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Zesore

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21

Dienstag, 14. Oktober 2003, 15:44

Also ich wäre natürlich für eine Abnahme an einem '03er, würde meinen zur Verfügung stellen

every man dies, not every man really lives


geändert von: Zesore on 14/10/2003 15:45:39

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22

Mittwoch, 15. Oktober 2003, 09:05

Die Sachlage ist absolut einfach und kurz erklärt.

Artikel 53 Absatz 1 der VTS (Verordnung über die technische Anforderungen
an Strassenfahrzeuge)
Absatz 4
Unnötige lärmsteigernde Eingriffe am Fahrzeug sind untersagt, selbst wenn
die zulässige Geräuschgrenze eingehalten bleibt.


Es nützt auch absolut nichts, wenn man nun bsp. im DTC eine
Vorbeifahrtsmessung machen würde und sogar innerhalb den gesetzlichen
Lärmvorschriften währe! Ein offenes Pop-Off ist und bleibt in der Schweiz
und auch Deutschland VERBOTEN!

Gegen ein geschlossenes (rezirkulierendes) Pop-Off kann keine Prüfstelle
einen Einwand hervorbringen, da es ja zu keiner Lärmsteigerung kommt, wenn
man den Schlauch in den Ansaugtrakt zurückführt!
Ausserdem ist ein handelsübliches offenes Pop-Off mit dem originalen
Motor-Managment-System (MMS) eigentlich so oder so "Blödsinn"!
Weshalb?
Ganz einfach: Der Luftmassenmesser meldet dem Stg. die aktuelle Luftmasse
und von diesem Wert wird unter anderem auch die Einspritzdauer
(Öffnungszeit der Einspritzventile) gesteuert. Da ja nun ein offenes
Pop-Off die verdichtete Luft ins Freie abbläst entsteht so eine überfettung
des Gemisches und ruckeln, Aussetzer sind die Folge. Wenn man nun noch ein
bisschen weiter denkt, bsp. bei schneller Autobahnfahrt Teillast entstehen
sogenannte unverbrannte Kraftstoffnester auf dem Kolbenboden welche bei erneuter Volllast zu einem Klingeln führen können und der nächst Schritt ist dann einen geschmolzener Kolben.

Ein offenes Pop-Off sollte deshalb vom Motor-Managment-System
berücksichtigt werden und das geht nur wenn man ein entsprechendes
programmierbares MMS hat.

Also lieber ein geschlossenes Pop-Off verwenden welches NACH dem
Luftmassenmesser in den Ansaugbereich zurückgeführt wird, als wegen dem
"geilen, zischenden" Geräusch einen kapitalen Motorschaden zu riskieren!


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73rsr

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23

Mittwoch, 15. Oktober 2003, 09:58

Hi Reto

Wow, das sind ja fast schon heilige Anekdoten, welche Du uns da Preisgibts. Ich bin immer froh, sochles Feedback zu erhalten. Danke.

Nun, mit deiner Aussage im Artikel 53 VTS Abs. 1 stimme ich eigentlich auch überein. Da ich aber mit der DTC Kontakt hatte und mir konkret gesagt wurde, das unter umständen auch ein offenes Pop-Off vorgeführt werden kann, muss ich Dich da ein bisschen korrigieren:

Zitat 73rsr:
Also wenn ich das jetzt recht verstehe könnte man das Pop-Off via
DTC-Einzelabnahme unter umständen doch vorführen?

Antwort DTC:
Unter Umständen, ja. VTS Artikel 53 Absatz 1 und 4 müssen aber eingehalten werden.

...Ich weiss, ich weiss. Schwammige Gesetzesartikel. Was heisst per Definition z.B 'unnötig'.
Scherzmode ein
Also ich als Autofreak finde das alles andere als unnötig....
Scherzmode aus
Das offene BOV's nicht mit der Elektronik harmonieren habe ich nicht gewusst. Danke für Deine erläuternde Aufklärung. Man darf aber nicht vergessen, das gerade weil diese Dinger (noch) verboten sind, sich niemand ernsthaft darüber gedanken gamacht hat. Sollte sich das jedoch ändern, denke ich würde die schlauen Herren von der Abteilung Motorenelektronik sicherlich schnell was einfallen lassen.

Irgendwelche weiteren Denkanstösse?

Tom

P.S Reto in Deinem Profil schreibst Du von einem überhammer Opel. Stell doch den bitte mal in einem Forum vor. Würde mich noch interessieren.



geändert von: 73rsr on 15/10/2003 10:01:04
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24

Mittwoch, 15. Oktober 2003, 10:49

Wie sieht denn das mit dem Blow Off selber aus??? Ich meine es gibt ja zig Verschiedene Modelle die alle unterschiedlich Laut tönen... Wäre das DTC Gutachten denn nur auf ein einzelnes BOV (z.b GFB) beschränkt???

