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vavrath

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1

Dienstag, 21. März 2006, 15:39

Forester Anhänger

Was zieht ihr so mit euren Forestern? 1.5tonnen stehen im Typenschein, in der Betriebsanleitung steht "bis zu 1,9tonnen". Was waren die maximalen Ausmaße die ihr gezogen habt? Hat schon mal wer einen großen Segelflugzeughänger damit gezogen? Wie läuft das ganze als Gespann?


offroader62

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2

Dienstag, 21. März 2006, 18:38

Hallo

Ich lasse meinen Forri (2.0 Automat, Sauger, 125 PS) gelegentlich einen knapp 1,2 Tonnen schweren Wohnanhänger (beladen) in der Landschaft rumschleppen. Das ist dann noch ganz passabel, nur, viel mehr anhängen möchte ich dann doch nicht mehr. Auf der Autobahn geht's ja noch, 100 Km/h sind kein Problem, anfahren wird schon eher zur Geduldsprobe, besonders wenn noch eine kleinere Steigung dazu kommt. Dazu muss man aber sagen, eine diesbezügliche Bewertung ist natürlich sehr subjektiv, kommt es doch auf die allgemeinen Empfindungen und Gewöhnungen in Bezug auf "Dampf" an. Und trotzdem, selbst in der nicht eben flachen Innerschweiz käme ich trotzdem nicht auf die Idee, deswegen zum Turbo zu greifen.

Gruss


Lula

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3

Mittwoch, 22. März 2006, 12:33

Hallo,
mein Pferdehänger mit 2 Ponys (da fährt man sowiso langsam an), aber auch mit Heu sind kein Problem. 1,5 t sind es dann gerne mal (Hänger 750-800 kg + 50 x 15 kg Heu macht... 1500-1550 kg) rückwärts einparken gegen Hängerbremse und Schneehaufen, da roch die Kupplung oder was auch immer schon ziemlich und den Benzinverbrauch will ich garnicht wissen, aber geklappt hat es schon.
Ich finde er zieht auch immer noch gut, zur Not mit Untersetzung (Schalter). Die Fahrstabilität hängt dann doch vom Fahrverhalten des Hängers ab.
Lula


Andreazzz

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4

Mittwoch, 22. März 2006, 15:47

Zulässige Anhängelast bei mir 1880kg + Stützlast, aufgelastet von www.autohaus-muhr.de! 1880 kg ist auch das zul. Ges.gewicht vom Auto.
Ziehe öfters so ca. 1600-1700 kg - keine Probleme, es geht dann eben halt gemütlicher zu. An Steigungen aber immer mit Untersetzung, sonst stinkt die Kupplung.

Andreas


vavrath

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5

Mittwoch, 22. März 2006, 15:55

Laut Bedienungsanleitung dürften ja theoretisch sogar 1900kg hinten angehängt werden, wenn man nicht schneller als 100km/h fährt... ob das vernünftig ist??


Andreazzz

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6

Donnerstag, 23. März 2006, 15:40

Nein! Auch nicht theoretisch!
Es gilt nur das, was im Brief/Schein steht und nichts anderes.
Alles andere ist strafbar und Du wirst ggf. den Anhänger stehen lassen müssen,
so ist das in Deutschland.

Andreas


zurpelmuhmuh

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7

Donnerstag, 23. März 2006, 19:12

Hallo vavrath!

Wir haben den 2XT.
Habe einen Wohnwagen, der 1.500kg leicht ist. Kein Problem mit dem zu fahren, ob in den Bergen oder sonst wo. Habe auch schon 2t ziehen müßen, war auch kein Problem. Bei leichter Steigung hatte ich bis jetzt auch noch keine Probleme an zu fahren und mehr Steigung habe ich auch noch nicht erlebt.
Unser Winterurlaub ging im vergangenem Jahr nach Österreich. Ich habe die neue 100km/h Zulassung und konnte die Berge gemütlich mit 110km/h (laut Tacho) rauf und runter fahren.
Ich bin froh ein Forri zu haben ;-)


weko

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8

Samstag, 25. März 2006, 22:04

Hallo vavrath,

ziehe mit dem 125 PS Forester einen 1500 kg Wohnwagen. Der Forri hat keine
Probleme damit. Zum Anfahren am Berg verwende ich die Untersetzung.
Um das Gespann an Steigungen in Schwung zu halten (Tacho 100), will der Motor auf Drehzahl gehalten werden, der vierte Gang ist oft im Einsatz,
gelegentlich auch mal der dritte.
Wie schon von Andreas erwähnt kann man den Forester auf 1880 kg auflasten,
müsste eigentlich jeder Händler können.

