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AndiW

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1

Freitag, 15. April 2005, 13:26

Forri 2,5XT Leergewicht im FZ-Schein?

Hallo ihr,
kann mir bitte jemand mit dem Leergewicht weiterhelfen?

Es geht um die 1:1 Regel i.V. mit Wohnwagen! Soll im Herbst kommen!

Nicht der Wert im Prospekt, sondern der wirklich Eingetragene im Schein!


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vögi

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2

Freitag, 15. April 2005, 14:05

Hallo Du

In meinem FZ-Schein (CH!) steht: 1550kg Leergewicht, 450kg Nutz-Sattellast und 2000kg Gesamtgewicht.

Gruss
vögi

AndiW

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3

Freitag, 15. April 2005, 14:49

Danke für die schnelle Antwort,
leider würden uns die 1550kg nicht helfen!
wir "benötigen" leider ein PKW-Leergewicht von 1600Kg!!
Der WW hat zul.ges.Gewicht von 1600Kg, (nur 155kg Zuladung, daher kein AB-lasten sinnvoll!)

Was tun???

Gibts da vielleicht im Schein ein "je nach Ausstattung 1605kg" oder so???
Oder kann man das Leergewicht TÜV-mäßig erhöhen???


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dschwef

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4

Sonntag, 17. April 2005, 16:29

Hallo,

im deutschen Fahrzeugschein steht für den 2,5 xt turbo:

14 Leergewicht kg 1520
15 zul.Gesamtgewicht kg 2000

Zusatz: unter Ziffer 14: bis 1550 je nach Ausrüstung.

Gruß Daniel

vonderAlb

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5

Sonntag, 17. April 2005, 20:13

www.allrad-daewel.de bietet Anhängerlasterhöhung mit TÜV z.b. für den Forester XT

Forester X-Turbo jetzt 1.950 kg bei 8% Steigung !

Das geht bestimmt auch für den Neuen XT.
Frag doch mal deinen Händler. Der kann das bestimmt auch.


Andreas
Andreas

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AndiW

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6

Sonntag, 17. April 2005, 20:26

Das bringt uns leider nichts, so doof wie es sich anhört, aber für uns ist das LEERGEWICHT entscheident! Nicht die Anhängelast!
Den 1600kg WW zieht der Forri ganz ganz locker!

Aber nur mit 80km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit!!!

Wenn er ein Leergewicht von 1600kg hätte, dürfte er mit 100km/h unseren Wohnwagen ziehen! Und im "ich-schwimm-mit-den-LKW´s-mit" Verkehr ist das ein riesen Unterschied!


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Justi

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7

Samstag, 4. Juni 2005, 23:31

Moin,

mein MY 03 Typ SGS non Turbo
Ziff.14: 1470
Ziff.15: 1880
Du willst auf die 100 h/km Zulassung für Dein Gespann hinaus?
Seit 1998 regelt die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) die Höchstgeschwindigkeit für Kombinationen in Deutschland. Nach dieser Verordnung ist es einem Großteil der modernen Caravan-Kombinationen erlaubt auf Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen statt 80 km/h nun 100 Kilometer pro Stunde zu fahren. Diese Ausnahmeverordnung war zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2003 und wurde verlängert bis Ende 2006. Danach, so wird erwartet, sollte sie dauerhaft in die StVO übernommen werden. Caravaner, die in den Genuss von Tempo 100 kommen wollen, müssen folgende Schritte unternehmen:
1. Ein Sachverständiger, beispielsweise von TÜV oder DEKRA, muss schriftlich bestätigen, dass

·das Zugfahrzeug (Pkw oder anderes Kfz bis 3,5 Tonnen) mit ABS ausgerüstet ist;
·die Caravanreifen jünger als sechs Jahre sind und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) entsprechen;
·der Caravan mit Bremse und hydraulischen Radstoßdämpfern ausgerüstet ist;

·die zulässige Gesamtmasse des Caravans höchstens 80 Prozent der Leermasse des Zugfahrzeugs beträgt.

2. Durch Vorlage der Bestätigung von TÜV oder DEKRA erhält der Fahrzeugeigentümer bei der Straßenverkehrsbehörde eine Bescheinigung, die dem konkreten Gespann die Höchstgeschwindigkeit 100km/h gestattet sowie zwei Tempo-100-Plaketten, eine für die Rückseite des Wohnwagens und eine für die Windschutzscheibe des Zugfahrzeugs.
3. Sowohl die Bestätigung des Sachverständigen als auch die amtliche Bescheinigung müssen stets mitgeführt werden und gelten nur für das jeweilige Gespann. Ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug ist nicht möglich.

Das wichtigste ist der Absatz mit den 80% Leermasse des Zugfahrzeugs
Da kommst du mit dem Fori nicht hin. Geht mir auch so.
Gruß
Matthias

<u></u><u></u>

geändert von: Justi on 04/06/2005 23:55:38

AndiW

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8

Sonntag, 5. Juni 2005, 12:52

Hallo Matthias

Jo, ist klar!
Bis vor 6 Wochen hatten wir einen Toyota LandCruiser 100.
Punkte 1-2-3 wurden die letzten Jahre auch genau so angewendet und haben heute (Juni 2005) auch noch absolute Gültigkeit!!!
In einer der letzten Caravaning-Zeitschriften wurde aber die 1:1 Regel
Leergewicht PKW : Gesamtgewicht WW
für den Herbst diesen Jahres angekündigt!!!

Meine neusten Leer-Gewichts-Infos: Forester 2,5XT Automatik MY06 könnte incl. AHK soeben die 1600kg überschreiten. Normal knapp unter 1600kg, aber mit AHK knapp drüber! Wiegen - eintragen - gut ist! (Hoffe ich!)

fg Andi

P.S.: Wir sehen uns auf dem 1. Forester-Treffen!

