Über
www.reifenrechner.de kannst Du zunächst selbst ermitteln, wie es um die Veränderung der Ablaufmaße bestellt ist. Du wirst sehen, dass es bei den 3% nicht nur um "angeblich" geht, sondern um einen Fakt.
Das wäre die eine Seite. Die andere bezieht sich auf die technische Seite, sprich, ob es speziell im Radlauf vorne überhaupt geht und ob es noch genügend "Wendespielraum" gibt.
Schließlich -wenn man denn auch auf Öffentlichen Straßen unterwegs sein will-, ob man "das darf". Hier gibt es drei Möglichkeiten: Ist diese Reifen-Größe bereits "gelistet"? Das erfährt man aus dem Computer einer
Prüf-organisation. Also dort fragen. Diese Zulässigkeit bezweifel ich schon mal. Dann kannst Du bei Subaru-Deutschland fragen, ob sie eine auf das konkrete Fahrzeug bezogene "Unbedenklichkeits-Bescheinigung"
ausstellen, mit der man dann zur Eintragung vorstellig werden kann. Ich bezweifle, dass Subaru-Deutschland das tut.
Schließlich kannst Du mit dieser Bereifung bei einer Prüf-organisation vorstellig werden, um darauf zu drängen, dass eine "Einzel-Abnahme" erfolgt. Diese kostet natürlich auch gut was.
Was Deinen "Wald" betrifft, drängt sich doch auch zusätzlich die Frage auf, ob das Fahrzeug durch eine geeignete Maßnahme ( Federn/"Spacer" pp.) nicht höherzulegen ist.
Und noch: Viel Spaß in diesem Forum.