Was ist davon zu halten? Springt da für uns auch was raus?
VG Harald
Diesel mit Thermofenster-Technik waren Gegenstand eines BGH-Urteils
26.06.2023 - 12:36 Uhr
Autohersteller müssen grundsätzlich Schadenersatz für Dieselautos mit Thermofenster-Technik zahlen, wenn diese in einem zu kleinen Temperaturbereich Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigt.
Grundsätzlich stehe den Käufern dann ein Schadenersatz in Höhe von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises zu, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag. Der BGH hob Urteile von Gerichten auf, die Schadenersatzklagen abgewiesen hatten, und verwies sie zurück. Die Berufungsgerichte müssten die Haftungsfrage weiter aufklären, erklärte Richterin Eva Menges. Dabei sei es Sache der Autohersteller, das ordnungsgemäße Funktionieren eines Thermofenstern nachzuweisen.
► Geklagt hatten Autobesitzer gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen. Ihre Diesel-Pkw halten nur bei bestimmten Außentemperaturen die Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid ein. Bei hohen und niedrigen Temperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt zum Motorschutz. Das ist nach EU-Recht prinzipiell möglich, die Grenzen dafür wurden durch Rechtsprechung infolge des Dieselskandals aber eng gezogen. Die Kläger können einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten, sofern in den Motoren ihrer Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.
Mit dem Urteil ändert der BGH seine bisherige Rechtsprechung, wonach es keinen Schadenersatzanspruch gab, weil beim Thermofenster nur von Fahrlässigkeit und nicht von vorsätzlicher Schädigung auszugehen sei. Der übergeordnete Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hatte dagegen entschieden, dass der Käufer einen Anspruch auf Entschädigung auch bei Fahrlässigkeit hat.
Offen dazu sind noch mehr als 100 000 Verfahren in Deutschland. Die Autobauer verweigerten bisher Schadenersatz, weil ihre Technik rechtlich einwandfrei und vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt sei.