eine Einfahrt von Flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen verbietet ist das bindent. Er könnte auch das Einfahren von Dieselfahrzeugen verbieten, macht er aber nicht, sind ja zahlende Kunden.

Fazit: Wenn kein Verbot an der Einfahrt steht darfst du rein.

Ulli

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4

Montag, 7. Dezember 2009, 15:10

Hallo,

in Italien sind viele Tiefgaragen von Einkaufzentren für Autos mit LPG verboten. Meist durch rundes Verkehrzeichen -gesperrt für Fahrzeuge aller Art - mit Aufschrift LPG.

Gruß Ulli

FragNatIc

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5

Montag, 7. Dezember 2009, 16:51

ich stell mir die frage wer das kontrollieren will!
und selbst wenn kann man ja auf Benzin zurück schalten ;-)

6

Montag, 7. Dezember 2009, 17:46

Zitat

Original von FragNatIc
ich stell mir die frage wer das kontrollieren will!
und selbst wenn kann man ja auf Benzin zurück schalten ;-)


Das hat ja nix mit dem LPG-Fahrbetrieb zu tun, sondern ist eine versicherungstechnische Geschichte. Nur weil Du auf Benzin reinfährst, ist Deine LPG-Anlage ja nicht ausgebaut und aus dem Fahrzeugschein ausgetragen.

Stell Dir einfach vor, es passiert ein Unglück aufgrund ausströmenden Gases aus Dem LPG-Kfz... großer Sachschaden + Personenschaden....
... weiter muß man dazu nix schreiben....
Ahoi

FragNatIc

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7

Montag, 7. Dezember 2009, 18:30

das das versicherungs technisch ein problem ist ist mir klar!

charly sagte sowas! "Hintergrund war, das die Abgase von Flussiggas schwerer sind als Luft und nach unten fallen"

es gibt so viel was nicht erlaubt ist... Kennzeichenversärker durch die die länge des fahrzeugs verändert wird haben zur folge das die betriebserlaubniss erlischt

IKR

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8

Montag, 7. Dezember 2009, 19:23

Der Kanaltunnel zwischen Dover und Calais ist für LPG-Fahrzeuge verboten - man muss die Fähre nehmen.
Die Fähre dauert aber nur ungefähr eine Stunde länger, und preiswerter ist sie auch noch.

FragNatIc

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9

Montag, 7. Dezember 2009, 19:26

echt....und das wird dann aber vor Ort kontrolliert?

IKR

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10

Montag, 7. Dezember 2009, 19:39

Ich weiß nicht, ob's am Tunnel kontrolliert wird.
Ich würd's aber auch nicht darauf ankommen lassen, denn man sieht normalerweise bei Subarus den neben der Tankklappe eingebauten Einfüllstutzen.
Wenn's dann einer beim Einchecken zum Tunnel sieht, wird man wohl zurückgewiesen werden.
Ob der Tunnelpreis dann erstattet werden wird, bezweifle ich, denn das Verbot steht auf der entsprechenden Webseite, auf der man eine Tunnelfahrt buchen kann.

Barefoot

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11

Montag, 14. Dezember 2009, 12:11

Ich hatte vor ca. 10 Jahren öfters die Strecke über / unter dem Kanal.
Der Tunnel ist doof. Man muss im Auto bleiben. Wo man zuvor schon Stunden sass und danach noch Stunden hat ....
In der Fähre muss man aussteigen und kann sich bewegen ....

bernd-2206

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12

Samstag, 11. Januar 2014, 19:01

ich stell mir die frage wer das kontrollieren will!
und selbst wenn kann man ja auf Benzin zurück schalten ;-)

Sehe ich genau so. Man sieht es dem Fahrzeug ja nicht an, ob eine Gasanlage verbaut ist oder nicht. Zumindest bei meinem. Der Gaseinfüllstutzen ist hiinter der Tankklappe neben dem Benzineinfüllstutzen eingebaut worden. Außerdem,, wo kein Kläger, da kein Richter..

steman

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13

Samstag, 11. Januar 2014, 19:09

...Leichenfledderei :schreck: ... Der Fred ist aus 2009 :whistling_1:
Allradantrieb bedeutet, dass man dort stecken bleibt, wo der Abschleppwagen nicht mal hinkommt... :D

OBK-Berlin

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14

Montag, 13. Januar 2014, 20:31

Eurotunnel: http://www.eurotunnel.com/uk/site-information/lpg/
Wer ist denn schon mal durchgefahren? Wird der Fahrzeugschein kontrolliert?