Original von StukkiAlex
@nico: mal im ernst, ohne nachweiß das die anlage von einem fachbetrieb eingebaut wurde wirst du niemals eine eintragung für die gasanlage erreichen können. dein fahrzeug verliert dann seine zulassung & den versicherungsschutz...
Das ist nicht ganz korrekt.
Versicherungsschutz verliert man nur, wenn man keine Zulassung hat. Und Zulassung verliert man nur, wenn man was Illegales verbaut. Sei es Motortuning, Kat ausbaut, Spoiler aus dem Ausland und und und.
Erst wenn man dieses Einbauten von TÜV überprüfen lässt und der die Legalität bescheinigt und somit eine Zulassung erhält ist wieder alles im grünen Bereich.
Das trifft auch auf den Einbau einer Gasanlage zu.
Es ist unerheblich wer diese Anlage einbaut. Wichtig ist, das durch den Einbau die Zulassung des Fahrzeuges verloren geht, wenn man nicht unmittelbar danach den Einbau durch den TÜV/DEKRA prüfen lässt.
Falsch ist, das der Einbau nur durch einer zertifizierte oder irgendwie berechtigte Fachwerkstatt durchgeführt darf. Einbauen darf jeder. Auch deine Putzfrau.
Nach dem Einbau einer Gasanlage ist immer eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchzuführen. Die GSP kann von amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern (aaSoP) der technischen Prüfstellen (TP), von den Prüfingenieuren (PI) der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS usw.) sowie von anerkannten GSP-Werkstätten durchgeführt werden.
An allen Kraftfahrzeugen, die entweder serienmäßig mit einer Gasanlage ausgerüstet sind oder bei denen nachträglich ein Gasnachrüstsystem eingebaut worden ist, muss im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) oder nach besonderen Anlässen (Unfall, Feuer, Reparatur usw.) eine Gasanlagenprüfung (GAP) durchgeführt werden. Die GAP kann von anerkannten Werkstätten als auch durch die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen durchgeführt werden.
Die Anerkennung der GSP- und GAP-Werkstätten (wie bei der AU) erfolgt in der Regel durch einen Antrag bei der zuständigen Kfz-Innung. Voraussetzung ist die Schulung und eine verantwortliche Person (Meister). Die Anerkennung als GAP-Werkstatt berechtigt allerdings nicht zur Durchführung der Gassystemeinbauprüfung (GSP). Die Anerkennung als GSP-Werkstatt beinhaltet die GAP-Berechtigung. Die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen haben alle Berechtigungen.
Also kurz gefasst: Egal wer die Anlage einbaut, es müssen GSP und GAP durchgeführt werden. Das kann der TÜV oder die Dekra machen oder eine entsprechend zertifizierte Fachwerkstatt.
Einige Gasnachrüstsysteme sind nach der ECE-R 115 (LPG- und CNG-Nachrüstsysteme) genehmigt. Diese enthalten eine bebilderte Einbauanleitung, wie konkret an diesem Fahrzeugtyp was, wo, wie eingebaut und befestigt werden muss. Es ist in der Sprache des Zulassungslandes auszustellen.
Nachrüstsysteme, die keine ECE-R-115-Genehmigung haben, müssen zumindest entsprechend der technischen Vorgaben der ECE-R 115 eingebaut sein. Dabei muss jedoch immer ein Abgasgutachten des Herstellers für das spezielle Kraftfahrzeug mitgeliefert werden.
Ob dann die Gasanlage richtig funktioniert steht auf einem anderen Blatt (und interessiert den TÜV nicht).
Mein Rat: wer selber einbauen will sollte dies in Zusammenarbeit mit einer Fachwerkstatt durchziehen. Von dieser alle Teile beziehen (wichtig um auch das Abgasgutachten vom Gasanlagenlieferanten zu bekommen), Rat beim Einbau einholen und anschliessen mit deren Hilfe die Abnahme durch TÜV/DEKRA zu meistern. Die Werkstatt/Umrüster wird auch über die erforderlichen Hilfsmittel (Software, Laptop, Verbindungskabel) verfügen um das Auto zum Laufen zu bringen.
Nico, du kommst aus dem Raum Reutlingen? Wende dich doch mal an das Autohaus Heinz in Mössingen/Talheim. Gruß von mir. Frag mal ob sie dich bei deinem Vorhaben unterstützen.