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machi_bhasad

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  • »machi_bhasad« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 2. September 2022, 00:50

SG facelift komplette Front "zurückbauen" auf Pre-Facelift

Gude alle miteinander,muss leider meinen geliebten SG stilllegen will aber bei der Baureihe bleiben, wie es aussieht wird der neue nun ein facelift SG, und man möge mir verzeihen, ich mag die alte Front einfach viel lieber. Da ich ja meinen alten eh als Ersatzteillager behalten will (im Grunde ist ja alles dran OK, außer eben den Schwellern... :cursing: ) hab ich ja im Grunde alle Teile da.
Weiß jemand von euch ob durch das Facelift das "Skelett" vom Wagen verändert wurde oder sollten die Teile im wesentlichen austauschbar sein ? Also ich meine sowas wie Verschraubung der Kotflügel, Stoßstangenaufhängung, Stecker von den Scheinwerfern (also außer Seitlicher blinker, da schweiß ich einfach ein Blech in die Öffnung der alten Kotflügel) ect.

Dass das Ganze eine Heidensch***arbeit wird und sicherlich für viele Unsinnig erscheint ist mir bewusst, aber ich weiß worauf ich mich da einlasse und halbwegs auch was ich tue :wacko: und vielleicht war ja schon mal einer so bekloppt wie ich und liest das hier, wenn ja würd ich mich über Feedback freuen.

In diesem Sinne, Grüße aus Osthessens Wäldern

PS: Bin neu hier und hab mir mühe gegeben Das Forum vorher nach diesem Thema zu durchsuchen, falls ich da was übersehen habe und das schon mal besprochen wurde: Sorry :whistling:
Wo ein Wille ist, da ist ein Weg, und wenn nicht hab ich ja immer noch meinen Forri 8)

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2

Freitag, 2. September 2022, 07:44

Hallo erstmal!
Ganz kurz und bündig, die Chancen stehen gut aber ich glaube nicht, daß das hier schon mal einer probiert hat...
Man ist immer wieder überrascht, wieviel Kleinkruscht sich alleine bei nem Facelift ändert.
Das Hauptproblem: Du brauchst zwingend 'ne Vollabnahme beim Tüv!

machi_bhasad

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  • »machi_bhasad« ist der Autor dieses Themas

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3

Freitag, 2. September 2022, 20:47

Danke für die Antwort. Ja an die Vollabnahme hab ich auch schon gedacht, aber die sollte ja (hoffe ich jedenfalls...) problemfrei verlaufen, ist ja jetzt nicht so als würde ich ein neues Auto entwickeln. Ich mein wenn der Tüv-Mensch nicht zufällig selbst Forester fährt glaub ich nicht dass der das überhaupt bemerken würde, schließlich sind wenn ich Erfolg hab nur die Außenspiegel mit Blinker und die Heckklappe vom facelift übrig und der Rest vom Wagen ist ja im Grunde identisch. Das größte Problempotential vermute ich selbst ja in der Elektronik, sprich Scheinwerferstecker. Wird vermutlich das erste sein was ich ausprobiere bevor irgendwas anderes ab kommt.
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4

Samstag, 3. September 2022, 00:47

Verständliche Fehleinschätzung....
a) Genau das hast du vor: Zulassungs- und Versicherungstechnisch ein völlig neues Fzg zu bauen (denn das gab es in der Form noch nie).
b) Ob der HU-Mensch das erkennt ist völlig irrelevant für die Versicherung, die die Haftung nach einem Unfall ablehnt, Die suchen genau nach sowas und lieben das nämlich. Klar soweit?
c) Die Stecker würde ich als mit Abstand das kleinste Problem einordnen!

Der erste(!) Weg ist zu nem Tüv-Ingenieur. Mach es oder laß es..

Viel Erfolg!

Gab

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5

Montag, 5. September 2022, 09:22

Naja, ein völlig neues Auto baust du ja nicht. Alle Teile stammen vom Forester SG.
Scheinwerfer bedürfen keiner besonderen Eintragung. Sie müssen bauartgeprüft als Hauptscheinwerfer sein und sämtliche Maße müssen eingehalten werden. Wäre in diesem Falle gegeben.

Ich glaube du benötigst allerdings auch zusätzlich den Vorfacelift Schlossträger. Der ist meines Wissens nach anders......

Ich würde den ganzen Umbau einfach machen und gut. Eintragungspflicht sehe ich eher im Graubereich. In der Praxis wird es niemand merken und auch niemanden interessieren. So haste halt Beleuchtungstechnisch nen 05-06er Zwitter gemacht. Ist nichts besonderes......

Die Versicherung kann die Haftung auch nicht ablehnen, maximal dich teilweise in Regress nehmen. Aber dafür müsste das vor Gericht landen und ein Sachverständiger den Nachweis erbringen das der Unfall ohne die Veränderung nicht passiert wäre, bzw mit deutlich milderem Verlauf. Und das ist nicht der Fall bei deinem Umbau. Wenn nach einem Frontschaden Teile ersetzt und instandgesetzt werden muss das Fahrzeug danach auch nicht wieder neu geprüft werden.

Vorher beim TÜV nachfragen bringt dir auch nichts. Da wirst du vermutlich von 5 Prüfern 5 verschiedene Meinungen hören.

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6

Montag, 5. September 2022, 20:00

Tut mir leid, wenn ich daß so direkt sagen muß, geht aber auf Grund der Anzahl der gefährlichen Falschinformationen nicht anders!
Gab, du hast nicht die geringste Ahnung! Du glaubst hier, was dir in den Kram paßt und hast das nie überprüft!

7

Dienstag, 6. September 2022, 19:18

Ich würde bei so einem großen Umbau auf jeden Fall mit einem Prüfer beim TÜV oder Dekra sprechen der auch Vollabnahmen §29 STVZO macht. Es kostet ja nichts, aber man wird auch nicht dümmer. Er sollte eine fundierte Auskunft geben denn er ist Ingenieur . Und falls eine Abnahme nötig ist hat man gleich einen Ansprechpartner. Sollte er sich "dumm" anstellen kann man ja zu einer anderen Prüfstelle fahren.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Elektronix« (6. September 2022, 20:17)


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8

Dienstag, 6. September 2022, 19:43

Ja.
Direkt zu einem Ingenieur, der berechtigt ist, eine Vollabnahme durchzuführen.
Der Umbau ist technisch sicher nicht so schwer und gegen eine Abnahme spricht mMn. auch nicht viel. Wie erwähnt, ich glaube das wird abenommen.
Selbst der Fußgängerschutz dürfte da kein Hindernis sein.
Hauptsache die Zulassung und der Versicherungsschutz geht nicht verloren.