Du bist nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Maiki0815

Anfänger

  • »Maiki0815« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2

Registrierungsdatum: 22. Januar 2004

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

1

Donnerstag, 22. Juli 2004, 21:06

7 Sitzer !! geht das ??

Hallo an Alle !! Möchte meinen Libero 2(Bj.1994) von 6 auf 7 Sitze umbauen und zulassen .Kann mir dazu jemand einen nützlichen Rat geben ? (Gurt ;Zulassung usw.) Wäre Spitze !!! An alle knitterfreie Stoßstange . Mfg maiki0815


Zwergziege

Anfänger

Beiträge: 7

Registrierungsdatum: 22. Januar 2004

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

2

Montag, 16. August 2004, 15:07

Hy,
ich hab das auch noch vor.Habe mal einen gesehen.Der hat in der mitte einfach einen Beckengurt.Muß aber eingetragen werden.Frag einfach mal beim Tüv nach.Am besten bei der nächsten HU,Lauferei und Geld sparen

MfG
Christian
Subaru Libero De Luxe Bj.1995/EZ 1996<u></u>

MfG
Christian

Beiträge: 96

Registrierungsdatum: 13. Januar 2003

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

3

Samstag, 18. September 2004, 17:16

Hat´s geklappt?
Welche Beckengurte nimmt man? Ich schätze mal die Gurtschlösser müssen raus und gegen Gurtschlösser/Beckengurt-Kombi von einem Justy ausgetauscht werden. Könnte liebenswürdigerweise ein Justyfahrer mal ein Bild von Gurtschloss und Schließzapfen seiner hinteren Gurte reinsetzen - incl. Längenangabe des Gurtes, an dem das Gurtschloß hängt. Ach ja - ich hab das bei meinem Libero auch vor...


Profeus

Meister

Beiträge: 1 902

Registrierungsdatum: 4. November 2002

Wohnort: Linz am Rhein

  • Private Nachricht senden

4

Samstag, 18. September 2004, 18:56

braucht man denn nicht ab 7 Personen nen Personenbeförderungsschein ?

...liebe dein Licht, dann liebt es dich auch...

Beiträge: 96

Registrierungsdatum: 13. Januar 2003

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

5

Sonntag, 19. September 2004, 00:56

Soweit ich weiss galt für D bisher bis max 8 zusätzliche Personen waren erlaubt. Es hat sich aber wohl etwas geändert.
Für D: http://www.superdriver.de/index-jsm.htm?driving/daten/pbefg/pbefg_inhalt.htm

Für CH: http://www.admin.ch/ch/d/sr/744_10/


Brummkreisel

Anfänger

Beiträge: 13

Registrierungsdatum: 21. September 2004

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

6

Dienstag, 21. September 2004, 09:32

Hallo ihr Herdentransporter,
auch ich habe schonmal einen Libero mit 7zugelassenen Sitzen gesehen.
Der kulante TÜV genemigte einen zusätzlich angebrachten Beckengurt (wie auf der Mittelbank).
Wenn es darum geht nur Kinder zu transportieren (Beckengurt ist aber für kindersitze meist nicht geeignet)gibt es von den beim Crashfall auftretenden Lasten auch keinen Einwand.
Sitzen aber 3 75kg(oder mehr)Personen auf der Rückbank dann ist schon bei einem 30km/h-Crash mit übelen Überraschungen zu Rechnen.
Und genau dass ist auch der wahre Grund, warum Subaru in Europa den Libero im normalfall als 6Sitzer zulässt.
Wäre er nämlich als 7Sitzer zugelassen muss bei der Homologation nach EC-Norm
bzw NCAP auch der Beweis erbracht werden, dass alles hält.
Ich war damals persöhnlich bei der Entwicklung der Zafira-Rückbank dabei und kann euch sagen, dass der erste Prototyp damals von der Bank her hielt aber der Wagenboden bei der Belastung dreier Erwachsenen 95%Dummies aufriss wie eine Sardienendose. Auch der Toyota Yaris-Verso hat bei unserem Fremdwagentest die Krätsche gemacht. Wie die jemals die homologation geschaft haben, ist mir schleierhaft.
Lange Rede kurzer Sinn, wenn ihr die Belastung mit jungen schlanken Leuten gering hält wird euch jeder vernünftige TÜV-Mann dieses Vorhaben genehmigen.
Zumal in Asien (die aber mit 70KG pro Person rechnen)der Libero ja als 7Sitzer
Zugelassen ist.
Wenn Ihr aber Sicherheit haben wollt, ist die Nachrüstung komplexer.
Bodenverstärkung in Form eines angeschweisten Zusatzbleches und eine Nummer Größere Schraube (zB M14 statt M12)für die mittleren zwei Gurtpunkte.
Die Dame mit Großfamilie ließ damals einfach beim Subaruhändler den Beckengurt einbauen und der Haustüv nimmt eh alles ab gegen Versicherung des Händlers.
Könnte höchstens eine Sache von einem Kasten Bier werden.
Viel Glück
Olaf



