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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »resonic« (29. Februar 2012, 19:23)
Bei Verlust der - ABE- reguliert die Versicherung den Haftpflichtschaden direkt mit dem Geschädigten. Den Schadenverursacher, also ihren Versicherungsnehmer, nimmt sie in den Regress bis max. EUR 5000,--, d.h. verursache ich mit einem Fahrzeug ohne -ABE- einen Schaden von EUR 30.000,--, zahlt die Versicherung EUR 25.000,--, der Versicherungsnehmer EUR 5000,-- ( diese Summe ist pfändbar).
im Falle der Kaskoversicherung zahlt die Versicherung gar nichts, dieses gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
Aber folgendes ist zu beachten: Die Versicherung muss nachweisen, daß nicht genehmigte Fahrzeugteile unfallursächlich(!) waren! Erst dann kann sie den Versicherungsnehmer bis zu einem vertraglich festgelegten Höchstbetrag (im Regelfall 5000 Euro) in Regress nehmen.
Beispiel: Auf spiegelglatter Fahrbahn rutscht du in ein anderes Auto und hast bei deinem Wagen den Auspuff nicht eingetragen, dann ist das scheißegal, da auch ein gültiger Auspuff hier wenig Auswirkung auf die Haftung gehabt hätte.
EDIT: Schmerzensgeld Forderungen des Unfallgegners gehören im Übrigen soweit ich weiß ebenfalls zum Haftpflichtfall.
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