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  • »Chri-STI-an« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 14. August 2002, 12:32

ABE bei klaren Blinkern?

hallo,

habe mal eine kleine Frage:

braucht man für weiße Blinker eine ABE?

Gruß Christian


Sevi

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2

Mittwoch, 14. August 2002, 16:19

Hi!

Soweit ich weiß, brauchen die vorderen Blinker eine Zulassung, bei den Seitenblinkern ist es egal, weil sie nicht zwingend vorgeschrieben sind.

Sevi

geändert von: sevi on 14/08/2002 16:19:32

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3

Mittwoch, 14. August 2002, 16:28

Ich hab mir auch die Front und Seitenblinker von BRT kommen lassen! Mir sagte BRT, dass es nicht notwendig sei! Ich brauche dafür keine Zulassung... Das müsse auch nicht eingetragen werden!

Hat der mir falsche Infos gegeben? Es hat sicher ein Schweizer hier, der weisse Front- und Seitenblinker hat! Habt Ihr diese eintragen lassen

-- 4x4 turbo-warrior --

GTomRS

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4

Donnerstag, 15. August 2002, 07:30

Hy Junior...

Ich glaube kaum, dass irrgend jemand hier bei uns seine weissen blinker oder die STI-Rückleuchten eingetragen hat. Zu den Rückleuchten meinte mein Garagist, es wäre sicherlich kein problem den wagen so vorzuführen. Die blinker, bin ich mir sicher fallen niemandem auf, ausser vieleicht u.reichen (Subaru-polizist)
Es gibt heutzutage so viele autos, bei denen die blinker weiss sind, so dass das schon garkeinem mehr auffällt, ausser uns Scooby-spezialisten......

Gruss
Tom

ps pass auf, dass dein L nicht bei hohen geschwindigkeiten verloren geht...


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5

Donnerstag, 15. August 2002, 10:42

Ciao Tom

Aha... Ja aber eigentlich müsste man es eintragen lassen, gell? Gibts wirklich keine Probleme mit den orange/weissen Männlein? Denn das letzte was ich möchte ist in einer Polizeikontrolle wegen Blinkern bzw. Rücklicht hängen zu bleiben! Das wäre üüüübel!

Ich mach das L gar nicht mehr hin... Eben weg den vielen "G"s die herrschen, wenn du dem Wagen die Sporen gibst! *g*

Gruess Oliver

-- 4x4 turbo-warrior --

GTomRS

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6

Donnerstag, 15. August 2002, 10:53

ich denke kaum, dass unsere rennleitung sich unter all diesen verschiedenen impreza-versionen auskennt(klarglas scheinwerfer.....usw). wenn sie dir was anhängen wollen, sehen sie sicherlich zuerst unter die kühlerhaube. und solange die blinker weiss sind und nicht etwa schwarz getönt wird wohl nicht's passieren......


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7

Donnerstag, 15. August 2002, 10:56

Ok, lassen wirs drauf ankommen! Wenns ne Busse reinschneit, dann schick ich sie Dir! *indeckunggeh*

-- 4x4 turbo-warrior --

geändert von: impreza_schweiz on 15/08/2002 11:03:51

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8

Dienstag, 20. August 2002, 21:56

weisse front-seitenblinker muss man in der schweiz definitiv NICHT eintragen lassen!was aber schon beanstandet wurde auf der mfk ist wenn die blinker nicht orange leuchten!sont absolut kein problem mfg nik


Blue.Race.Nik

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9

Mittwoch, 16. Oktober 2002, 23:37

Ich hatte bis jetzt noch nie Probleme mit den weissen Seitenblinker oder Reflektoren, wieso denn auch, wegen ein paar Blinker gleich noch Zulassungspapiere mitzuführen, währe dann doch überflüssig, den bei anderen Maken geht es auch ohne! daselbe gillt für die Klarglas Version, hab da auch noch eins bestellt..

Sonst muss Ich dann bald einen Ordner mit Papiren für Teilegutachten auf mich nehmen.

MfG, Ronald

laker

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10

Donnerstag, 17. Oktober 2002, 09:49

Die Blinker die ich mir für meinen WRX besorgt habe, sind fast transparent. Sie schimmern im Ruhezustand leicht bläulich (was super zur Wagenfarbe past) und wenn sie aktiviert sind, blinken sie orange. Sind von Osram aber Typenbezeichnung weiß ich jetzt leider nicht mehr. Als ich mit mein Auto mal bei TÜV war, sind ihm die dinger sofort aufgefallen. Er wollte nur wissen, ob die orange oder blau blinken. Habs ihm gezeigt und die Sache war erledigt. Er fand die Teile selber gut Brachst für vorne keine Zulassung!

Gruß
Laker


vonderAlb

Erleuchteter

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11

Donnerstag, 17. Oktober 2002, 10:12

Was hat es denn mit diesem öminösen "L" auf sich?
Ist das die Kennung für "Lehrling am Steuer"?

Andreas
Andreas

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GTomRS

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12

Donnerstag, 17. Oktober 2002, 11:06

@vonderalb

ja, das "L" ist zur kennzeichnung von Fahrschülern. Mit dem Lernfahrausweis, darfst du in Begleitung einer fahrberechtigten Person (min. 23 und Ausweis seit min. 2Jahren glaube ich) ein Fahrzeug lenken. Dies aber nur mit einem deutlich sichtbaren weissen L auf blauem grund am Heck.....




Profeus

Meister

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13

Montag, 2. Dezember 2002, 07:44

Weisse Blinkergläser oder Blinker brauchen keine ABE, sondern eine E-Zulassung in Form einer eingeprägten Nummer im Glas, das ist alles.

Die klare Glühlampe muß man logischerweise gegen eine orange tauschen oder eine verchromte verwenden, die orange blinkt.

Etwa so:



Oder in Deutschland erhältlich: Philips SilverVision PY21W



Im Subaru Zubehörprospekt beim deutschen Subaruhändler werden ja weisse Blinker angeboten, die dürften dieses wohl erfüllen.

Blinker ohne E-Nummer werden vom TÜV auch nicht in Einzelabnahme eingetragen, das untersagt leider eine EU-Richtlinie.






geändert von: profeus on 02/12/2002 08:00:39

Enemy

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14

Montag, 2. Dezember 2002, 08:49

Solche muss ich auch noch haben, aber danke das sich die Frage mit der Zulassung oder nicht, erledigt hat

Überholen sie ruhig, wir schneiden sie dann raus!
Eure Orts-Feuerwehr