Brummkreisel

Anfänger

Beiträge: 13

Registrierungsdatum: 21. September 2004

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

7

Dienstag, 21. September 2004, 09:36

hätt ich fast vergessen,
Einen Personen Beförderungsschein bzw. einen Führerschein für Busse,
braucht ihr erst ab mehr als 8Personen + Fahrer.
Sonst würden alle VWBuss Besitzer Deutschlands vermutlich kräftig weinen.


marslev

Anfänger

Beiträge: 11

Registrierungsdatum: 4. April 2006

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

8

Dienstag, 4. April 2006, 23:09

Hallo zusammen!
Ich habe dieses Problem ganz einfach umgangen. Habe mal die ADAC-Rechtsexperten befragt. Und tatsächlich ist es so, dass man einfach mit sieben Leuten fahren kann, solange die zulässige Achslast und Zuladung nicht überschritten werden. Auch darf der Fahrer nicht beeinträchtigt werden. Das alles stellt für den Libero kein Problem bei einer dritten Person auf der hinteren Bank dar. Strafe kostet es auch keine, weil nur Personen angeschnallt sein müssen, die auf einem Platz mit Gurt sitzen. Klingt verrückt, ist aber so. Die haben mir das alles belegt und versichert. Ich leite gerne die Mail vom ADAC weiter.
Aber sicherer fährt die siebte Person natürlich mit Gurt. Also wegen Vorbildfunktion und so, sollte man natürlich einen dritten Gurt hinten einbauen und eintragen lassen.

Caspar

Beiträge: 96

Registrierungsdatum: 13. Januar 2003

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

9

Mittwoch, 5. April 2006, 23:39

<BLOCKQUOTE id=quote><font size=1 face="Verdana, Arial, Helvetica" id=quote>quote:<hr height=1 noshade id=quote>Ich leite gerne die Mail vom ADAC weiter<hr height=1 noshade id=quote></BLOCKQUOTE id=quote></font id=quote><font face="Verdana, Arial, Helvetica" size=2 id=quote>*handheb´*Dann hätte ich gern ein Exemplar.
Gruß - Björn

<center> </center>

...und nicht vergessen: Alle weiblichen, einsilbigen Substantive ohne Umlaut, werden schwach dekliniert. (Loriot)

marslev

Anfänger

Beiträge: 11

Registrierungsdatum: 4. April 2006

Wohnort: Deutschland

  • Private Nachricht senden

10

Donnerstag, 6. April 2006, 01:44

Am besten einmal für alle!
Hier die mail vom ADAC bezüglich sieben, acht, neun oder vierundzwanzig Personen im Auto. (Kein Scherz!)
Für Fragen und Anregungen am Besten direkt mit Herrn Kierse (siehe unten) in Kontakt treten!

_____________________________________________________________________


Sehr geehrter Herr Sickel,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.1.2006.


Die Frage, wieviele Personen in einem Kfz mit einer Fahrerlaubnis Klasse 3
bzw. B befördert werden dürfen, hat in der Vergangenheit mehrfach die
Gerichte beschäftigt. Nach dem Fahrerlaubnisrecht berechtigen diese Klassen
zum Führen von Fahrzeugen mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
Führersitz; hierdurch ist allerdings die Anzahl der tatsächlichen Insassen
nicht beschränkt. Auch aus den im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätzen
oder den vorhandenen Sicherheitsgurten ergeben sich keine verbindlichen
Obergrenzen für die höchstzulässige Anzahl der Mitfahrer.

Zu beachten sind allerdings die allgemeinen Pflichten nach § 23 StVO: Weder
die Sicht noch das Gehör des Fahrzeugführers dürfen beeinträchtigt werden;
auch darf es durch die Besetzung des Fahrzeugs zu keinen Einschränkungen der
Verkehrssicherheit kommen. Stets ist die Einhaltung des zulässigen
Gesamtgewichts und der zulässigen Achslasten zu beachten.

Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen in jedem Fall verwendet werden.
Fahren mehr Personen mit als Sicherheitsgurte vorhanden sind, wird zwar
keine Ordnungswidrigkeit begangen. Allerdings muss sich der nicht
angeschnallte Mitfahrer bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden
anrechnen lassen, so dass seine Schadensersatzansprüche nur teilweise
reguliert werden.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information ein bißchen weiter geholfen zu
haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Kierse
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC-Zentrale Muenchen
Tel. 0 89/76 76-61 36, Fax 0 89/76 76-84 92
mailto:hermann.kierse@adac.de <mailto:hermann.kierse@adac.de>
http://www.adac.de <http://www.adac.de>