Ich schreibe hier mal einen Artikel rein, den ich gefunden habe:
Ein neuer Felgensatz, eine modifizierte Frontschürze und vielleicht noch ein Kompressor-Kit - schnell wurden mal eben mehrere Tausend Franken in das Auto investiert. Was aber, wenn es auf der Strasse kracht? Bekomme ich von der Versicherung alle Investitionen ersetzt? Oder kann meine Versicherung gar im Falle meiner Schuld die Haftpflicht gegenüber Dritten verweigern? Muss ich eine Spezialversicherung abschliessen, und wenn ja welche? SwissTuner wollte es genauer wissen und fragte bei comparis.ch, dem unabhängigen Prämienvergleicher nach. Die Antwort kam vom Bereichsleiter Versicherungen: "Mit den üblichen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sind alle Eventualitäten bei einem Unfall bereits abgedeckt, vorausgesetzt, die am Auto vorgenommenen Änderungen wurden der Versicherung angemeldet. Wer eine Zusatz- oder Spezialversicherung für Tuning unterschreibt, wirft sein Geld zum Fenster hinaus". Eine klare Antwort. Aber was genau sind "Eventualitäten"?
1.Haftpflichtfall - meine Schuld
Beispiel: Ich verursache mit meinem leistungsgesteigerten Auto einen Unfall. Meine Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden am Dritten, also meinem Opfer. Gemäss Vertrag ist der Versicherungsnehemer aber verpflichtet, Veränderungen in der Gefahrensache seiner Versicherung zu melden. Das bedeutet, ich muss meiner Versicherung melden, wenn ich eine Leistungssteigerung vornehme. Begründung: Die Haftpflichtprämie wird aufgrund verschiedener Parameter wie Alter des Lenkers, Fahrerfahrung, Hubraum oder PS im Verhältnis zum Fahrzeuggewicht usw. berechnet. Darum bezahlen die Lenker eines Diesel-Autos zuweilen weniger Prämie als ihre Benziner-Kollegen.
Fahre ich nun plötzlich ein stärkeres Auto, ist das eine erhöhtes Risiko. Das kann die Prämie erhöhen und im schlimmsten Fall soweit gehen, dass die Versicherung das Risiko nicht mehr tragen will und den Vertrag auflöst. Im Gegensatz zu einer Krankenkasse ist ein Autoversicherer nicht verpflichtet, einen Antragssteller aufzunehmen. Das klingt jetzt sehr hart. Doch in der Praxis wird das kaum angewendet. Grundsätzlich akzeptieren die Gesellschaften nämlich jedes Tuning, das vom Strassenverkehrsamt abgenommen wird. Homologierte Leistungssteigerungen werden von allen Versicherungen unbürokratisch akzeptiert. Dem Haftpflichtversicherer nicht gemeldet werden müssen aerodynamsches oder optisches Tuning. Das ändert nämlich nichts an der Gefahrstatsache. Wer sein Auto schneller macht, ohne es dem Strassenverkehrsamt und der Versicherung zu melden, kann im schlimmsten Fall damit rechnen, bei einem selber verschuldeten Unfall den Schaden am Dritten aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
2. Haftpflichtfall - des andern Schuld
In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des anderen den Schaden an meinem Fahrzeug. Relevant sind hier die Quittungen, mit denen ich meine Investitionen belegen kann. Je nach Alter des Fahrzeugs wird dann entweder die Instandsetzung bezahlt oder ein über Eurotax ermittelter Zeitwert ausbezahlt. Wer viele Arbeitsstunden und viel Geld in seine Karre investiert hat, sollte daher unbedingt eine Expertise von einem Gutachter anfertigen lassen. Diese Investition lohnt sich vor allem für ältere getunte Fahrzeuge. Zudem bleiben Autos mit Expertise wertstabiler.
3.Kasko-Fall/Kollision mene Schuld
Hier funktioniert es ähnlich wie bei der Haftpflicht: Nur sollten dem Kasko-Versicherer nicht nur sämtliche Veränderungen der Gefahrstatsache - also Leistungssteigerungen - schriftlich gemeldet werden, sonder auch sämtliche anderern Investitionen. Die Kasko-Prämie berechnet sich nämlich ebenfalls aufgrund verschiedener Parameter wie Risiko, aber auch dem Gesamtwert des Fahrzeugs. Logisch: je höher der Wert des Fahrzeugs, desto teurer die Prämie. Aber: Wer seine Investitionen nicht nachweisen kann, bekommt im Falle eines Schadens auch weniger Geld. Zusammenfassend bedeutet dies:
Egal wieviel Geld in ein Fahrzeug investiert wird - solange sich Material und Arbeit belegen lassen und dies der Versicherung gemeldet war, hat man im Falle eines Schadens Anrecht auf die ganze Reparatur.
Deshalt sollten sämtliche Änderungen am Fahrzeug in jedem Fall in kurzer schriftlicher Form zur Kenntnisnahme an die Versicherung geschickt werden: Leistungssteigerungen für Haftpflicht und Kasko; Zubehör, Aerodynamik und Optik nur für Kasko. Homologiertes Tuning wird problemlos akzeptiert
Es sind keine zusätzlichen Versicherungen nötig.
Wer mit seiner augenblicklichen Versicherung nicht mehr zufrieden ist, muss sich leider gedulden bis entweder der Vertrag abläuft oder aber von Seite der Verischerung die Prämie verändert wird. Erst dann können laufende Policen ohne Geldverlust gekündigt werden.
Quelle: Swiss Tuner; 1/04 Februar-März 04; Seiten 110&111