Gruß, Martin







vonderAlb

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9

Samstag, 25. März 2006, 23:07

Als ich meinen WRX zum TÜV Pfalz zwecks Abgasgutachten bringen musste, hab ich mir den Hänger von meinem Händler ausgeliehen und den WRX draufgestellt. Gewixhtsmäßig müssten das so ingesamt 2000 kg gewesen sein (550 Kg Hänger, 1450 Kg WRX).
Mein 98er Forry mit 122 PS zog das mit der Getriebeuntersetzung wie nichts über die Autobahn.
Ja ja, ich weiß. Überladen, aber das hatte ich erst am Ziel bemerkt als ich auf dem Hänger das Typenschild las und mit Schrecken das Leergewicht des Hängers lesen musste (Mann, sind die Dinger schwer).
Jedenfalls ist der Forester eine ideale Zugmaschine den (fast) nichts erschüttern kann.

Andreas
<u>WRX MY03 (302 PS) zu verkaufen</u>
Andreas

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10

Sonntag, 26. März 2006, 13:43

Hallo Vavrath!

Seit letzten Oktober ist mein Dad im besitz eines neuen WoWa mit 1600kg zul. Ges.Gew. und ich muß sagen, ich bin begeistert. Hab das Hängerchen schon mit dem S-Turbo Autom. Bj99 von meinem Dad bewegt - macht schon laune auf der Landstraße und ich wage zu bezweifeln, daß der Hänger nur 1600kg hatte...
Gruß
Andy


Forsti

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11

Sonntag, 21. Mai 2006, 01:30

Hallo Zusammen,

möchte nicht angeben , aber ich hatte schon einmal einen Anhänger mit 3.5 Tonnen gesamtgewicht gezogen. Besitze einen nonTurbo Forester 2.0x und dieser hat es bis heute überlebt. Zwar stinkte die Kupplung (und wurde wahrscheinlich sehr heiss) doch der ganze Antriebstrang überlebte es. Das Fahrverhalten veränderte sich am Forester nicht merklich aber die Beschleunigung schien LKW-mässig.

RATE DOCH JEDEM AB DIES NACHZUMACHEN.
Erstens macht ihr euch strafbar, da ihr das Anhängegewicht überlastet habt.
Zweitens können Schäden am Fahrzeug entstehen (überbeanspruchung).
Drittens kann der schwerere Anhänger euer Fahrzeug in Kurven fortreisen oder beim Bremsen der ganze Zug Einknicken.
etc.

Grüsse Forsti


Justi

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12

Sonntag, 21. Mai 2006, 17:16

@vavrath
meinem Wowa Tabbert 1600kg zul. Gesammtgew. merk ich schon am Hacken.
Wahrscheinlich durch den langen Überhang hinter der Hinterachse.
Gut ist aber auch wieder die Niveauregulierung.
Hatte auch schon einen Anhänger für 2600kg Gesammtgew. dran(geladenes Gewicht verweigere ich hier die Aussage) und bin die B5 von Berlin nach Hamburg zurückgedüst.
Nur Gewicht schiebt beim Bremsen!!!
Dieser lief wiederum wesentlich ruhiger als mein Wowa.
Die Untersetzung ist auch gerade im Anhängerbetrieb sehr sinnvoll.
Hab ich auch hier erst gelernt und - funktioniert gut.

