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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Runeflinger« (6. Mai 2014, 22:23)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mr.L.« (6. Mai 2014, 16:10)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »habi12623« (6. Mai 2014, 20:05)
Sei mir nicht böse, aber fahr hin, entweder er sagt ok oder eben nicht, was soll denn das getue immer.
Es sind Einzelabnahmen nach 21. Da kann der Prüfer entscheiden wie er will. Entweder ok oder nicht.
Ich hätte 10 000 Threads eröffnen können ob das bei meinem Forry möglich ist oder nicht,
ich bin hin gefahren und ja es war ok.
Auszug aus der VDTÜV751:
I.5.1.4.1 .......Richtwert für Mindestabstandsmaße: 2 mm von Rad zu Bremse (der
Verschleißzustand der Bremsbeläge und die mögliche Anbringung von Auswuchtgewichten
ist zu berücksichtigen), 4 mm von Rad zu Spurstangen, Spurstangengelenken, Lenkern,
Stabilisatoren, Federbeinen, Federn und Dämpfern, sonst 6 mm von Rad oder Reifen zu
allen Bauteilen.
http://www.xup.to/dl,37336725/VdTUeV_751.pdf/