Hallo zusammen
Ich fahre seit 7 Jahren mit einem ALK von Whiteline an meinem STI MY03.
In der Zwischenzeit musste ich bei der MFK zwei Mal zu den amtlichen Prüfungen. Ich wurde jeweils gefragt, was das ist und ich habe den ALK erklärt und gut wars.
Nun wird bei der MFK neu für die „Fahrwerksänderung“ gestützt auf die ASA-Richtlinie 2a Ziffer 4.5.4.1 ein Nachweis einer anerkannten Prüfstelle (DTC / FAKT) verlangt.
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Woher erhalte ich ein Gutachten?
Nachfolgend die wenig aussagekräftige ASA-Richtlinie 2a:
4.5.4 Aufhängung [§]
4.5.4.1 Achsführung / Radaufhängung [§]
(asa-KT 1/2006)
Achsführung [§]
Bestimmungen [*] Bemerkungen
Vorgenomme Änderungen in der Achsführung G Art. 41 Abs. 5 VTS
Radaufhängung [§]
Bestimmungen [*] Bemerkungen
Vorgenomme Änderungen an der Radaufhängung G Art. 41 Abs. 5 VTS
G = Garantie des Umbauers, gestützt auf den Bericht einer anerkannten Prüfstelle (APS), der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt, erforderlich
Art. 41 Abs. 5 VTS: Liegt für ein umgebautes Fahrzeug keine Garantie nach Abs. 2 vor, so kann der Umbauer diese abgeben, wenn ein Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt. Die Zulassungsbehörde legt in Absprache mit der Prüfstelle den erforderlichen Prüfumfang fest. [Weisung 2.5.1994], [asa-RL 2a, Hersteller, Achsausführung, Radaufhängung, Fahrgestell / Karosserie, Leistungssteigerung > 20%, Höchstgeschwindigkeitsheraufsetzung > 8%, Gewichte; asa-RL 2b, Hersteller, Aufhängung, Rahmen, Seitenwagenbetrieb, Anhängerbetrieb, Leistungssteigerung > 20%, Heraufsetzen > 8%; asa-KT 6/2013] (Art. 10 Abs. 6 BAV) [§]
Gruss
Lukas