@Andreazzz
hast Du Deinen Wagen auch auflasten lassen? 1880kg zul. Gesammtgew. hat meiner 2,0X auch.
Ich hätte nur gerne gewußt wie ich meinen auf 1600kg Leergewicht bekomme für die 100h/km Zulassung.
Dann könnte ich mit meinem Wowa offiziell mit 100 über die Autobahn und würde nicht mit 90 ständig von den LKW's "geschluckt" weden.
Werde auch mal mit meiner netten Werkstatt kontakt aufnehmen.


@zurpel
was wiegt denn der 2,0Turbo?
Meiner wiegt laut Ziffer14: 1435kg. Also 165kg zu wenig.für die 100h/km Zulassung.
fG
Justi



geändert von: Justi on 21/05/2006 17:43:22

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13

Montag, 22. Mai 2006, 14:06

Wie kommt ihr auf 1600 Kg für die 100 Km/h??
Wichtig ist lediglich das Gewichtsverhältnis von Zugfahrzeug und Anhänger.

Hier mal die aktuelle Rechtslage, seit 10/2005 gültig, übernommen vom ADAC:


Home > ReiseService > Camping > ADAC Camping-Nachrichten > Meldungen

Deutschland: Tempo 100 für Caravan-Kombinationen neu geregelt (11/2005)

Die „Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung“, so die offizielle Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr Caravan-Besitzern auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen Tempo 100 zu fahren. Die neue Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig und zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der ADAC hat sich bereits seit Einführung der ersten Tempo-100-Regelung für Caravan-Kombinationen im Jahr 1998 für eine Ausweitung und Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens eingesetzt.

Der ADAC begrüßt daher diese Neuregelung, die für Gespannfahrer eine Vereinfachung des Zulassungsverfahren und einen größeren Geltungsbereich bedeutet, sehr. Mit dieser neuen Regelung werden in Zukunft rund 80 Prozent aller Caravan-Besitzer auf Autobahnen Tempo-100 fahren dürfen. Das wird sich sehr positiv auf den Verkehrsfluss auswirken. Durch die Ausnahmeverordnung soll den Fahrern von Tempo-100-Gespannen insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, die auf 80 km/h begrenzten Lkw überholen zu können. In diesem Zusammenhang regt der ADAC eine Änderung des Verkehrszeichen 1048-11 an, das ein Überholen durch Gespanne verbietet. Konsequenter Weise sollten von diesem Überholverbot die 100 km/h schnellen Gespannkombinationen ausgenommen werden.

Die wichtigsten Neuerungen zur bisher gültigen Tempo-100-Regelung sind der höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sowie das Aufheben der festgeschriebenen Gespannkombinationen. Das bedeutet dass nun unter Beachtung einiger Kriterien ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug möglich ist. Darüber hinaus können Käufer eines neuen Caravans die Tempo-100-Plakette direkt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle beantragen. Der bürokratische Aufwand für die Genehmigung einer Tempo-100-Plakette wird dadurch reduziert.

Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:

* Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.
* Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein.
* Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (=120 km/h) entsprechen.
* Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
* Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
* Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0).
* Zusätzlich muss der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung (z.B. AL-KO AKS 3004 oder Winterhoff WS 3000) gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet sein.

oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, das einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h bestätigt.

oder das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts-System für Anhängerbetrieb ausgestattet ist, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In diesem Fall benötigt der Anhänger keine Stabilisierungseinrichtung.

Bereits auf dem Markt befindliche Caravans und Anhänger können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welcher dann die Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung und Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am Caravan angebracht werden. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist permanent mit den Kfz-Papieren mitzuführen.


Ich denke, damit kann jeder was anfangen.

