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Zitat
Original von dr Michl
Hi,
ja auf jeden Fall bei gut 4mm wechseln denn ist das Profil unter 4mm gilt der Reifen nicht mehr als Winterreifen und die Versicherung steigt im Schadensfall aus!
Lg
dr Michl
Zitat
Original von Spatz 85
In Deutschland ist die Gesetzliche Grenze bei 1,6 mm festgelegt.
Wie ist diese Grenze den in Österreich und in der Schweiz?
Interessiert mich nur da ich nächsten Monat nach Österreich fahre und die Reifen bestimmt noch abnehmen bis dahin.
Mfg
Dominik
Zitat
Original von dr Michl
ja auf jeden Fall bei gut 4mm wechseln denn ist das Profil unter 4mm gilt der Reifen nicht mehr als Winterreifen und die Versicherung steigt im Schadensfall aus!
Zitat
Original von vonderAlb
Nur den eigenen Schaden (Teil-/Vollkasko) bekommt man nicht oder nur teilweise ersetzt wenn man grob fahrlässig gehandelt hat (Sommerreifen im Winter). Mit Winterreifen und 2 mm Profil unterwegs ist nicht grob fahrlässig, weil gesetzlich erlaubt, und von daher ist man versichert.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Longimanus« (5. Januar 2009, 17:07)
Zitat
also neue reifen haben doch nur 6mm oder?
Zitat
Original von Günzler
Profiltiefe ist ja gut und recht, aber das Alter der Winterreifen...?
Beispiel:
Ein Wenigfahrer macht pro Winter nur so um die 2000km, da halten die Reifen vom Profil her scheinbar ewig...
Je älter der Pneu ist umso härter wird er da sich mit der Zeit der Weichmacher im Gummi verflüchtigt, da nützen 6mm Tiefe nichts mehr wenn der Reifen z.B. 4-jährig ist...
Gruss Stibe
Zitat
Original von Longimanus
Die 50km/h sind auch nur eine Höchstgeschwinndigkeit. Heisst aber nicht dass du immer und überall auch mit 50 durchbrettern darfst. Du darfst da auch nur max. 50km/h fahren, wenn es die Umstände erlauben, sonst hast du die Geschwindiglkeit entsprechend anzupassen.
Auf trockener Strasse dürfte es die Versicherung da schwer haben, da tun es auch 2mm, aber auf einer Schneebedeckten Fahrban wärs ein Klacks nachzuweisen, dass ein Reifen mit 2 mm Profiltiefe einen weitaus längeren Bremsweg braucht als einer mit 5, 6mm.
Schwupps hat man eine Teilschuld und trägt einen Teil der Kosten selber.
Zitat
Original von Longimanus
Das ganze kommt natürlich immer auf die Umstände an aber ich fürchte, dass du dich damit in falscher Sicherheit wiegst.
Auch wenn etwas nicht gänzlich verboten ist, heisst das noch nicht, dass man es in jedem Fall darf.
Wenn es nicht zu Fahrlässigleit reicht, dann allemal für "mangelnde Sorgfaltspflicht" oder so.
Zitat
Die Mindestprofiltiefe beträgt zwar 1.6mm, soweit klar, aber da steht auch noch was von "betriebssicherem Zustand" und "angepasster Bereifung".
Zitat
Wenn die Versicherung also nachweisen kann, dass der Unfall mit einer grösseren Profiltiefe zu verhindern gewesen wäre, reicht das schon.
Auf trockener Strasse dürfte es die Versicherung da schwer haben, da tun es auch 2mm, aber auf einer Schneebedeckten Fahrban wärs ein Klacks nachzuweisen, dass ein Reifen mit 2 mm Profiltiefe einen weitaus längeren Bremsweg braucht als einer mit 5, 6mm.
Schwupps hat man eine Teilschuld und trägt einen Teil der Kosten selber.
Zitat
Ein Wenigfahrer macht pro Winter nur so um die 2000km, da halten die Reifen vom Profil her scheinbar ewig..