Hallo Frank,
Dieses Problem kenne ich von meinem 2010er Diesel nicht und habe auch noch nie davon gehört.
Ganz eindeutig aber ist, dass es sich hier um einen Mangel am Fahrzeug handelt, der die Fahr- bzw. Betriebssicherheit beeinträchtigt und somit eine allgemeine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen kann!
Es sollte KEINE Werkstatt des KFZ-Gewerbes geben, die einen Kunden mit einer derartigen Beanstandung, ohne dass diese behoben wurde, vom Hof fahren lässt.
Schon gar keine Markenwerkstatt! Und wenn zur Feststellung der Ursache eine dreistündige Probefahrt notwendig ist!
Heute werden jedoch selbst bei deutschen "Premiumherstellern" solche Vorkommnisse heruntergespielt. Auch trotz Kenntnis des KBA.
In der Pflicht aber ist zuerst der Fahrzeugbesitzer- bzw. Führer, der diesen Mangel bemerkt!
Der hat dann die so genannte A....karte!
Und die auch gleich doppelt.
Denn ganz egal, wie er die Werkstatt dazu bewegt, den Mangel abzustellen, - er darf streng genommen sein Fahrzeug erst dann wieder im Straßenverkehr bewegen, wenn es verkehrssicher ist!
Wenn es knallt, kannst Du erzählen, was du willst - der Versicherung oder dem Staatsanwalt. Jeder sucht nur den Schuldigen und den, der bezahlt. (Von den sonstigen Folgen mal ganz abgesehen)
Und Der ist zuerst der Fahrer, der vom Mangel wußte. Die Mitschuld der Anderen wird nicht helfen. Das ist leider dann die traurige Wirklichkeit!
Frank, was sagt denn Dein Werkstattmeister dazu und was hat er unternommen?
Gruß -