Soll alles schon vorgekommen sein.
Da fast alle Fahrzeuge heutzutage über einen Beifahrerairbag verfügen genügt ein kurzer Blick um zu erkennen das ordnungswidrig gehandelt wird.
Wer einen Kindersitz auf einem airbaggeschützten Beifahrersitz gegen die Fahrtrichtung anbringt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 25,-- EUR. Wer den Beifahrerairbag nicht deutlich sichtbar mit einem entsprechenden Warnaufkleber kennzeichnet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 5,-- EUR rechnen.
Was viele vergessen ist der Versicherungsschutz:
Wird ein Kind bei einem Unfall verletzt oder getötet, weil es nicht ordnungsgemäß gesichert war, so kann der Fahrzeugführer – unabhängig von der Unfallverursachung – strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung belangt werden. Ein Verstoß gegen die Sicherungspflicht führt im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Nachteilen bei der Geltendmachung des Personenschadens.
Dazu gehört auch das Fehlen des Aufklebers, denn derjenige der den Kindersitz vorne installiert hat, kann sich darauf berufen das dieses Auto nicht über einen Beifahrerairbag verfügt. Erkennbar am nicht vorhandenen Aufkleber.
Und das alles nur weil man einen Aufkleber, den
ALLE haben müssen egal wie hässlich er aussieht, entfernen will weil er nicht hübsch genug ist.