Hallo Cosmo,
Subaru hat unter Teilenummer SESLFE4000 eine 8,0x18", ET 48 Leichtmetallfelge
im Angebot.
TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 56TG0043-00 Dateiname : 56TG0043.pdf Prüfgegenstand : Rad- / Reifenkombinationen Radtyp : SL 1664 B Hersteller : SUBARU Deutschland GmbH, Mielestr. 6, 61169 Friedberg SESLFE4000
T E I L E G U T A C H T E N
Fertiger : SPEEDLINE S.r.l. / I.
Prüfgegenstand : Rad- / Reifenkombinationen
Radtyp : SL 1664 B (8Jx18 H2, ET 4
Fahrzeugtypen : GD/GG, GD/GGS
Fuji Heavy Ind. (J)
Hersteller : SUBARU Deutschland GmbH
Mielestr. 6
61169 Friedberg
TÜV Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_raren.dot-3.0-01.06.98. Seite 0 TÜV Rheinland Group Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 56TG0043 Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 56TG0043-00 Dateiname : 56TG0043.pdf Prüfgegenstand : Rad- / Reifenkombinationen Radtyp : SL 1664 B Hersteller : SUBARU Deutschland GmbH, Mielestr. 6, 61169 Friedberg T E I L E G U T A C H T E N
Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
(Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder den Prüfingenieur der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bei Fahrzeugprüfungen gemäß §19 Abs. 3 StVZO bzw. für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 21 StVZO)
über die Begutachtung von Rad- / Reifenkombinationen
mit geänderten Funktionsmaßen
0. Allgemeines
Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/ Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung auf einem Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3, Seite 148 schriftlich bestätigt hat.
Die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszu-händigen. Die Pflichten nach § 27 StVZO (Meldepflicht) bleiben hiervon unberührt.
Eine sofortige Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Her-steller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.
1. Name und Anschrift des Herstellers
SUBARU Deutschland GmbH
Mielestr. 6
61169 Friedberg
2. Name und Anschrift des Prüflaboratoriums
TÜV Kraftfahrt GmbH
TÜV Rheinland Group
Technologiezentrum Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge / Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, 51105 Köln (Poll)
TÜV Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_raren.dot-3.0-01.06.98. Seite 1 TÜV Rheinland Group Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 56TG0043 Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 56TG0043-00 Dateiname : 56TG0043.pdf Prüfgegenstand : Rad- / Reifenkombinationen Radtyp : SL 1664 B Hersteller : SUBARU Deutschland GmbH, Mielestr. 6, 61169 Friedberg 3. Prüfgegenstand
3.1 Beschreibung der Umrüstung und Angaben zum Fahrzeugteil
Vom Serienstand abweichende Rad-/Reifenkombinationen
Art : einteilige Scheibenräder
Fertiger : SPEEDLINE S.r.l. / I.
Werkstoff : Leichtmetall, gegossen, lackiert
Radtyp : SL 1664
Felgengröße : 8Jx18 H2
Einpreßtiefe [mm] : +48
zul. Radlast [kg] : 550
Lochkreisdurchmesser [mm] : 114,3
Lochzahl : 5
Mittenlochdurchmesser [mm] : 56,1
Max. Abrollumfang in mm : 1945
3.2. Kennzeichnung (Art / Ort)
(erhaben eingegossen oder eingeprägt)
Innenseite Außenseite Fabrikmarke :- Speedline Radtyp
L 1664 B - Code :Y06 - Radgröße :8Jx18 H2 - Einpreßtiefe :ET 48 - Herkunftsmerkmal :Italy -
3.2 Eingangsdatum des Prüfgegen-
standes / Prüffahrzeuges : 04. KW 2005
3.3 Datum der Prüfung : 04. KW 2005
3.4 Ort der Prüfung : Köln / Friedberg
4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
4.1 Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Fuji Heavy Ind. (J)
TÜV Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_raren.dot-3.0-01.06.98. Seite 2 TÜV Rheinland Group Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 56TG0043 Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 56TG0043-00 Dateiname : 56TG0043.pdf Prüfgegenstand : Rad- / Reifenkombinationen Radtyp : SL 1664 B Hersteller : SUBARU Deutschland GmbH, Mielestr. 6, 61169 Friedberg
Typ ABE-Nr.
bzw.
EG-BE Nr. Ausführungen
bzw.
