Fahre die im GC8 und es ist wortwörtlich ein Unterschied wie Tag und Nacht.
Die bauen nach hinten ordentlich auf, da musst du schauen wie sie passen
Mit TÜV und Polizei bekommt man Probleme, wenn man entweder einen besch... Kontrolletti erwischt oder die Scheinwerfer falsch eingestellt sind. Auf Nachfrage beim Track and Safety day meinte der Polizist
"Lassen Sie die einstellen, dann wird Ihnen niemand auftragen eine Verbesserung der Sicht zurück zu bauen".
Angeblich kann man Phillips dazu auch anschreiben und die nehmen dann ältere Fahrzeuge in ihre Liste auf. Probiert habe ich das allerdings noch nicht.
Haha, die Aussage vom Polizisten ist ja super.
Doch, das wird dir Jemand auftragen! Interessiert nämlich nicht ob es die Sicht verbessert, oder nicht. Ist unzulässige Beleuchtung und somit fahren ohne Betriebserlaubnis. Kann von Sicherstellung in ner Kontrolle, bis hin zu Teilschuld an einem Unfall dir alles bescheren.
Und es ist ein prima Grund überhaupt angehalten zu werden.
Die Hersteller kannst du natürlich anschreiben, wenn die von genug Leuten Anfragen zu einem speziellen Fahrzeug bekommen, dann lassen die die Scheinwerfer prüfen. Die Chancen seh ich aber bei solchen Nischenfahrzeugen eher schlecht.
Also wir in CH haben es mit der MFK ja nicht so leicht wie Deutschland mit dem TÜV, insbesondere LED sind bei uns ja, wenn keine ECE dazu vorliegt, offiziell unmöglich.
Bei einer Bekannten habe ich an deren FIAT von Osram Nightbreaker, welche eine Deutsche ABE aber eben keine ECE haben, eingebaut und in der Werkstätte sauber einstellen lassen.
Die Unterlagen der ABE vollständig dabei mit Markern auf den relevanten Seiten sowie das CH-TG-Datenblatt mit markierter EWG-TG Referenz.
Bei der MFK wurden die Lichter nicht beanstandet. Man wurde etwas mürrisch, als ich diese ansprach, ob man diese bitte eintragen könne. Das sei nicht nötig bliblablub, es passe ja und ich hätte doch alle Unterlagen zur Hand. - Habe dann erklärt, dass nicht ich dieses Auto fahre sondern eine ältere Dame und ich es ihr nicht zumuten möchte, die technischen Belange erklären zu müssen. Falls es ein Problem sei, könne ich sonst aber auch wieder auf Halogen zurückrüsten, habe ich dabei.
Am Schluss wurden die relevanten Seiten der ABE eingescannt und der Akte angefügt sowie auf Beiblattpapier der MFK kopiert und an den Fahrzeugausweis angeheftet.
Seit dem wurde sie zweimal in allgemeinen Verkehrskontrollen kontrolliert, und einmal in einer regionalen Schwerpunktkontrolle wo die Polizei von Experten des STVA begleitet ist. Bei letzterer wurde wohl kontrolliert ob auch tatsächlich das Leuchtmittel entsprechend der ABE verbaut ist (sie hätte die Motorhaube aufmachen müssen und die haben kurz rein geleuchtet), mehr auch nicht, ohne Beanstandung gings weiter.
Soweit meine Erfahrung dazu bisher.
Mittlerweile gibt es aber bspw. für H11 eine nach ECE-R37 zugelassene LED, da muss man nichts mehr mit ABE oder Kompatibilitätslisten machen, da wäre es dann auch in der Schweiz einfach einbauen und gut ist.
Für den Forester spiele ich schon länger mit dem Gedanken, die Xenonversion raus zu schmeissen und die Halogenversion einzubauen. Mit der Idee, dass es dann LED Leuchtmittel dazu gibt und ich die Wischeranlage stilllegen kann und die Stossstange gegen eine ohne die "Flecken" tauschen kann.
Im Moment bin ich aber noch zu sehr an anderen Sachen dran, als dass ich das aktiv angehe und hoffe einfach, dass es genug Fahrzeuge mit H1 gibt, als dass es irgendwann wie mit der H11 eine mit ECE gibt.