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Singang

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  • »Singang« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 930

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1

Dienstag, 18. Januar 2005, 14:40

Felgen Eintragung in der CH

Guten Tag

Habe soeben per Forumssuche versucht einige Infos zu sammeln wurde aber nicht schlau. Also, wie bekomme ich die Felge X auf mein Impreza Y eingetragen wenn von der Felge X mal angenommen nichts vorhanden ist ausser die Felge selbst. Was muss ich haben um bei der MFK keinen Tritt in den Hintern zu erhalten?

Habe hier mal einen Link dazu welcher allerdings fuer mich einen Witz darstellt?!?
http://www.subaru-community.com/thread.php?threadid=6686&FORUM_ID=13&CAT_ID=1&Topic_Title=DTC+Gutachten&Forum_Title=3%2E+Felgen

Dann legt mal los, jede Antwort ist gut die einen Punkt der ganzen Prozedur beinhaltet sodass wir am Schluss hoffentlich eine Bedienungsanleitung haben!



oesi

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Beiträge: 902

Registrierungsdatum: 15. Februar 2003

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2

Dienstag, 18. Januar 2005, 15:59

Hatte diesbezüglich mal das MFK in Frauenfeld angefragt.

-Die Felge darf die Gesamtspur pro Seite nicht mehr als 1% verbreitern.
-Der Felgenhersteller muss eine schriftliche Eignungserklärung abgeben. Die Felge Marke xx, Typ xx ist für folgende Fahrzeuge zulässig: Subaru ... Typenschein xxxxxxxx.

--> Es ist kein Festigkeitsgutachten notwendig, habe dies auch gefragt.

Denn die CH-Eignungserklärung von den CH-Importeuren sei nichts anders als ein Dokument das besagt, dass der Importeur über die Orginal-Eignungserklärung vom Felgen-Hersteller verfügt.

Da die MFK's von Kanton zu Kanton verschieden agieren würde ich zur Sicherheit dort nochmals nachfragen...

Gruss Urs