Das ist doch wie mit allen anderen Teilen auch. Sobald irgendwer was an seinem Auto verändert verliert er die Garantie. Jedoch muß das Teil in klausalem Zusammenhang mit dem Schaden stehen.
D.h. wenn du breitere Felgen/Reifen drauf hast und dein Radlager hinüber ist, dann gibt es keine Garantie. Wenn aber dein Radio kaputt geht, dann greift immer noch die Garantie.
So ist es auch mit der Gasanlage.
Du hast zwar Gas aber ein kaputtes Radlager, dann ist das ein Garantiefall.
Ausserdem was soll die Panikmache wegen dem Gasumbau?
Wo steht denn das ein Gasauto sofort kaputt geht?
Das liest sich ja so, das jeder Besitzer eines Gasautos sozusagen den Schaden gleich mitgekauft hat.
Natürlich ist es das Beste, wenn man ein Auto von der Stange kauft und nichts, aber auch gar nichts dran verändert. Ausser man kauft ausschließlich nur das Zubehör welches vom Hersteller/Importeur angeboten wird.
Dann hat man wirklich immer einen Garantiefall, sollte mal was kaputt gehen.
Andreas
<u>Motorhaubenlifte für Impreza, Forester</u>