Ich möchte euch ja den Spaß nicht verderben aber hier ist was um mal etwas ins Grübeln zu kommen:
Coburg (ots) - Eis und Schnee behindern im Winter oft den Verkehr. Für Autofahrer heißt das, sie müssen ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen anpassen: Die Geschwindigkeit entsprechend verringern und ausreichend Abstand halten. Damit allein ist es aber nicht getan. Gerade vor dem Winter rät die HUK-COBURG Autofahrern, ihre Bereifung gründlich zu überprüfen.
In Deutschland sind Autofahrer zwar generell nicht verpflichtet in der kalten Jahreszeit mit Winterreifen zu fahren. Doch muss ein Reifen mindestens 1,6 Millimeter Profil haben, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Sind die Reifen stärker als erlaubt abgefahren, und es ereignet sich ein Unfall, kann dies strafrechtliche Konsequenzen für den Fahrer mit sich bringen.
Außerdem riskiert der Fahrer in solchen Fällen seinen Versicherungsschutz in der Vollkasko. Denn wer selbst einfachste, jedem einleuchtende und naheliegende Überlegungen ausser Acht lässt, der handelt grob fahrlässig. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass der Versicherer leistungsfrei wird. Der Fahrer den Schaden an seinem Auto also selbst bezahlen muss.
Zusätzliches Risiko: Mangelhafte Bereifung kann im Schadenfall zu einer Mitschuld führen - selbst dann, wenn jemand völlig korrekt gefahren ist . Beispiel: Einem Autofahrer, der mit abgefahrenen Reifen fährt, wird von einem anderen die Vorfahrt genommen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die abgefahrenen Reifen den Bremsweg verlängert haben und ansonsten der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, ist der Autofahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, eindeutig mitschuldig. Entsprechend dem Prozentsatz seiner Mitschuld muss er also einen Teil seines eigenen Schadens selber bezahlen.
Doch es können noch andere Kosten auf ihn zukommen. Mangelhafte Bereifung kann zu einer Gefahrerhöhung und damit zur Leistungsfreiheit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung führen. Für den, der mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, kann das bedeuten: Zwar reguliert sein Versicherer den Schaden des Unfallgegners, doch nimmt das Unternehmen den Versicherungsnehmer später dafür in Regress.
Quelle: http://www.fahrschule.de/Auto/19991119a.html
Was das Bremsverhalten von abgefahren Reifen betrifft, so vergesst nicht, das die mit abnehmenden Profil auch immer älter werden und damit ihr Haftkraft verlieren. Je älter ein Reifen, desdo härter wird das Gummi und damit schwindet der Gripp. Ein abgefahrener Reifen bremst schlechter als einer mit viel Profil. wenn erst mal das Profil ganz verschwunden ist, dann habt ihr kein Gummi mehr das irgendwas noch hält.
Andreas