Endlich hab ich mein TÜV-Gutachten gefunden. Dachte immer, ich hätte es im Auto liegen. Pustekuchen. Nachdem die erste Panik vorbei war, habe ich es endlich gefunden. Aaalsoooo...
Stehen viele bunte Sachen drinnen, auch so dezente Hinweise wie:
Auf eine ausreichende Anbauhöhe der Scheinwerfer (minimal 500 mm an unterer Lichtaustrittskante zur Fahrbahn) ist zu achten.
Auf die Mindesthöhe des amtlichen Kennzeichens über der Fahrbahn ist zu achten (vorn 200 mm/hinten 300 mm Unterkante).
Die Beziher der Umrüstung sind auf die eingeschränkte Bodenfreiheit des Fahrzeuges hinzuweisen. (hahaha als wenn ich das nicht selbst wüßte).
In allen Fällen ist abweichend von dem VdTÜV Merkblatt 751 auf eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm (bzw. 70 mm bei formelastischen Bauteilen) zu achten.
So und jetzt kommt's:
Außerdem muß der Abstand Radmitte - Bördelkante mindestens
VA: 320 mm und HA: 325 mm betragen
Die Abstandmaße zwischen Radausschnittskante und Radmitte sind in die Fahrzeugpapiere aufzunehmen.
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
unter Ziffer 33
zu Ziffer 13, Höhe (neu festlegen) mit höhenverstellb. Fahrwerk Herst. KW-Automotive Typ 100 450 01 bzw. 150 45 01 Kennz. Feder vo: KW 20-60-80 / KW 60-170, hi: KW 20-60-80 / KW 40-200, Federbein Kennz. vo: 450 1001, hi: 450 11011***
Maß Bördelkante-Radmitte v/h ......./........
So steht das alles (und noch viel mehr) im TÜV-Gutachten, das mit dem Fahrwerk ausgeliefert wird. Damit geht man zum TÜV/Dekra und läßt sich die Änderungsbescheinigung ausstellen.
Ich habe das Fahrwerk bei Smagoin einbauen lassen und der hat auch den Wagen bei der DEKRA vorgefahren. In der Änderungsabnahme wurde für die Zulassungsstelle folgende Daten für die Fahrzeugpapiere vorgeschrieben:
ZIFF.13.HÖHE: 1380, M.GEW.
FAHRWERK,HERST.:KW.KENNZ.V
HAUPTF.KW 60-170 U.VORFEDE
R KW20-60-80/HI.KENNZ.:KW1
013,MIN.ABSTANDSM.RADMITTE
BÖRDELK.VO.:320MM U. HI.32
5MM,AUF MINDESTBODENFREIH.
ACHTEN*
D.H. es wird die geänderte Fahrzeughöhe eingetragen, gleichzeitig aber auch nur auf die Mindestabstände Radmittel/Bördelkante hingewiesen.
Also wenn du mich fragst, ist das doch völlig wurscht was in den Papieren über die Fahrzeughöhe steht. Das mißt doch keiner nach. Oder hast du schon mal einen Polizisten oder TÜV'ler mit dem Bandmaß rumhüpfen und ein Auto ausmessen sehen? Wichtig ist, das du die Mindesthöhen nicht unterschreitest. Ich habe mein Fahrwerk nicht in den Fahrzeugschein eintragen lassen, dafür muß ich aber das Gutachten und die Abnahmebestätigung der DEKRA mit mir rumschleppen (falls einer dumm fragt ob das Fahrwerk genehmigt ist).
Theoretisch hast du schon recht. Was soll ich mit einem Gewindefahrwerk, wenn ich die Höhe doch nicht mehr verstellen darf bzw. neu eintragen muß?
Ein Gewindefahrwerk läßt sich einfach und schnell ändern bzw. auf das jeweilige Fahrzeug schnell und leicht anpassen. Dadurch wird die Entwicklung eines Fahrwerks günstiger, da man es als Allroundfahrwerk für die unterschiedlichsten Fahrzeugtypen verwenden kann. Einfach eine andere Feder und die Höhe angepaßt und schon fertig. Du findest heute mehr Geweindefahrwerke als normale Federbeine im Zubehörhandel.
Andreas