1. Ja, die Reifenmarkenbindung ist meines Wissens nach schon
einige Jahre aufgehoben.
2. In den neuen EU-Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung I und II) steht nur noch das kleinste mögliche Reifenformat drin (in den alten Papieren standen meist noch mehrere erlaubte Alternativgrößen drin).
Damit wird es bei Kontrollen für beide Seiten nicht einfacher, was die Legalität der gerade montierten Reifen angeht
Der Fahrer kann sich auf den Standpunkt "Alles Serie Herr Wachtmeister!" stellen und das Kontrollorgan hat (zumindest mit dem Fahrzeugschein) keine Möglichkeit dies zu widerlegen
Aber kann der Fahrer wegen der Unklarheit dann zu einem Termin bei einem Gutachter gezwungen werden?
3. Da Du ja das Gutachten der Felge hast (und diese bereits eingetragen war) gehe ich davon aus, das im TGA die Pflicht zur Vorführung des Forester nach erfolgter Umrüstung bei einem Gutachter und einer Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle erwähnt ist. Wenn die Vorbesitzer diese Felgen montiert und eingetragen haben, dann müßte doch eine Bescheinigung über die erfolgte Umrüstung von TÜV oder DEKRA vorliegen.
Dann lass die Fahrzeugpapiere korrigieren, damit bist Du auf der sicheren Seite! Nimm dazu die alten Fahrzeugpapiere, das Felgengutachten und die Bescheinigung über die erfolgte Prüfung der Umrüstung mit zur Zulassungsstelle!
Gruß,
Stephan