Wenn nicht denke ich sollte man für das Vorführen ein eher Leises, offenes BOV verwenden, klingt loogisch oder??? Forge hat z.B seit neuem diese gedämpften BOV im Angebot


burnout

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25

Mittwoch, 15. Oktober 2003, 12:20

so, und nun die Frage:

Wie verträgt sich den ein anderer ESD (mit Beiblatt) mit
Artikel 53 Absatz 1 der VTS (Verordnung über die technische Anforderungen
an Strassenfahrzeuge)
Absatz 4
Unnötige lärmsteigernde Eingriffe am Fahrzeug sind untersagt, selbst wenn
die zulässige Geräuschgrenze eingehalten bleibt.

Ein anderer ESD ist doch wohl lauter als der Originale,- oder nicht ?

Also könnte es durchaus sein das man ein offenes BOV eingetagen bekommt !!

Gruss
burnout




mozel

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26

Mittwoch, 15. Oktober 2003, 12:29

Hallo burnout!
Du bist im falschen Land!
Bei uns bekommst du es eingetragen! Ob offen oder Recirkulierend ist egal!
lg. in die Schweiz!

M zel

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burnout

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27

Mittwoch, 15. Oktober 2003, 12:43

@mozel

bin mir eh am überlegen ob ich nicht in A einen Impreza anmelden sollte, dann
aber richtig- so mit allem drum und dran,- oder auch nicht dran !!!!
Wenn nur das Zollproblem nicht wäre .....

Gruss
burnout



73rsr

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28

Mittwoch, 15. Oktober 2003, 12:56

@burnout

Danke, einer der meine Sprache spricht. Aber das will ja niemand kappieren, das ein Pop-Off merklich laut ist. Z.B anderer Vergleich:

Das fauchen eines 996 Turbo Porsches ist enorm (ist auch enorm geil). Ich denke da Porsche hat einfach Vitamin B bei unseren Ämtern.

Und zudem zischt ein Pop-Off ca. 0.5sec. Also das sollte doch niemand stören.

@voice
Bei den DTC-Abnahmen ist das folgendermassen:
Wenn ich ein Modell eines BOV's auf einem Subaru-Modell abnehmen lasse sind genau all diese jene BOV's auf jenen Subi-Modellen zugelassen. Alle weiteren Konstellationen müssen wiederum erneut einmal abgenommen werden. Diese 2. Phasen sollten dann aber nicht mehr so schlimm sein.

@Hürlimann 4x4
Was meinst Du zu der Sache, welche burnout angesprochen hat. Ein Remus ist ja eigentlich auch 'unnötig'.?


Gruss Tom


geändert von: 73rsr on 15/10/2003 13:01:29
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mozel

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29

Mittwoch, 15. Oktober 2003, 13:02

@burnout:
Habt ihr keine grüne Grenze?
So ein Impreza ist doch gleich rübergeschmugelt
Aber jetzt im ernst: Ihr Schweizer seit im bezug auf Auto und Verkehr wirklich arme Schw..ne!!
Gruß

M zel

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30

Mittwoch, 15. Oktober 2003, 17:29

@73rsr: Also wären das dann pro kombination 500.-?!?! aber dank eines schon vorhandenen Gutachten eines anderen BOV Modell einfacher???

Was kostet denn so ein Gutachten wenn sie gewünschte Kombi schon mal Vorgeführt und abgenommen wurde???

Muss man das zusätzlich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen oder reicht das mitführen des Gutachtens???

Sorry für die Fragen aber DTC ist völliges neuland für mich...


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Donnerstag, 16. Oktober 2003, 00:27

@burnout + 73rsr

Hier nochmals der gesammte Artikel 53, VTS

Art. 53 Geräusch, Schalldämpfer
1 Die durch das Fahrzeug erzeugten Geräusche dürfen das technisch vermeidbare Mass, insbesondere die Grenzwerte des Anhangs 6, nicht überschreiten. Auspuff- und Ansaugvorrichtungen sind mit wirksamen und dauerhaften Schalldämpfern auszurüsten. Wenn andere Teile vermeidbaren Lärm verursachen, so sind schalldämpfende Massnahmen zu treffen.

2 Abgenutzte oder schadhafte Schalldämpferanlagen sind zu ersetzen. Ersatzschalldämpfer müssen ebenso wirksam sein wie die ursprünglich zugelassenen.

3 Zulässig sind Schalldämpferanlagen, die für den entsprechenden Fahrzeugtyp über eine der folgenden Genehmigungen verfügen:

a.
nach den Anhängen II und IV der Richtlinie Nr. 70/157 des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen;

b.
nach Anhang II der Richtlinie Nr. 78/1015 des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern;

c.
nach dem ECE-Reglement Nr. 51 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen mit mindestens vier Rädern hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung;

d.
nach dem ECE-Reglement Nr. 59 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Austauschschalldämpfern;

e.
nach Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen; oder

f.
nach dem ECE-Reglement Nr. 92 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Austauschschalldämpferanlagen von Krafträdern.1

4 Unnötige lärmsteigernde Eingriffe am Fahrzeug sind dagegen untersagt, selbst wenn die zulässige Geräuschgrenze eingehalten bleibt.