Gruß
Michael


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Justi

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14

Montag, 22. Mai 2006, 14:44

@Dorfbulle

unter 6.* hast Du richtig geschrieben "*Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0)."
Das heißt: Wenn mein Wowa ein zul Gesammtgewicht von 1600kg hat, muß mein PKW auch ein eingetr. Leergewicht von mindestens 1600kg haben um das Gespann mit 100h/km fahren zu dürfen.

fG
Justi



vavrath

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15

Montag, 22. Mai 2006, 16:48

Geringfügige Abweichung in AT:

Gespanne mit schweren Anhängern (über 750kg) haben in Österreich folgende Geschwindigkeitslimits: 50 (Ortsgebiet) 70 (ausserorts) 70 (Autostrasse) 80 (Autobahn). Das höchstzulässige Gesamtgewicht darf bei einem auflaufgebremsten Anhänger nie das Höchstzulässige Gesamtgewicht des PKW überschreiten. Schwere Anhänger brauchen zumindest eine Auflaufbremse.
Mit einem leichten Anhänger (bis 750kg) darf man auf Autobahnen, Autostrassen und Freilandstrassen 100 fahren.


zurpelmuhmuh

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16

Montag, 22. Mai 2006, 18:04

Hallo Justi !

Unser Forri 2XT wiegt 1485 KG leer.
Der Woni ist mit 1400 kg (voll) angegeben, er ist aber immer etwas überladen.

Mfg
Dirk


weko

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17

Montag, 22. Mai 2006, 23:54

@ justi,
wenn dein Wohnwagen unruhig hinterherläuft, solltest du die Stützlast überprüfen. Mein Wohnwagen (1500kg) läuft am besten mit 70- 80 kg Stützlast. Bei 25 kg höhererer, bzw. niedrigerer Stützlast läuft der
Hänger deutlich unruhiger.

@ vavrat,
bin immer der Meinung gewesen, in AT darf man auf der Autobahn bis 3,5t
Zuggesamtgewicht 100 km/h fahren. Bin ich falsch informiert, oder hat sich was geändert?

Gruß, Martin





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18

Dienstag, 23. Mai 2006, 00:24

@Justi
Ach, du hast das konkret auf deinen WoWa gemeint. Ich hatte das als allgemeinen Wert verstanden, zumal einige hier im Fred auf den 1600 Kg rumritten.

Mein Textzitat stammt übrigens direkt aus den Rechtstips vom ADAC. Ist nahezu originaler Gesetzestext.

Gruß
Michael



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Justi

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19

Dienstag, 23. Mai 2006, 08:19

@ Admin oder Pussy
Ich glaube hier sollten mal Beiträge zusammengelegt werden oder so.
Auf Seite 3 Foresterforum Beitrag von AndiW (Leergewicht im FZ Schein)
Auf Seite 9 " Beitrag von Andreazzz (Anhängelasterhöhung hat geklappt)
Auf Seite 11 " Beitrag " " ( " )

@ weko
Ich versuche es auch immer so auf 75-85kg hinzu bekommen.
Vermutlich spielten bei mir auch noch andere Faktoren eine Rolle.
Mein hinterer linker Stoßdämpfer wurde etwas schlapp - Auto hing auch ohne Last und leer auf der linken Seite.
Meine Achsgeometrie stimmte nicht.
Die vorderen Reifen waren außen "Glatze" der Rest noch 6mm.
Dank meiner verhergehenden Streßwerkstatt die dies bei der 30,000er Inspektion übersehen haben muß, durfte ich jetzt alle 4 Reifen neu machen und mir auch noch die Achsvermessung an den "Ar---" binden.
Meine freundliche neue Werkstatt in Lensahn hatte zwar den Tipp die beiden hinteren plus das Reserverad und einen neuen, aber so mach ich einmal "Nägel mit Köpfe" und alles ist komplett wieder 100%.

@Dorfbulle
auf der Seite:
http://www.alko.de/fahrzeugtechnik/caravan/100kmh/pdf/Tempo%20100.pdf
ist es als Broschüre zusammengefasst und auf der vorletzten Seite kann man in Tabellen alles selber eintragen usw. ob es für einen in Frage kommt oder nicht.

fG
Matthias


vavrath

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20

Dienstag, 23. Mai 2006, 09:57

@weko: leider offenbar falsch informiert, über 3500kg Gespanngewicht braucht man bei uns auch noch den "E zu B" Führerschein, wenn man nicht den CE (LKW mit Anhänger) Führerschein hat. Hab den E zu B grad gemacht, darum weiss ichs so genau ;-)