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Das ist nicht einmal OT, denn Zusatzscheinwerfer sind legal. Ich würde meinem Auto jedenfalls keine Audi-ich-hab-den-längeren-Leuchtstreifen verpassen - absolut
Es muss doch möglich sein, nur die vorderen Scheinwerfer anzusteuern, hat das mal jemand probiert? Und wäre das legal? Gibt es einen Paragraphen der besagt, dass die vorderen Beleuchtungseinrichtungen nur zusammen mit den hinteren Begrenzungsmarkierungen leuchten dürfen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Black-Dragon« (4. Mai 2010, 10:33)
ich hab noch nen tagfahrlichmodul hier rumliegen das ich dann später auch einbauen wollte. es ist aus meinen 3erEs muss doch möglich sein, nur die vorderen Scheinwerfer anzusteuern, hat das mal jemand probiert? Und wäre das legal? Gibt es einen Paragraphen der besagt, dass die vorderen Beleuchtungseinrichtungen nur zusammen mit den hinteren Begrenzungsmarkierungen leuchten dürfen?
ich hab noch nen tagfahrlichmodul hier rumliegen das ich dann später auch einbauen wollte. es ist aus meinen 3er
das steuert das fernlicht mit nur 40% an und geht auf normal betrieb wenn man licht einschaltet!
das modul muss dann aber eingetragen werden ist dafür im straßenverker aber somit zugelass
Es muss doch möglich sein, nur die vorderen Scheinwerfer anzusteuern, hat das mal jemand probiert? Und wäre das legal? Gibt es einen Paragraphen der besagt, dass die vorderen Beleuchtungseinrichtungen nur zusammen mit den hinteren Begrenzungsmarkierungen leuchten dürfen?
Mal ne blöde Frage, warum fahrt ihr nicht einfach mit normalem Abblendlicht?
Ich kann mich ehrlich gesagt nicht dran erinnern, wann ich das letzte mal den Hebel für das Licht betätigt habe. Das
ist halt einfach immer an. Mich stört es nicht, wenn es hinten leutet.
2.)Abblendlicht soll die Fahrbahn ausleuchten (macht tagsüber wenig Sinn, außer in einem Tunnel) - TFL soll Aufmerksamkeit des Gegenverkehrs erregen (deshalb monieren auch viele das TFL "blendet")!
3.)Deinen Hintermann stört es schon, wenn ihr beide bei tiefstehender Sonne / sonstigem störenden Gegenlicht fahrt und er mangels ausreichendem Kontrast Dein Bremslicht nur schlecht oder zu spät sieht (Kontrast von "kein Rücklicht an" -> "Bremslicht an!" ist größer als Kontrast von "Rücklicht an" -> "Bremslicht an! ")