Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Subaru Community. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.
War das von so einem Forum, wo einer seine Felgen von einem Honda verkauft? Das habe ich auch schon gefunden. Aber wenn das HART-Felgen, also offenbar namhafte sind, wieso steht das nirgendwo und wieso sollte da einer dann OZ draufkleben?Es handelt sich aller warscheinlichkeit um Felgen der Marke : "HART"
und haben auch aller warscheinlichkeit keine Zulassung für den Wagen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mr.Freeze« (14. April 2014, 13:32)
Wie kriege ich, wenn überhaupt, eine Zulassung?
Benutzerinformationen überspringen
Fömi im Impreza GT Club
Registrierungsdatum: 5. Oktober 2008
Wohnort: Landkreis Schleswig-fFlensburg Grenzregion zu Dänemark
Ich habe an diese Leute ein E-Mail geschrieben, wie es mit so einem Gutachten aussieht. Ein andere Website habe ich nicht gefunden, also hoffe ich mal, das sind die Richtigen. Den Vorbesitzer, der sich die Felgen wohl angeschafft hat, konnte ich mangels Telefonnummer noch nicht erreichen. Das Telefonbuch hat versagt. Und das Örtliche auch!
Blöd ist jetzt halt, dass die Felgen ganz gut aussehen und mein Geld auch nicht so locker ist. Und Stahl will ich mir nicht draufstöpseln … wär' ja fast noch schlimmer als Hello Kitty-Aufkleber über's ganze Auto.
Mal so rein hypothetisch: Irgendjemand fährt mit seinem Auto, auf dem nicht eingetragene Felgen montiert sind, einen nagelneuen 7er BMW zu Schrott. Interessiert sich die (Haftpflicht-) Versicherung dann für dessen Felgen? Darf der Verursacher dann höchstwahrscheinlich 100.000 € selbst bezahlen?
Klingt zunächst einmal positiv.Zitat von »Versicherung«
Abweichend von D3.1 (Leistungskürzung bei Missachtung der Pflichten) sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
In der Kraftfahrzeug … Leistungskürzung … von höchstens 5000 € beschränkt.
Das klingt weniger positiv.Zitat von »Unfallmagazin«
Wenn der Fahrzeugbesitzer etwas an seinem Fahrzeug verändert wie breitere Reifen, größere Felgen, Modifikationen an Motor und Karosserie – und wenn es nur Scheinwerferblenden oder Tönungsfolien auf den Fenstern sind –, dann erlischt automatisch die ABE des Automobilherstellers. Damit ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen, selbst wenn es noch amtliche Kennzeichen besitzt. Und mit der nicht mehr vorhandenen Zulassung entfällt auch der Versicherungsschutz aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Keine Ahnung, was die Dinger wiegen. (Sie zu wiegen würde mir gerade einige Umstände bereiten.) Warum willst du das wissen?Zitat von »czeckson«
Der Innenansicht nach handelt es sich um die selben Gußformen wie bei ADVAN + ENKEI Felgen ->
können also nicht so schlecht sein.
Gewicht ?