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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Matthias123« (7. Juli 2020, 08:22)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Subarav« (5. Juli 2020, 12:01)
Doch doch, Text und Bild passen zusammen.
Die 80 kg gelten für den Anhänger, wobei da dann davon ausgegangen ist, dass die "Hebellänge" der Kupplung bei 65 mm liegt, was durch den ordnungsgerechten Einbau gewährleistet wird.
Durch den Aufsatz des Fahrradträgers erhöhst Du aber den Hebelweg über diese 65 mm hinaus, und je länger der Hebel wird, desto geringer wird die zulässige Stützlast. Wäre der Hebel (mal als absurdes Maß) 2m, wären es wohl nur noch einige wenige kg Stützlast.
Da die vermutlich nicht irgend eine komplizierte Berechnungsformel einsetzen wollten, sondern einen fixen Wert vorgeben, würde ich annehmen diese 55 kg gelten für einen "gemittelten" Fahrradträger. Vllt steht die Formel aber auf der ominösen Seite 4. In jedem fall wird die m. zul. Stützlast für einen Fahrradträger immer deutlich unter der einer Anhängerdeichsel liegen eben wegen dem verlängerten Hebelweg. Diese 55kg snd also ein plausibler Richtwert.