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tomcat64

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Dienstag, 8. März 2016, 19:17

Winterreifen auf Stahlfelge vom SH für den SJ

Hallo!

Ich spiele mit dem Gedanken, meinen forester SH 2,0 D Comfort von 2012 demnächst in einen SJ von 2015/16 einzutauschen :thumbsup: . Nun habe ich für den SH originale Stahlfelgen mit Winterreifen 225-55/17. Diese würde ich gerne, da sie noch recht neuwertig sind, nächstes Jahr auf dem SJ fahren. Der hat als Standard jedoch 225-60/17. Im Internet hat mir ein Rechner für Abrollumfang verraten, dass die Umfangsdifferenz -3,2% beträgt. Sowohl für den SH, wie auch für den SJ sind die Felgen (7J17, ET48, 5x100x56,1) zugelassen. :whistling:

Hier nun meine Fragen:
1. Darf ich diese Reifen montieren?
2. Wenn ja, was muss ich dafür tun (außer natürlich die Reifen nebst Felgen montieren), dass ich diese Kombination fahren kann?

Vielen Dank für euer Wissen, dass ihr mit mir teilt :thumbsup:

VG TomCat64

daddy

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Dienstag, 8. März 2016, 19:57

Das Fahrzeug aus der Modell-reihe 15/16 hat mit Sicherheit ein sog. CoC-Papier. Das musst Du Dir anschauen, weil darin zunächst alle zulässigen, eintragungsfreien Räder/Bereifungen verzeichnet sind. Wenn nicht, wäre Subaru-D zu befragen. Entwedersie geben Dir ein TGA für die Räder/Reifen oder aber Du bittest um eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung nur für das neue konkrete Auto.
Ansonsten bliebe noch der Versuch der Einzel-eintragung beim TÜV/Dekra.

tomcat64

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Mittwoch, 16. März 2016, 19:40

Ja, sowas, jetzt antworte ich mir schon selbst ... :gruebel:

Heute war ich beim :gutso: und hab da einfach mal nachgefragt. Ja, die sind zugelassen, Probleme könnten aber die Reifendrucksensoren machen, die es für den SH (2009-2013) noch nicht gab und die meine Winterreifen also nicht haben. Ja, da leuchtet dann wohl eine Warnleuchte. Bis zum TÜV in drei Jahren (hab mir heute einen der letzten 2015er zugelegt) sind die Gummis eh runter und dann hammse die :tongue_1: !

Brahms

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Mittwoch, 16. März 2016, 21:45

Moin Tomcat,

Dein neuer Förster hat mit Sicherheit das Reifenluftdruck Kontrollsystem (Vorgeschrieben bei Fahrzeugen ab EZ 11/14). Die Außerbetriebnahme könnte eine unzulässige Bauartveränderung darstellen die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen könnte. Ich würde die Räder vom SH verkaufen und ggf. gute Ganzjahresreifen auf orig. Felgen montieren lassen. Dies ist allerdings Ansichtssache und eine Frage der Nutzung.

Gruß
Uwe

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