Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.
Zahlen die Lieferanten bei eBay eigentlich auch die Montagekosten?
Solange es ein Verkauf an einen Privaten war, müssen sie bei einem Gewährleistungsfall auch die Aus-/Einbaukosten tragen...
Solange es ein Verkauf an einen Privaten war, müssen sie bei einem Gewährleistungsfall auch die Aus-/Einbaukosten tragen...
Wohl kaum.
Der Händler hat ein Teil verkauft und ersetzt maximal das Teil.
Wenn du anders lautende Paragraphen kennst, dann nenn sie bitte.
Falls existent, die dann durchsetzen kannst du getrost vergessen, das sollte auch klar sein.
Nicht so patzig bitte - in dem Bereich bin ich ausnahmsweise mal vom Fach und die Frage sollte eher sein, woher Dein "Wissen" kommt...
Zu finden ist das wenig überraschend im BGB zum Kaufrecht - §439 Abs. 3 S.1 BGB:
"Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht,
ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften
und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen."
@Waldläufer: Kannst du bitte den Händler hier nennen, der kommt auf meine "Goldstatuslieferant"-Liste!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Waldläufer« (30. Juni 2021, 09:27)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »retseroF« (30. Juni 2021, 09:59)
soviel sagt mir schon mein gesunder Menschenverstand, daß es dazu sicher keines "Updates" der heimischen Bibliothek bedarf, denn dieser Paragraph ist sicher schon Dekaden alt und dürfte zu den Grundfesten des bürgerlichen Rechts gehören.
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Waldläufer« (1. Juli 2021, 10:29)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »retseroF« (1. Juli 2021, 22:44)