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zwangsbeatmung555

Mitglied im GT-Club

Beiträge: 1 328

Registrierungsdatum: 7. Mai 2008

Wohnort: bavarian forrest

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41

Mittwoch, 10. November 2010, 22:18

also ich kann mir jetzt garnicht vorstellen, warum man das nicht eintragen kann!?
ich habe mit meinem tüv prüfer gesprochen. er würde mir auch eins ohne airbag eintragen. ich müsste dann nur das ganze system lahmlegen...
wer sollte denn das überhaupt kennen, ob es sich dabei nicht um das originale lenkrad handelt? (vorausgesetzt alles ist fachgerecht verbaut! ;-) )

chipquaeler

Anfänger

Beiträge: 30

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42

Mittwoch, 10. November 2010, 23:07

Hat das Lahmlegen des kompletten Airbagsystems dann Auswirkungen auf die Versicherung?
(Meinst du jetzt auch Beifahrer- und Seitenairbags?!)

Hab mal wo aufgeschnappt, dass das nur bei gleichzeitigem Ersatz der Sitze durch Schalensitze mit gescheiten Gurten so problemlos geht, damit die Sicherheit gleich bleibt/gesteigert wird, sonst zeigt einem der TÜV den Vogel.

Airbagloses Lenkrad wär für mich solange keine Alternative zum Original bis ich auch wirklich Sitze und Gurte tausche. Käfig wär sicher auch sichererer.