Hi
auch wenn das Thema seit knapp 3 Jahren geruht hat
wollte ich es nochmal auffrischen und hab dazu folgenden Dialog in einem Forum gefunden:
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Hallo, wollt mal fragen ob es irgendeine möglichkeit gibt, die unterbodenbeleuchtung entragen zu lassen, und in wie fern es erlaubt ist, sie eingebaut zu haben, und wann mn sie anhaben darf. eigentlich alles was mit ihr zu tun hat danke mfg
Bodenbeleuchtung(Eddy am 13.02.2005)
Also soweit ich weiß kannst du sie als ausstiegsbeleuchtung eintragen lassen , allerdings unter der voraussetzung das du sie nicht anderweitig einschalten kannst . Anhaben darfst du sie nur im absoluten fahrzeugstillstand und wenn deine türen offen sind , da das aber langweilig ist machen die meisten ( wie auch ich ) es so das man sie zum tüv einfach abklemmt und sich auf der straße einfach nicht damit erwischen lässt :-D . Es gäbe da allerdings und das weiß mit sicherheit auch der tüv die möglichkeit einen schalter zwischen deine \"ausstiegsbeleuchtung\" zu schalten , um die beleuchtung halt auch zu anderen zwecken zu gebrauchen . Mach am besten was dir gefällt und versuchs einfach wenns nicht klappt gibts immernoch bestimmt ne andre möglichkeit den tüv damit zu umgehen *gg*
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Meine Frage ist nun ob es wirklich möglich ist Neonröhren oä im bereich der Tür unter dem Fahrzeug anzubringen ohne gleich eins von den "grünen" auf den "Latz" zu bekommen? Währ ja (wenn auch nur als Ausstiegsbeleuchtung) echt nice