Varianten/Versionen zul. Bereifung
VUH Auflagen bzw. Hinweise GD/GG ab
e1*98/14*0145*09 GDB
nur ab Modelljahr 05 215/40R18 84W
225/35R18 84W
225/40R18 84W 1 6, 8 GD/GGS ab
e1*98/14*0163*06 GDB
nur ab Modelljahr 05 215/40R18 84W
225/35R18 84W
225/40R18 84W 1 6, 8
4.2 Auflagen
1. Zur Befestigung der Räder können die serienmäßigen Kegelmuttern oder Kegelhutmut-tern (Subaru Teile-Nr. 623006003 oder 623006021) verwendet werden.
2. Das serienmäßige Reserverad kann mit den für die Sonderräder vorgesehenen Radmut-tern befestigt werden.
3. Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
4. Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte, die aber nicht im Bereich des Bremssattels angebracht sein dürfen, verwendet werden.
5. entfällt
6. Die Umrüstung darf nur bei ansonsten serienmäßigem Fahrwerk erfolgen.
7. entfällt
8. Für diese Fahrzeugausführungen sind nur Ventile mit Metallfuß nach DIN 7779 zuläs-sig.
4.3 Hinweise
keine
5. Prüfungen und Prüfergebnisse
5.1 Prüfgrundlage
Prüfgrundlage ist das VdTÜV - Merkblatt Nr. 751 Begutachtung von baulichen Verände-rungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit (Stand 05/2000).
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TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 56TG0043-00 Dateiname : 56TG0043.pdf Prüfgegenstand : Rad- / Reifenkombinationen Radtyp : SL 1664 B Hersteller : SUBARU Deutschland GmbH, Mielestr. 6, 61169 Friedberg 5.2 Prüfungen und deren Ergebnisse
Die Anforderungen der Prüfgrundlage sind erfüllt.
Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, daß die Meßgenauigkeit der quanti-tativen Prüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter 5.1 gelisteten Prüfgrundlagen als auch dem Erlaß des Bundesministeriums für Verkehr BMV/StV13/362300-02 vom 19.04.1984 entspricht.
5.3 Gültigkeit der Prüfergebnisse
Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt 3. beschriebenen Prüf-gegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt 4. angegebenen Verwendungsberei-ches.
6. Besondere Hinweise für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder
Prüfingenieur zur Durchführung der Begutachtung
Das Festigkeitsgutachten für die Räder liegt vor.
7. Angaben zum Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein
Ziff. 33 (Bemerkungen) : ZIFF. 20 BIS 23 AUCH GENEHM.: (Reifengröße) A. LM-RAD 8Jx18 H2, ET +48 (SL 1664 B)* VERWEND. V. SCHNEEKETTEN NICHT ZUL.* OHNE WEITERE BESCHRAENK. OD. AUFL.*
8. Anlagen
keine
TÜV Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_raren.dot-3.0-01.06.98. Seite 4 TÜV Rheinland Group Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 56TG0043 Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
TÜV Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr. 56TG0043-00 Dateiname : 56TG0043.pdf Prüfgegenstand : Rad- / Reifenkombinationen Radtyp : SL 1664 B Hersteller : SUBARU Deutschland GmbH, Mielestr. 6, 61169 Friedberg TÜV Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_raren.dot-3.0-01.06.98. Seite 5 TÜV Rheinland Group Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile 56TG0043 Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) 9. Schlußbestätigung
Die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge entsprechen nach der Umrüstung - bei Beach-tung der genannten Auflagen/Anmerkungen - insoweit den heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Prüflaboratorium ist für das o.g. Prüfverfahren akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland, unter DAR-Registernr.: KBA-P 00010-96.
Der Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat durch Verifizierungsbestätigung Nr. 04002 den Nachweis erbracht, daß er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Dieses Teilegutachten umfaßt die Blätter 1 bis 5 - einschließlich aller unter 8. aufgelisteten Anlagen - und darf ohne schriftliche Genehmigung des Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden.
Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern oder wenn die Fahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen.
Kopien haben nur Gültigkeit, wenn sie mit originalem Firmenstempel und Originalunterschrift des Herstellers gekennzeichnet sind oder auf Papier mit hinterlegtem roten oder blauen SUBARU-Emblem und SUBARU-Schriftzug kopiert sind.
Köln, 25.01.2005
pla
Rainer Plantenberg<font face='Tahoma'></font id='Tahoma'>
Mr.T
Wie schnell ist nichts passiert?