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Übrigens darf die Polizei einen Kraftfahrer bei einer Verkehrskontrolle nicht auffordern, sein Navi anzuschalten zwecks Kontrolle, ob solche Software installiert ist.
es gibt da so ein Sprichwort: "Wer billig kauft, kauft zwei mal." Im Ernst - lass bitte die Finger von so billigem Schrott.
Es gibt von bekannten Herstellern gute Navi-Lösungen - sicher nicht für 149,- €, aber was erwartest Du von diesen Dingern?
Wenn Man[n] es wie in Deinem Fall nur gelegentlich benötigt oder ggf zusätzlich in einem Zweitwagen nutzen möchte, ist das sicher eine gute Alternative, wenn man einen gewissen Komfortverlust und optische Unzulänglichkeiten hinnimmt, sowie sich nicht daran stört bei jedem Verlassen des Kfz das Teil abzunehmen und auch den Gummisauger von der Scheibe zu ploppen. (Gibt genügend Junkies, die sich auf Aufbrüche dieser Art für ihren nächsten Schuss spezialisiert haben: die Teile lassen sich schnell und gut verticken)Wenn du ein günstiges Navi willst, dann nimm ein mobiles Navi (am besten mit integrierten lebenslangen Kartenupdates)...
Wer braucht in Zeiten eines Toyota Aygo, Citroen C1, VW UP, Seat MII, Skoda Citygo und, und, und einen Forester oder Outback? könnte ich auch fragen.... alles eine Frage des persönlichen Anspruchs, wie häufig man es benötigt, des Komforts, der deutlich sichereren Bedienung eines Festeinbaus und, und, und....Wer braucht in Zeiten von Apple Maps oder Google Maps auf dem Smartphone noch ein portables Navi? Ansagen, Verkehrsanzeige, Stauumfahrung, alles integriert.
...das wäre mir neu, dass sie das nicht tun dürfen. Wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht, dürfen sie das Teil auch vorübergehend zur weiteren Untersuchung beschlagnahmen oder gibt's da eine jüngere anderslautende Rechtssprechung die mir entgangen ist?Übrigens darf die Polizei einen Kraftfahrer bei einer Verkehrskontrolle nicht auffordern, sein Navi anzuschalten zwecks Kontrolle, ob solche Software installiert ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »olliemaen« (8. Juni 2017, 10:54)
Wer braucht in Zeiten von Apple Maps oder Google Maps auf dem Smartphone noch ein portables Navi? Ansagen, Verkehrsanzeige, Stauumfahrung, alles integriert.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »olliemaen« (8. Juni 2017, 12:14)
Wer braucht in Zeiten von Apple Maps oder Google Maps auf dem Smartphone noch ein portables Navi? Ansagen, Verkehrsanzeige, Stauumfahrung, alles integriert.
Zur Not nimmt man kostenpflichtig Navigon, TomTom oder kostenfrei here! als App. Die habe ich übrigens alle drei und favorisiere TomTom, allerdings nutze ich die alte Version.
Datenverbrauch? Vernachlässigbar! Roaming? Ab Mitte Juni nicht mehr vorhanden!
Ja, ist es. Die Frage ist im Kontext zu sehen. Wir nutzen in der Familie kein Google, kein Facebook, kein Amazon, ausschliesslich Apple.
Zitat
Wir navigieren mit TomTom für IOS und surfen alle mit VPN.
Zitat
Man muss sich einfach klarmachen, dass man selbst das Produkt ist, wenn es nichts kostet. Pay with your data. Da gebe ich lieber Apple meine Daten.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »olliemaen« (8. Juni 2017, 15:23)
Wenn das Navi bei der Kontrolle ausgeschaltet ist und ich nicht beobachtet wurde, wie ich vor dem Blitzer "total in die Eisen gegangen bin", gibt's auch niemals einen begründeten Anfangsverdacht. Alles andere wäre rechtswidrig von der Polizei. Wenn dann doch Blitzer-Daten durch eine solche rechtswidrige Aktion festgestellt würden, dürfen sie nicht verwendet werden. Das diskutiere ich aber jetzt nicht weiter....das wäre mir neu, dass sie das nicht tun dürfen. Wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht, dürfen sie das Teil auch vorübergehend zur weiteren Untersuchung beschlagnahmen oder gibt's da eine jüngere anderslautende Rechtssprechung die mir entgangen ist?
Wenn das Navi bei der Kontrolle ausgeschaltet ist und ich nicht beobachtet wurde, wie ich vor dem Blitzer "total in die Eisen gegangen bin", gibt's auch niemals einen begründeten Anfangsverdacht. Alles andere wäre rechtswidrig von der Polizei. Wenn dann doch Blitzer-Daten durch eine solche rechtswidrige Aktion festgestellt würden, dürfen sie nicht verwendet werden. Das diskutiere ich aber jetzt nicht weiter....das wäre mir neu, dass sie das nicht tun dürfen. Wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht, dürfen sie das Teil auch vorübergehend zur weiteren Untersuchung beschlagnahmen oder gibt's da eine jüngere anderslautende Rechtssprechung die mir entgangen ist?
Das wäre dann gleiches Thema mit Dashcams. Sind aber verboten und werden im Zweifel nicht als Beweis hergenommen.