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Markus1983

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  • »Markus1983« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 17. August 2007, 17:49

Tausch Nebelscheinwerfer gg. Fernscheinwerfer?

Hallo zusammen! =)

Ich hab wieder mal eine Idee, die ich Euch nicht vorenthalten möchte, zumal die Forumssuche in dieser Hinsicht nichts hergibt: Ich hab schon ab und an mit dem Gedanken gespielt, einen zusätzlichen Satz Fernscheinwerfer anzuschrauben. Ich möchte aber dazu keinen Kuhfäger montieren und auf die Stoßstange sollen die Dinger auch nicht unbedingt (obwohl in Schweden die Autos damit eigentlich ganz gut aussehen... :D ).

Nun meine Idee: Kann ich nicht die Nebelscheinwerfer einfach gegen Fernscheinwerfer tauschen? Ein Scheinwerfer mit einem Durchmesser von 100mm oder mehr sollte auf jeden Fall in die Öffnung passen. Wäre auch bei Hella oder Bosch nicht allzu teuer. Und die Nebelscheinwerfer nutze ich so gut wie nie, fahre ja keinen BMW... ;)

Wäre mit der Idee ein größerer Aufwand verbunden (Einzelabnahme, lichttechnisches Gutachten, ...) oder genügt es, die üblichen Vorschriften zu beachten (also sicherstellen, dass die Scheinwerfer nur leuchten können, wenn das "normale" Fernlicht eingeschaltet ist)? Beim Nissan X-Trail zum Beispiel haben die komischen Dachscheinwerfer einen separaten Schalter und können nur aktiviert werden, wenn das Fernlicht leuchtet.

Würde mich über Antworten freuen,

viele Grüße,

Markus :tschuess:

achim

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2

Freitag, 17. August 2007, 21:02

Also wenn ich mich nicht komplett täusche kannst Du die Dinger einfach austauschen, solange die Fernscheinwerfer NUR in verbindung mit dem Serienmäßigen Fernlicht an und ausgehen:

Also Relais- Steuerstromkreis an den bestehenden Fernscheinwerferstromkreis über separaten Schalter anschließen und über Sicherung den Laststromkreis schalten...

Dann lassen sich die Zusatzfernscheinwerfer mit dem Schalter aktivieren und sie gehen Automatisch nur dann an wenn das Fernlicht brennt und beim Abblenden gehen sie dann auch aus... So ist das normalerwiese Eintragungsfrei, allerdings sind nur ein Satz Zusatz-Fernscheinwerfer UND nur ein Satz Nebler zulässig ,d.h. insgesamt max 4 zusätzliche Scheinwerfer !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »achim« (17. August 2007, 21:03)


Markus1983

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3

Samstag, 18. August 2007, 10:20

So ähnlich hatte ich mir das auch gedacht. Wäre das dann problematisch, wenn der alte Schalter für die Nebelscheinwerfer nun die zusätzlichen Fernscheinwerfer schaltet? So wäre es nämlich am einfachsten, dann wäre der Steuerstromkreis das einzige, was zusätzlich eingebaut werden müsste. Ein zusätzlicher neuer Schalter im Armaturenbrett wäre wieder mehr Aufwand.

achim

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4

Sonntag, 19. August 2007, 11:14

Laut dtscher. Gesetzteslage ist es wohl Vorschrift dass ein Schalter für Nebelscheinwerfer eine GRÜNE Kontrolleuchte schalten muß(die ist bei Subarus glaub im Schlater selbst).

Daher weiß ich nicht ob dieser Schalter nur einfach als Schalter für die Zusatzfernscheinwerfer verwedet werden darf (evtl.ist eine andere Farbe der Kontrolleuchte Vorgeschrieben...). Man muß aber auf jeden fall das Symbol für NS auf dem Schalter unkenntlich machen, denn '...eine vorhandene Belechtungseinrichtung MUß funktionieren...', d.h. ein Schalter für NS darf NUR NS schalten, nichts anderes...

Frag mich nicht warum, aber es ist so. Laut gesetz ist es also erlaubt ohne NS zu fahren, wenn aber Welche verbaut sind MÜSSEN sie funktionieren...