--------------------------------------------------------------------------------

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998 (AS 1998 2352).


Einen Remus bsp. fällt unter die Rubrik "Austauschschalldämpfer" welcher hier in diesem Artikel.53 ganz genau nach ECE-Reglementen oder EU-Richtlinien entsprechen muss.

Ein Pop-Off ist leider eindeutig ein unnötiges Lärm produzierendes Bauteil wie bsp. ein offener Luftfilter (Pilz) welcher ebenso in der CH nicht Legal eingetragen werden kann!

Egal wie Du es nun drehst und wendest, es wird jede MFK oder Stva (CH-TÜV) sich abstützen auf den Art. 53, Abs.4 VTS (leider)!

Appropo Opel;
Unser Calibra Turbo 4x4 hat eine <u>Radleistung von satten 303PS / 466Nm</u> (Motorleistung ca. 348PS / 540Nm)und wir fuhren damit an den Beschläunigungsrennen in Bitburg (D) folgende Zeiten;

<u>September 2003</u>
Reaktionszeit: 0.850
60 ft : 1.728
1/8 meile : 7.980
1254 ft : 12.078
1/4 meile : 12.489
1/4 meile : 109.49 mph

<u>Oktober 2003</u>
Reaktionszeit: 0.746
60 ft : 1.788
1/8 meile : 7.979
1254 ft : 12.033
1/4 meile : 12.441
1/4 meile : 110.29 mph




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burnout

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32

Donnerstag, 16. Oktober 2003, 12:14

@hürlimann

Das beantwortet aber noch nicht meine Frage: Warum darf ein Ersatzschalldämpfer lauter sein als der Originale ??
Nur weil er eine EG Abnahme hat ??
Ein lauterer ESD ist, wenn man es so betrachtet ja auch nicht nötig ?
Diese Paragraphen wiedersprechen sich doch selbst !

burnout


ScoobiDoo

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33

Donnerstag, 16. Oktober 2003, 12:45

Ich werde mal ein Mail an die entsprechende Stelle schreiben, dass "AustauschESDs" diesen Artikeln widersprechen, und sie die bestehende Regelung ändern sollen - sprich nur ESDs die leiser oder gleich laut wie Originale sind zugelassen werden

Gruss Patrick

burnout

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34

Donnerstag, 16. Oktober 2003, 21:03

@ Patrick

du kleiner Witzbold *fg*

Gruss
burnout


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35

Freitag, 17. Oktober 2003, 07:01

Hi burnout

Hier der Link wo Du noch vieles mehr lesen kannst;
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_41/app7.html

Jedes Messsystem hat ja logischerweise Messtoleranzen. Auch bei Stand -oder Vorbeifahrtsmessungen ist also eine Messtoleranz in dB(A)vorhanden. Genau diese Messtoleranz wird von den Auspuffherstellern ausgenützt.

Appropo lauter/leiser;
Bsp. ein Bosal Auspuff ist ebenso leise wie ein originaler, ein Remus genauso jedoch mit einer anderen Oktave (Ton). Für das menschliche Gehör ist Lärm nicht gleich Lärm, sondern ist noch abhängig von der Frequenz und der Tonlage (tief oder hoch)! Alle Auspuffhersteller verwenden ja meistens einen tiefen dumpfen Sound welcher aber nicht unbedingt lauter sein muss als als der zulässige Grenzwert.

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swissgt

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36

Freitag, 17. Oktober 2003, 11:18

@scoobidoo willst du einen Fuss in den A..ch.
Gruss Fernando

Starterliste Rallye International du Valais jetzt draussen


ScoobiDoo

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37

Freitag, 17. Oktober 2003, 11:24

Nein danke!
Ok, dann schreibe ich halt kein Mail!

Gruss Patrick

73rsr

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38

Freitag, 17. Oktober 2003, 13:47

@Hürlimann 4x4

Dann meinst Du, wenn ich ein geschlossenes popp-off montiere kann mir niemand was 'antun'? Muss ich das vorführen? Oder krieg ich irgend ein Beiblatt?

Gruss Tom

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Samstag, 18. Oktober 2003, 00:13

Hi 73rsr

Also rein "theoretisch" brauchst Du für absolut jede neue technische Änderung am Fahrzeug eine erneute Prüfung (Art. 34,Abs.2 VTS)

Nur "praktisch" wird dies aber sichlich erst dann gemacht, wenn man mal in eine Fzg.-Kontrolle gerät und somit durch die Polizei "freundlich" aufgebeten wird die technischen Änderungen eintragen zu lassen

Ein rezirkulierendes (geschlossenes BOV) kannst Du in jedem Fall verbauen, da dies weder Leistungssteigernd wirkt, noch das Abgasverhalten tangiert und auch keinen zusätzlichen Lärm entsteht

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Sonntag, 19. Oktober 2003, 14:38

@Hürlimann 4x4

Vielen Dank. Werde mir das vormerken. Hab auch bereits mal die DTC involviert betr. der geschlossenen BOV's. Mal abwarten.

Danke auf jeden Fall.

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