Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Istari« (11. September 2011, 16:12)
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Registrierungsdatum: 5. Oktober 2008
Wohnort: Landkreis Schleswig-fFlensburg Grenzregion zu Dänemark
  Der Fahrer kann sich auf den Standpunkt "Alles Serie Herr Wachtmeister!" stellen und das Kontrollorgan hat (zumindest mit dem Fahrzeugschein) keine Möglichkeit dies zu widerlegen 
 Aber kann der Fahrer wegen der Unklarheit dann zu einem Termin bei einem Gutachter gezwungen werden? 
  
 Ich nehme meine Fahrzeugpapiere und fahre zur DEKRA. Der Kollege hämmert die Fahrzeugdaten in seinen Rechner und druckt dann die Möglichen Reifen- und Felgenkombinationen aus, fertig.
Sollte es dann immernoch Abweichungen geben ,wird der Abrollumfang ermittelt die Freigängigkeit kontrolliert und in Ausnahmefällen noch eine Reifenherstellerfreigabe eingeholt und dann wird eine Endscheidung getroffen !
Dann ist man eigentlich in jeder hinsicht auf der sicheren Seite....
(Die Zulässigkeit irgendwelcher Felgen bleibt erstmal außenvor und wir im gegebenen Fall gesondert beurteilt.)

