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Hildi

Schüler

  • »Hildi« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 13. Februar 2013, 23:00

tow hook.... Tüv zulässig

Hallo,

eine Frage, sind tow hook vorn und hinten zulässig im Staßenverkehr?

der zum beispiel http://www.ebay.de/itm/BMW-Rennsport-Ren…#ht_6555wt_1139


und die hinten die beim Impreza ab 01 am hinten originalen Haken befestigt?


MFG Hildi

Criscross

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2

Samstag, 16. Februar 2013, 10:19

Gute frage, das würde mich auch mal interesieren.

flowrx

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3

Samstag, 16. Februar 2013, 10:28

jap, bitte um Antwort :)

Mr.L.

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4

Samstag, 16. Februar 2013, 10:59

Zulässig, solange die Haken nicht über die Stoßfänger hinausragen.
Nur wenn du schwarze Striche vom Kurvenausgang bis zum nächsten Bremspunkt ziehen kannst, hast du wirklich genug Leistung. Mark Donohue

flowrx

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5

Samstag, 16. Februar 2013, 12:01

bei den meisten Zubehör abschlepphaken ist das aber der fall also unzulässig :P

Criscross

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6

Freitag, 22. Februar 2013, 07:17

Zählt da die Varianten die WrxRainer verbaut hat auch dazu, weil der vordere steht ja kaum raus?

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