[i]fg Andi
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Justi

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9

Sonntag, 5. Juni 2005, 13:03

@ AndiW

Donnerwetter hatte davon noch nichts gehört.
Ist für mich auch sehr interessant da mein Tabbert 1270 kg Eigengewicht -und 1600kg zul. Gesammtgew.hat.
Da muß ich mich auch nochmal hinterklemmen.
Danke!
Gruß
Matthias


10

Montag, 6. Juni 2005, 15:49

Absolut Off-Topic:

Wohnwagen auf 1500Kg abspecken
Bei Gewichtsreduktionen könnten Dir, Giova, Pussy und blue sicher weiterhelfen

Das konnt ich mir jetzt nicht verkneiffen


StefanTurbo

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11

Montag, 6. Juni 2005, 16:24

@AndiW

Warum senkst du eigentlich nicht einfach das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagen um ein paar Kilo ab, dann müßtes doch auch wieder passen oder?
Normalerweise sollte sich jeder Anhänger ablasten lassen und 50 Kilo Zuladung weniger sollten auch nichts ausmachen.

Schucki

Oh da war wohl jemand schneller und hatte denselben Gedanken, ist aber wirklich ernst gemeint, ablasten geht normalerweise immer


geändert von: StefanTurbo on 06/06/2005 22:09:34

Freerider

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12

Montag, 6. Juni 2005, 19:25

Hallo AndiW

Ich weiss nicht, wie genau es in D funktioniert. In der CH ist es auch verwirrend. Hab' mich dann mal mit einem Verantwortlichen vom Strassenverkehrsamt (StVA) unterhalten. In der Schweiz ist es eigentlich die gleiche Regel (GG des Anhängers darf nicht höher als das LG des Zugfahrzeuges sein). Nun bin ich letzthin mit einem VW-Bus gefahren (eingetragenes LG ca. 1900 Kg) der hatte eine eingetragene (!) Anhängelast von 2 to. Jetzt wirds dann nich dicker: Das GG des VW T4 liegt ca. bei 2.5 to dazu noch der 2to Anhänger gibt nach Adam Riese ein Gesamtzugsgewicht von 4.5 to. Darf aber legal mit der Ausweiskategorie B (Motorwagen mit max. 9 Plätzen und einem GG von 3.5 to) gefahren werden.

Hast Du Dich beim TÜV oder bei der Garage schon erkundigt. Die sollten ja Erfahrungswerte haben.

Viel Erfolg und hoffentlich bekommst Du die Genehmigung.

Gruss Michi

Quer ist besser als schnell!

Justi

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13

Montag, 27. Juni 2005, 20:44

Moin - moin Andi
gibt es Neuigkeiten wegen dem Eigengewicht Deines Försters und mit der Regelung 1:1. Interessiert mich nun mal.
Gruß
Matthias


AndiW

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14

Montag, 27. Juni 2005, 20:52

Hallo Matthias,

habe vorige Woche das Thema mit "meiner Quelle" kurz besprochen.
Leider noch keine Neuigkeiten!
Ich gehe aber fest davon aus, dass es bei uns so kommen wird.
Unsere Planungen laufen voll in Richtung Forester 2.5XT Autom.!
Wenn du eher an Infos kommst, denk an mich!

@all
Ablasten kommt NICHT in Frage!!!

@Freerider
Klasse BE (Schein ab bestimmten Stichtag!)

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geändert von: AndiW on 27/06/2005 20:55:34

TBR

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15

Montag, 27. Juni 2005, 21:21

Es gehört eigentlich nicht zum Thema, aber da hier die Frage nach den Führerscheinklassen aufkam: Ich habe noch Klasse 3 (jetzt BE und C1E). Ich darf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 t fahren, meines Wissens aber zuzüglich eines einachsigen Anhängers. Das Gesamtzuggewicht darf meiner Erinnerung nach irgendwas um 11 t betragen. Liege ich da richtig? Die Fahrzeugmasse wird doch getrennt nach Zugfahrzeug und Anhänger bestimmt, oder irre ich mich da?

Grüße

Thomas


AndiW

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16

Montag, 27. Juni 2005, 21:27

@TBR

Kann ich nicht aus dem Kopf beantworten!
Aber das solltest du ergoogeln können!
Mir reicht "PKW mit Einachser"!

[i]fg Andi
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Justi

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17

Montag, 27. Juni 2005, 21:52

@ Andi
Na logisch denke ich an Dich!
fG Matthias


StefanTurbo

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18

Mittwoch, 29. Juni 2005, 21:50

@Thomas,

falls du noch den rosanen Schein hast:
Du darfst einen LKW bis 7,5 t fahren und zusätzliche einen einachsigen (Achsabstand unter 1m = 1 Achse) Anhänger bis 10 t fahren.

Schucki


TBR

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19

Donnerstag, 30. Juni 2005, 16:25

Danke für die Info. So in etwa hatte ich es in Erinnerung (dachte nur nicht, dass der Hänger so schwer sein darf). Zutrauen würde ich mir momentan sowieso nicht, so ein Geschoss zu fahren.

Grüße

Thomas


cweber

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20

Donnerstag, 30. Juni 2005, 17:32

Ich hatte da irgendwas mit 12t für das ganze Gespann im Hinterkopf, lasse mich aber gerne korrigieren.

Gruß
Christian

Gott fragte die Steine: "Steine, warum studiert ihr keine Elektrotechnik ?"
Und die Steine antworteten:" Weil wir nicht hart genug sind !"