Zulassungsbescheinigung Teil1 oder neue Papiere in D
War heute in der Zulassungstelle um meine Standheizung endlich mal eintragen zu lassen, bekam darauf gleich einen neuen Brief und nat auch o.g. Zulassungsbescheinigung alias Ex-Fahrzeugschein. Soweit sogut, stutzig macht mich nur das als einzige!!! Reifengröße 185R15 86T eingetragen wurde! Im neuen "Brief" steht gleich gar nichts mehr in Sachen Reifen!
Freue mich jetzt schon auf eine mögliche Kontrolle der "Rennleitung", wenn der "Hauptmann" die Serien "Dueller" argwöhnig in Augenschein nimmt.
Na gut, dafür bin ich jetzt um 14,50 Euro leichter und habe den alten Brief (entwertet) mit allen Werten als Erinnerungsstück behalten dürfen.
Viele Grüße
Blackfor
@black: dazu gibt es bereits beiträge. entweder man besteht auf der eintragung, das ist bei serienfahrzeugen eigentlich nicht nötig, oder man schleift den "alten" brief/schein mit um der polizei beweisen zu können das alles ok ist.
aber angeblich können die jungs in grün/blau ja die daten auch per pc abrufen können
In den neuen Papieren steht: "Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung ist hierfür nicht erforderlich.
Aus diesem Grunde bekommst du den alten Schein/Brief ausgehändigt. Damit kannst du solche Unklarheiten (Reifen/Felgen) eindeutig widerlegen.
Oder du hast ein Gutachten dabei oder einen Prospekt aus dem ersichtlich ist, das diese Felgen-/Reifenkombination für dein Auto zu kaufen ist.
Alles, was man selber hat eintragen lassen, muss übernommen werden, bei allem anderen gelten die Angaben der EU-Konformitätsbescheinigung und auf die kann jeder Rennleiter per Datenfunk zugreifen. Im übrigen sagte man mir im Straßenverkehrsamt, es habe dadurch eine Umkehr der Beweislast gegeben, will sagen, wenn der Rennleiter was dagegen hat, muss er belegen, dass Du ein nicht freigegebenes Teil verbaut hast
LG Ecki
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könnte man sich nicht für eine Standheizung eine ABE ausstellen lassen?
Bei unserer Felgen- Reifenkombination hat uns der TÜV-Prüfer gefragt, ob er diese im Brief eintragen soll oder ob wir eine ABE ausgestellt haben möchten, die man aber mit dem Schein immer dabei haben muß. Vorteil: man muß nicht zur Zulassungsstelle und braucht keine neuen Papiere, man spart Geld. Ok, wenn man viele Teile umbaut, wäre es eventuell ein wenig viel, wenn man nachher mit 15 ABE's rumfährt.
gemeint hat der TÜV, der 235/45 R 18 bei Susanne begutachten durfte, eine Abnahmebescheinigung - und die darf er ausstellen. Diese ist auch die Grundlage für eine Eintragung. Die eigentliche Eintragung nimmt die Zulassungsbehörde vor - ist schon ein wunderschöner Bürokratendschungel, der uns an allen Ecken abzockt, eine richtige Gelddruckmaschine.
also vorgelegen hat eine ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt für die Felgen incl. einem TÜV-Gutachten für diese Felgen für Subaru mit einigen Reifenkombinationen und deren Auflagen.
Nach Prüfung des TÜV's haben wir einen " Änderungsnachweis nach §19(3)StVZO" erhalten. Dieser beinhaltet den Nachweis gemäß §19 Abs.4 Satz 1 StVZO die Räder-Reifen-Kombination. Darin wird der ordnungsgemäße Anbau bestätigt.
Wenn man diesen Änderungsnachweis mit sich führt, kann man sich die Eintragung in den Papieren sparen, da sie als ABE gilt.
Strexe, du hast geschrieben: ...oder ob wir eine ABE ausgestellt haben möchten,...
Eine ABE kann kein TÜV ausstellen.
Ein Änderungsnachweis in Zusammenhang mit einer bereits ausgestellten ABE ist dann natürlich was anderes. Das kann und darf ein normaler TÜV natürlich. Und wegen der ABE braucht der Eintrag in die Papiere nicht zu erfolgen. Man muss nur die ABE und den Änderungsnachweis mit sich führen.
@ vonderAlb: ja, war etwas unglücklich ausgedrückt bzw. formuliert. Ich dachte nur, daß es für Standheizungen auch so ne Art TÜV-Gutachten oder ABE im Allgemeinen gibt, dann bräuchte man eventuell auch nur einen Änderungsnachweis nach §19.