Laß dir bloß keine Bange machen. So schlimm wie es dein TÜV'tler es darstellt ist es nun wieder nicht.
Du darfst Reifen verwenden, die den original Abrollumfang um 4 % über oder unterschreiten, ohne das irgendeine Anpassung an der KFZ-Technik vonnöten ist.
Also, keine Tachoangleichung oder Bremsenveränderung.
Er hat zwar schon Recht, das durch den größeren Abrollumfang auch größere Fliehkräfte wirken und die Bremsen dadurch mehr arbeiten müssen. Aber deswegen darf er dir die Zulassung nicht verweigern, solange du innerhalb der 4%-Toleranz bleibst.
Und wegen "höhere Kraft aufs Felgenhorn...": so'n Blödsinn. Dafür ist die Felge ja gemacht, damit sie die Achslast aushält. Dafür gibt es ja ein Festigkeitsgutachten. Da stehen die max. zulässigen Achslasten drinnen, welche die Felge aushalten muss. Das einzige, was mehr beansprucht wird, durch breitere Felgen und Reifen sind die Radlager. Da müsstest du evtl. mit höherem Verschleiß rechnen aber das geschieht selten.
Also, 215/45X17 bekommst du ohne Probleme zugelassen, solange die Felge dafür gemacht ist und nichts an den Kotflügeln streift.
Andreas