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tw

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  • »tw« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 23. September 2005, 14:31

Lenkrad Frage CH

hallo zusammen

braucht ein steuerrad (Lenkrad) in der schweiz eine abnahme?
das heisst, muss es ein gutachten haben oder irgendwas änliches?
mindestdurchmesser?

danke für die infos



geändert von: tw on 23/09/2005 15:23:00
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Speed Industries

dipree

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2

Freitag, 23. September 2005, 15:36

Wenn die bei euch schon so ein Aufstand wegen den Gurten machen braucht Ihr bestimmt auch ein Gutachten für ein anderes Lenkrad.

Steuerrad
Manchmal werd ich das Gefühl nicht los das die Schweizer für jedes normal gebräuchliche Wort ein Synonym benutzen damit es mehr nach Schweiz anhört.
So meinte doch neulich auf dem TTD einer von Euch zu mir "Hast du da einen Kessel"
Ich stolz: "Na klar reift nunmehr seit 21 Jahren und wird nur mit Bier gepflegt!"
Er guckt mich blöd an: "Nein ich mein den Kessel da!" und zeig mit dem Finger auf mein kleines Putzeimerchen.
Ich: "Mhh.. das ist ein EIMER und kein Kessel!"


nich böse sein



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moetterking

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3

Freitag, 23. September 2005, 15:49

Ich habe gemeint das Teil muss mindestens 30 cm Durchmesser haben und rund sein. Aber wo man solche Infos findet? Keine Ahnung, Shice-Verein :--

@dipree: Mit dir sollte man mal eine Wallis-Therapie machen *lol* Du würdest schreiend und weinend davonrennen *g*


4

Freitag, 23. September 2005, 18:20

Dipree

Frag mal Freestyler202 ob er Dir etwas im Dialekt schreiben könne.


Das Steurrad/Lenkrad muss einen Airbag besitzen,
und darf meineswiessen nicht kleiner als 320mm sein.

Desweiter muss ein Beiblatt dafür vorhanden sein,
um es eingetragen zu bekommen.


Gruss Fabian

STi...

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5

Freitag, 23. September 2005, 18:51

häää, wieso redet ihr de soo schlächt ubers isch nättu, international verstandunu walliser das isch alles numu PURE neid (im brüf u i bri)

edit: die übersetzung:
wieso redet ihr so schlecht über uns nette, internationale verstandenen walliser, das ist alles nur reiner neid (hinauf und hinunter -> das versteht kein mensch )

@admin & mods
sorry fürs OT aber ich muss meine ehre verteidigen



geändert von: freestyler202 on 24/09/2005 04:56:19

dipree

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6

Samstag, 24. September 2005, 00:17


Nix verstehn, weiß nicht ob lachen oder weinen



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M-Jay

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7

Samstag, 24. September 2005, 01:21

@dipree

Habs auch nicht kapiert

Image ist nichts,
leistung is alles!!

fast_WRX

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8

Samstag, 24. September 2005, 08:55

das lenkrad muss minimum einen durchmesser von 30cm aufweisen. dessweiteren müssen die armaturen ablesbar sein, sprich das lenkrad darf diese nicht verdecken.
dann gibt es ein formular bei den StVAs, "Deaktivieren von Sicherheitsystemen"
dies musst du ausfüllen und vom Fahrzeugimporteur unterzeichen lassen, sowie von der Garage die diesen umbau macht.

Dies funktioniert nur bei fahrzeugen bei denen der Airbag nicht ein Teil eines ganzen Sicherheitssystem ist. also beim GT ist das noch möglich. ab 01er modelle nicht mehr, da der Fahrerairbag mit dem Beifahrerairbag und den Sicherheitsgurten zusammengekoppelt ist.

Greez

got boost?


tw

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9

Samstag, 24. September 2005, 12:31

Ist für ein nicht Airbag Auto.

Also brauche ich enfach eines mit Gutachten, ist also nix mit Ebay bestellen?

Gruss

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importracer

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10

Samstag, 24. September 2005, 17:21

wie ist das bei fahrzeugen mit verstellbarer lenksäule?wegen dem ablesen der instrumente?
gruzzz


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